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Auslandsreisekrankenversicherung bis 42 Tage

Reisekranken - Versicherung für Reisen mit Assistance-Leistungen für Reisen bis 42 Tage  

Gesetzlich Krankenversicherte sind im Urlaub oft garnicht abgesichert. Als gesetzlich Versicherter hilft Ihnen Ihr Auslandsreisekrankenschein nur in den Ländern der Europäischen Union und den Mittelmeeranrainerstaaten sowie in Ländern, die mit Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen haben.

 

Jedoch stellen niedergelassene Ärzte selbst in diesen Ländern oft Privatrechnungen aus, die meist sehr viel höher ausfallen, als Ihre Krankenkasse zu Hause erstattet. Außerhalb der o.g. Länder sind Sie als Kassenpatient überhaupt nicht krankenversichert! Das bedeutet: Sie bleiben auf einem Teil oder sogar den kompletten Behandlungskosten sitzen!

 

 

Doch auch für privat Krankenversicherte ist eine zusätzliche Auslandskranken-Versicherung oft sinnvoll, da nicht in jedem Versicherungsvertrag der medizinisch notwendige Rücktransport nach Hause im Krankheitsfall eingeschlossen ist und der ggf. vereinbarte Selbstbehalt nicht gezahlt werden muss bzw. die Beitragsrückerstattung nicht gefährdet wird.

 

Sind Sie ein privat versicherter Beamter/Beamtin, so ist eine Auslandsranken-Versicherung unbedingt zu empfehlen, denn die Beihilfe übernimmt grundsätzlich keine Kosten für den Rücktransport und für alle anderen medizinischen Leistungen erhalten Sie nur die Kosten erstattet, die in Deutschland verlangt würden.

 

Die Auslands - Reisekranken-Versicherung von TravelSecure® bietet folgenden Schutz:

  • weltweit gültig
  • für beliebig viele Reisen innerhalb eines Jahres bei Reisen bis 42 Tage
  • 100% Kostenerstattung
  • kein Selbstbehalt
  • freie Arzt- und Krankenhauswahl am Urlaubsort
  • Kostenübernahme für ärztlich verordnete Arznei-, Verband- und Heilmittel und Behandlungen (ambulant und stationär)
  • schmerzstillende Zahnbehandlungen und Zahnfüllungen in einfacher Ausführung sowie Reparaturen von Zahnersatz
  • Transport zur stationären Behandlung in das nächsterreichbare Krankenhaus
  • ärztlich verordneter und medizinisch notwendiger Rücktransport nach Hause oder in ein Krankenhaus in der Nähe Ihres Wohnortes
  • verschiedene Assistance-Leistungen wie z.B. weltweite 24h-Service-Nummer, Vermittlung ärztlicher Betreuung, Auskünfte über Impfvorschriften/ -empfehlungen, Übermittlungen von Nachrichten an die Familie etc.
  • vielfältige Assistance-Leistungen wie Vermittlung ärztlicher Betreuung
  • Auskünfte zu Impfvorschriften
  • Organisation der medizinischen Hilfeleistungen u.v.m.

 

Bitte beachten Sie:

  • keine Gesundheitsprüfung
  • Vorerkrankungen sind ausgeschlossen.
  • kann nur für Urlaubsreisen abgeschlossen werden
  • Höchstalter für den Vertragsabschluss bis 42 Tage ist das 79. Lebensjahr 
  • vom 70. - 79. Lebensjahr wird ein Beitragszuschlag erhoben
  • Versicherungsschutz besteht ab Beginn bis zum Ende der Reise

Die genauen Leistungen und zusätzliche Informationen entnehmen Sie bitte den detaillierten Allgemeinen Bedingungen zur Auslandsreisekranken-Versicherung (AVB-AR 2008).

 

 

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