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Reisrücktrittskosten - Basisschutz

Versicherungsleistungen

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Leistungen Reiserücktrittskosten Baisisschutz

  • Jahres Reise-Rücktrittskosten-Versicherung bis 2.000 € Gesamtreisepreis je Reise

 

Reiseart: Gültig für alle Reisearten
Geltungsbereich: Weltweit für die Urlaubsreise oder die Geschäftsreise
Reisedauer: Maximal 365 Tage

Selbstbehalt:

Der Selbstbehalt beträgt in jedem Schadenfall 20 % des erstattungsfähigen Schadens, mindestens 25 € je Person.

Abschlusshinweis:

Der Abschluss sollte bei Buchung der Reise erfolgen, ein späterer Abschluss ist bis 30 Tage vor Reiseantritt möglich. Für Reisen die innerhalb von 29 Tagen nach Buchung angetreten werden, ist der Abschluss der Reiseversicherung nur sofort bzw. innerhalb der nächsten 3 Werktage möglich.

 

Reise-Rücktrittskosten-Versicherung

Ersetzt die vertraglich geschuldeten Stornokosten aus dem versicherten Reisearrangement bei Nichtantritt der Reise sowie die Mehrkosten der Anreise bei verspätetem Reiseantritt aus versichertem Grund (§ 2 AVB RR 08).

Reiseservice-Helpline

24 Stunden Service-Telefon. Die ELVIA Assistance-Notrufzentrale hilft bei der Bewältigung von etwaigen Reisezwischenfällen. Sie ist bei Umbuchungen, Organisation eines Reiserufes und Übermittlung von Nachrichten an Angehörige oder Arbeitgeber behilflich.ervice-Helpline

Leistungen des Reiserücktrittskosten Baisisschutzes der Elvia

  • Reise-Rücktrittskosten-Basisschutz
  • Reise-Rücktrittskosten-Versicherung

 

Reiseart: Gültig für alle Reisearten
Geltungsbereich: Weltweit für die Urlaubsreise oder die Geschäftsreise
Reisepreis/Mietpreis: Maximal € 10.000,- je Person
Reisedauer: Maximal 365 Tage

Selbstbehalt:

Der Selbstbehalt beträgt in jedem Schadenfall 20 % des erstattungsfähigen Schadens, mindestens jedoch € 25,- je Person.

Abschlusshinweis:

Der Abschluss sollte bei Buchung der Reise erfolgen, ein späterer Abschluss ist bis 30 Tage vor Reiseantritt möglich. Für Reisen die innerhalb von 29 Tagen nach Buchung angetreten werden, ist der Abschluss der Reiseversicherung nur sofort bzw. innerhalb der nächsten 3 Werktage möglich.

 

Reise-Rücktrittskosten-Versicherung

Ersetzt die vertraglich geschuldeten Stornokosten aus dem versicherten Reisearrangement bei Nichtantritt der Reise sowie die Mehrkosten der Anreise bei verspätetem Reiseantritt aus versichertem Grund (§ 2 AVB RR 08).

Reiseservice-Helpline

24 Stunden Service-Telefon. Die ELVIA Assistance-Notrufzentrale hilft bei der Bewältigung von etwaigen Reisezwischenfällen. Sie ist bei Umbuchungen, Organisation eines Reiserufes und Übermittlung von Nachrichten an Angehörige oder Arbeitgeber behilflich.ervice-Helpline

 
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Welche Fristen gelten für den Abschluss ?
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Buchungsfrist der Versicherung

Der Abschluss sollte bei Buchung der Reise erfolgen, ein späterer Abschluss ist bis 30 Tage vor Reiseantritt möglich.

Der Abschluss sollte bei Buchung der Reise erfolgen, ein späterer Abschluss ist bis 30 Tage vor Reiseantritt möglich.

Buchungsfrist für Last-Minute Reisen

Für Reisen die innerhalb von 29 Tagen nach Buchung angetreten werden, ist der Abschluss der Reiseversicherung nur sofort bzw. innerhalb der nächsten 3 Werktage möglich.

Für Reisen die innerhalb von 29 Tagen nach Buchung angetreten werden, ist der Abschluss der Reiseversicherung nur sofort bzw. innerhalb der nächsten 3 Werktage möglich.

Vertragsart und Reisedauer ?
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Versicherung für eine Reise

bis max 365. Tage

bis max. 365 Tage

Jahresvertrag für alle Reisen im Jahr

nein

nein

Verzicht auf die Meldepflicht bei Jahreskarten

entfällt

entfällt

Der Versicherungsschutz der Jahrespolice gilt auch, wenn die in der Police genannten Personen alleine verreisen

entfällt

entfällt

Welche Reisearten sind versichert ?
Für welche Reiseziele gilt der Versicherungsschutz ?
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Deutschland
Europa
Weltweit
Welche Personen können die Police abschliessen und mitversichert werden ?
Wie ist die Selbstbeteiligung geregelt ?
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Die Selbstbeteiligung ist wie folgt geregelt

20 % des erstattungsfähigen Schadens je Schadenfall, mindestens € 25,- je Person

20 % des erstattungsfähigen Schadens je Schadenfall, mindestens 25 € je Person

Welche Erweiterungen sind mitversichert ?
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Reisekrankenversicherung

nicht versichert

nicht versichert

Reiseunfallversicherung

nicht versichert

nicht versichert

Reisegepäckversicherung

nicht versichert

nicht versichert

Assistance- Leistungen

nicht versichert

nicht versichert

Welche Personen sind bei Unfall, schwerer Erkrankung oder Tod abgesichert (Risikopersonen) ?
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Angehörige der versicherten Person

Ehegatte oder Lebenspartner, deren Kinder, Adoptiv- und Stiefkinder, Eltern, Adoptiv- und Stiefeltern, Geschwister, Großeltern, Enkel, Schwiegereltern, Schwiegerkinder und Schwäger der versicherten Person, sowie der Lebenspartner einer der versicherten mitreisenden Personen

Ehegatte oder Lebenspartner, deren Kinder, Adoptiv- und Stiefkinder, Eltern, Adoptiv- und Stiefeltern, Geschwister, Großeltern, Enkel, Schwiegereltern, Schwiegerkinder und Schwäger der versicherten Person, sowie der Lebenspartner einer der versicherten mitreisenden Personen

Personen außer der Angehörigen die gemeinsam mit der versicherten Person eine Reise gebucht und versichert haben
Besonderheiten bei der Anzahl mehrerer Personen

Haben mehr als vier Personen gemeinsam eine Reise gebucht, gelten nur die jeweiligen Angehörigen und der Lebenspartner der versicherten Person und deren Betreuungsperson als Risikopersonen.

Haben mehr als vier Personen gemeinsam eine Reise gebucht, gelten nur die jeweiligen Angehörigen und der Lebenspartner der versicherten Person und deren Betreuungsperson als Risikopersonen

Die Personen die nicht mitreisende Minderjährige eigene Kinder oder pflegebedürftige Angehörige betreuen

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Schlagwörter und Begriffe die oft gesucht werden

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