365 Single Senioren 6000 inkl. Kranken und Gepäckversicherung

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 Vollschutz 365 Senioren Single 6000 inkl. KV und Gepäck
 

Jahresprämie: 250 €

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Leistungen der Reiserücktrittsversicherung - Jahrespolice Single Senioren 6000 inkl. Reisekrankenversicherung

  • Reiserücktritt Versicherung bis 6.000 € Reisepreis je Reise
  • Reiseabbruch-Versicherung
  • Auslandsreise-Krankenversicherung (KV)
  • Umbuchungsgebühren-Schutz
  • Reisegepäck-Versicherung bis 2.000 € je Person
  • Reiseassistance

 

Reiseart: Gültig für alle Reisearten
Geltungsbereich: Weltweit für alle Urlaubsreisen und Geschäftsreisen
Reisepreis/Mietpreis: Maximal je Reise: 6.000 €
Reisedauer: Maximal 45 Tage je Reise

 

Selbstbehalt:

Der Selbstbehalt beträgt in jedem Schadenfall 20 % des erstattungsfähigen Schadens, mindestens 25 € je Person.


Abschlusshinweis:

Der Abschluss sollte bei Buchung der Reise erfolgen, ein späterer Abschluss ist bis 30 Tage vor Reiseantritt möglich. Für Reisen die innerhalb von 29 Tagen nach Buchung angetreten werden, ist der Abschluss der Reiseversicherung nur sofort bzw. innerhalb der nächsten 3 Werktage möglich.


Familiendefinition:

Familienprämien gelten für maximal zwei Erwachsene, unabhängig vom Verwandtschaftsverhältnis und mitreisende Kinder bis einschließlich 21 Jahre, sofern im Versicherungsvertrag namentlich genannt. Familienprämien decken auch Reisen von maximal zwei Erwachsenen ohne mitreisende Kinder.

Leistungen im Überblick:

Reise-Rücktrittskosten-Versicherung

Ersetzt die vertraglich geschuldeten Stornokosten aus dem versicherten Reisearrangement bei Nichtantritt der Reise sowie die Mehrkosten der Anreise bei verspätetem Reiseantritt aus versichertem Grund.

Reise-Abbruch-Versicherung

Ersetzt die Mehrkosten der Rückreise nach Art und Qualität der gebuchten und versicherten Reise sowie den anteiligen Reisepreis der nicht genutzten Reiseleistung vor Ort bei nicht planmäßiger Beendigung der Reise aus versichertem Grund.

Umbuchungsgebühren-Schutz

Erstattet die vertraglich geschuldeten Umbuchungsgebühren bis zu höchstens € 40,- je versicherter Person bzw. je versichertem Objekt, bei Umbuchung innerhalb der gebuchten Saison bis zu 42 Tage vor Reiseantritt.

Reisegepäck-Versicherung

Ersetzt den Zeitwert des Gepäcks bei Diebstahl oder Raub sowie bei Beschädigung oder Abhandenkommen während der Reise bis zur Höhe der Versicherungssumme, sofern die vereinbarte Versicherungssumme dem Gesamtwert des persönlichen Reisegepäcks entspricht.

Reiseassistance

 
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 Für Informationen zum Leistungsumfang klicken auf die entsprechenden Fragen zu den Versicherungsleistungen.
Welche Fristen gelten für den Abschluss ?
Buchungsfrist der Versicherung

Der Abschluss sollte bei Buchung der Reise erfolgen, ein späterer Abschluss ist bis 30 Tage vor Reiseantritt möglich.

Buchungsfrist für Last-Minute Reisen

Für Reisen die innerhalb von 29 Tagen nach Buchung angetreten werden, ist der Abschluss der Reiseversicherung nur sofort bzw. innerhalb der nächsten 3 Werktage möglich.

Für welche Reiseziele gilt der Versicherungsschutz ?
Wie ist die Selbstbeteiligung geregelt ?
Die Selbstbeteiligung ist wie folgt geregelt

Der Selbstbehalt beträgt in jedem Schadenfall 20 % des erstattungsfähigen Schadens, mindestens 25 € je Person.

 

Welche Erweiterungen sind mitversichert ?
Reisekrankenversicherung
Reiseunfallversicherung

nicht versichert

Reisegepäckversicherung

bis 2.000 € je Person

Assistance- Leistungen
Welche Personen sind bei Unfall, schwerer Erkrankung oder Tod abgesichert (Risikopersonen) ?
Angehörige der versicherten Person

Ehegatte oder Lebenspartner, deren Kinder, Adoptiv- und Stiefkinder, Eltern, Adoptiv- und Stiefeltern, Geschwister, Großeltern, Enkel, Schwiegereltern, Schwiegerkinder und Schwäger der versicherten Person, sowie der Lebenspartner einer der versicherten mitreisenden Personen

Personen außer der Angehörigen die gemeinsam mit der versicherten Person eine Reise gebucht und versichert haben

nicht versichert

Besonderheiten bei der Anzahl mehrerer Personen

Haben mehr als vier Personen gemeinsam eine Reise gebucht, gelten nur die jeweiligen Angehörigen und der Lebenspartner der versicherten Person und deren Betreuungsperson als Risikopersonen.

Die Personen die nicht mitreisende Minderjährige eigene Kinder oder pflegebedürftige Angehörige betreuen

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