Reiseabbruchversicherung

  1. Was ist versichert?
  2. Wer ist versichert?
  3. Welche Ereignisse sind versichert?
  4. Welche Selbstbeteiligung ist im Schadensfall vereinbart?
  5. Was versteht man unter Risikopersonen?
  6. Welcher Reisepreis muss versichert werden?

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Was versteht man unter Reiseabbruchversicherung ?

Die Reiseabbruchversicherung ist eine Ergänzung der Reiserücktrittskostenversicherung.

Die Reiserücktrittsversicherung bietet Versicherungschutz bis zu Antritt der Reise - doch was tun, wenn ihnen während der Reise etwas passiert und Sie die Reise aus einem versicherten Grund abbrechen müssen. Dann hilft Ihnen eine Reiseabruchversicherung.

Sie beginnt mit dem Antritt der Reise. Der Versicherungsschutz besteht während der gesamten Reisedauer und leistet z.B. bei:

  • Unfall
  • Krankheit

des Versicherungsnehmers oder einer mitversicherten Risikoperson.

Die Reiseabbruchversicherung erstattet die zusätzlich entstehenden Mehrkosten der Rückreise. Bei einigen Anbietern werden auch die kosten für die nicht genutzten Reiseleitungen erstattet.

Der Leistungsumfang der einzelnen Anbieter der Reiseabbruch ist jedoch sehr unterschiedlich und kann bei einigen Versicherer auch erweitert werden.

So erhalten Sie beispielsweise bei Abbruch innerhalb der ersten Urlaubshälfte einen Gutschei über den gesamten Reisepreis um die Reise zu einem späteren Zeitpunkt zu wiederholen.