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Travel Protect Senioren 4500

Versicherungsleistungen

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 Sondertarif Travel Protect 5000 Senioren
 

Travel Protect Jahres Reiserücktrittsversicherung Senioren 5000 (Weltgeltung

Jahresprämie je Familie: 98,50 €

Reiserücktrittskosten - Versicherung (inkl.  Reiseabbruchversicherung)
bis 5.000 € bei: Tod, Unfall, Erkrankungen, Impfunverträglichkeit, Schwangerschaft oder Schaden am Eigentum, Arbeitslosigkeit

  • Reiserücktrittsversicherung inkl. Abbruchversicherung bis 5.000 € Gesamtreisepreis je Reise
  • 1 Jahr gültig für beliebig viele Reisen max. 6 Wochen pro Reise
  • gültig für eine Person oder Ehepaar bzw. Lebenspartner in häuslicher Gemeinschaft
  • ab dem 65. Lebensjahr bis zur Vollendung des 80. Lebensjahres

 

Wichtige Anmerkung:

Die Versicherungssumme bezieht sich auf die jeweilige Einzelreise d.h. Sie können mehrmals im Jahr verreisen, ohne dass sich die Versicherungssumme verbraucht.

Nicht versicherbar sind Reiseleiter, Reiseveranstalter- oder Organisatoren, Yachtcharter und Segeltörns.

 


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Welche Fristen gelten für den Abschluss ?
Buchungsfrist der Versicherung

Der Abschluss ist bis 21 Tage nach Erhalt der Buchungsbestätigung möglich

Buchungsfrist für Last-Minute Reisen

Für Reisen die innerhalb von 14 Tagen nach Buchung angetreten werden, ist der Abschluss nur am Buchungstag möglich.

Für welche Reiseziele gilt der Versicherungsschutz ?
Welche Personen können die Police abschliessen und mitversichert werden ?
Wie ist die Selbstbeteiligung geregelt ?
Die Selbstbeteiligung ist wie folgt geregelt

20 % des erstattungsfähigen Schadens, mindestens jedoch EURO 25,- je Person, bei schwerem Unfall, unerwarteter schwerer Erkrankung oder bei Schwangerschaft, sofern keine stationäre Krankenhausbehandlung der versicherten Person während des geplanten Reisezeitraums erfolgt

Welche Erweiterungen sind mitversichert ?
Reisekrankenversicherung

nicht versichert

Reiseunfallversicherung

nicht versichert

Reisegepäckversicherung

nicht versichert

Assistance- Leistungen

nicht versichert

Welche Personen sind bei Unfall, schwerer Erkrankung oder Tod abgesichert (Risikopersonen) ?
Angehörige der versicherten Person

ihres Ehegatten, ihres Lebenspartners, ihrer Eltern, ihrer Kinder, ihrer Geschwister, Großeltern, Enkel, Schwiegereltern, Schwiegerkinder, Stiefeltern, Stiefkinder, Adoptiveltern, Adoptivkinder, Pflegeeltern und -kinder (Personen, die durch ein familienähnliches, auf längere Dauer angelegtes Verhältnis wie Eltern und Kindern miteinander verbunden sind) oder, sofern die Reise für zwei oder mehrere Personen gemeinsam gebucht wurde, der weiteren Personen, vorausgesetzt, dass diese gleichfalls bei der BBV versichert sind

Personen außer der Angehörigen die gemeinsam mit der versicherten Person eine Reise gebucht und versichert haben
Besonderheiten bei der Anzahl mehrerer Personen

Sofern die Reise für zwei oder mehrere Personen gemeinsam gebucht wurde, der weiteren Personen, vorausgesetzt, dass diese gleichfalls bei der BBV versichert sind

Die Personen die nicht mitreisende Minderjährige eigene Kinder oder pflegebedürftige Angehörige betreuen

Sofern die Personen zu den oben genannten Angehörigen gehören besteht Versicherungsschutz.

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