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Europa Vollschutz

Versicherungsleistungen

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 Vollschutz Europa inkl.Gepäck und Kranken
 

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Leistungen des Europa Flug Vollschutz

  • Reise-Rücktrittskosten-Versicherung
  • Reiseabbruch-Versicherung
  • Reisekranken-Versicherung
  • Reisegepäck-Versicherung bis 2.000 € Single und 4.000 € für Familien
  • Umbuchungsgebühren-Schutz
  • Reise-Notruf-Versicherung
  • Reiseservice-Helpline

 

Der Versicherungsschutz gilt für alle Reisearten ausser Schiffsreisen und Kreuzfahrten.

Familien:

Familienprämien gelten für maximal zwei Erwachsene, unabhängig vom Verwandtschaftsverhältnis und mitreisende Kinder bis einschließlich 21 Jahre, sofern im Versicherungsvertrag namentlich genannt. Familienprämien decken auch Reisen von maximal zwei Erwachsenen ohne mitreisende Kinder.

Europa-Definition

Es gilt der geographische Begriff 'Europa'.
Die afrikanischen und asiatischen Mittelmeer Anrainerstaaten, die Kanarischen Inseln, die Azoren und Madeira werden als Ausnahmen mit dem Europatarif versichert.

Folgende Länder und Gebiete fallen unter den Geltungsbereich Europa:

 

Ägypten

Georgien

Luxemburg

Schweden

Albanien

Gibraltar

Madeira

Schweiz

Algerien

Griechenland

Malta

Serbien

Andorra

Großbritannien

Marokko

Slowakei

Armenien

Irland

Mazedonien

Slowenien

Azoren

Island

Moldavien

Spanien

Belgien

Israel

Monaco

Syrien

Bosnien - Herzegowina   

Italien

Niederlande

Tschechien

Bulgarien

Kanarische Inseln 

Norwegen

Tunesien

Dänemark

Kroatien

Österreich

Türkei

Deutschland

Lettland

Polen

Ukraine

Estland

Libanon

Portugal

Ungarn

Finnland

Libyen

Rumänien

Vatikan

Frankreich

Liechtenstein

Rußland bis Ural

Weißrußland

Litauen

San Marino

Zypern

Für alle nicht genannten Länder ist der Geltungsbereich weltweit zu wählen.

 


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 Für Informationen zum Leistungsumfang klicken auf die entsprechenden Fragen zu den Versicherungsleistungen.
Welche Fristen gelten für den Abschluss ?
Buchungsfrist der Versicherung

Der Abschluss sollte bei Buchung der Reise erfolgen, ein späterer Abschluss ist bis 30 Tage vor Reiseantritt möglich.

 

Buchungsfrist für Last-Minute Reisen

Für Reisen die innerhalb von 29 Tagen nach Buchung angetreten werden, ist der Abschluss der Reiseversicherung nur sofort bzw. innerhalb der nächsten 3 Werktage möglich.

 

Welche Reisearten sind versichert ?
Private Urlaubsreise
Geschäftsreise / Dienstreise
Flugreise
Schiffsreise

nicht versichert

Yacht und Bootscharter

nicht versichert

Segelboot

nicht versichert

Busreise
Bahnreise
Mietobjekt (reine Objektkosten)

wenn die Reise aus mehreren Bausteinen besteht ist das Mietobjekt ( Mietwagen, Ferienhaus ... ) mitversichert

Kombinationen aus mehreren Bausteinen ohne Schiffsreise
Kombinationen aus mehreren Bausteinen inkl. Schiffsreise

nicht versichert

Für welche Reiseziele gilt der Versicherungsschutz ?
Wie ist die Selbstbeteiligung geregelt ?
Die Selbstbeteiligung ist wie folgt geregelt

Kein Selbstbehalt bei allen versicherten Ereignissen mit Ausnahme von ambulant behandelten Erkrankungen, Unfällen oder Schwangerschaften. Hier fällt ein Selbstbehalt von 20 % der Stornokosten (mindestens € 25,- je Person/Objekt) an. Alle anderen Leistungen ohne Selbstbehalt.

Welche Erweiterungen sind mitversichert ?
Reisekrankenversicherung
Reiseunfallversicherung

nicht versichert

Reisegepäckversicherung

bis max 2.000 € je Person

bis max.4.000 € je Familie

Assistance- Leistungen
Welche Personen sind bei Unfall, schwerer Erkrankung oder Tod abgesichert (Risikopersonen) ?
Angehörige der versicherten Person

Ehegatte oder Lebenspartner, deren Kinder, Adoptiv- und Stiefkinder, Eltern, Adoptiv- und Stiefeltern, Geschwister, Großeltern, Enkel, Schwiegereltern, Schwiegerkinder und Schwäger der versicherten Person, sowie der Lebenspartner einer der versicherten mitreisenden Personen

Personen außer der Angehörigen die gemeinsam mit der versicherten Person eine Reise gebucht und versichert haben
Besonderheiten bei der Anzahl mehrerer Personen

Haben mehr als vier Personen gemeinsam eine Reise gebucht, gelten nur die jeweiligen Angehörigen und der Lebenspartner der versicherten Person und deren Betreuungsperson als Risikopersonen.

Die Personen die nicht mitreisende Minderjährige eigene Kinder oder pflegebedürftige Angehörige betreuen

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