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Schutz 365 Familie Reiseversicherung

Versicherungsleistungen

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 Vollschutz 365 Familie 5000 inkl. Gepäck
 

Jahresprämie je Familie: 155 €

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  • Reise-Rücktrittskosten-Versicherung bis 5.000 € Reisepreis je Reise
  • Reiseabbruch-Versicherung
  • Umbuchungsgebühren-Schutz
  • Reise-Notruf-Versicherung
  • Reisegepäck-Versicherung bis 4.000
  • Autoschutzbrief-Versicherung
  • Reiseservice Helpline

 

Reiseart: Gültig für alle Reisearten auch die Schiffsreise und Kreuzfahrt
Geltungsbereich: Weltweit für alle Urlaubsreisen und Geschäftsreisen
Reisepreis/Mietpreis: Maximal je Reise: Familie € 5.000,-
Reisedauer: Maximal 365 Tage je Reise

 

Selbstbehalt:

Kein Selbstbehalt bei allen versicherten Ereignissen mit Ausnahme von ambulant behandelten Erkrankungen, Unfällen oder Schwangerschaften. Hier fällt ein Selbstbehalt von 20 % der Stornokosten (mindestens € 25,- je Person/Objekt) an. Alle anderen Leistungen ohne Selbstbehalt.

Abschlusshinweis:

Der Abschluss sollte bei Buchung der Reise erfolgen, ein späterer Abschluss ist bis 30 Tage vor Reiseantritt möglich. Für Reisen die innerhalb von 29 Tagen nach Buchung angetreten werden, ist der Abschluss der Reiseversicherung nur sofort bzw. innerhalb der nächsten 3 Werktage möglich.


Familiendefinition:

Familienprämien gelten für maximal zwei Erwachsene, unabhängig vom Verwandtschaftsverhältnis und mitreisende Kinder bis einschließlich 21 Jahre, sofern im Versicherungsvertrag namentlich genannt. Familienprämien decken auch Reisen von maximal zwei Erwachsenen ohne mitreisende Kinder.

Leistungen im Überblick:

Reise-Rücktrittskosten-Versicherung

Ersetzt die vertraglich geschuldeten Stornokosten aus dem versicherten Reisearrangement bei Nichtantritt der Reise sowie die Mehrkosten der Anreise bei verspätetem Reiseantritt aus versichertem Grund (§ 2 AVB RR 08).

Reise-Abbruch-Versicherung

Ersetzt die Mehrkosten der Rückreise nach Art und Qualität der gebuchten und versicherten Reise sowie den anteiligen Reisepreis der nicht genutzten Reiseleistung vor Ort bei nicht planmäßiger Beendigung der Reise aus versichertem Grund (§ 2 AVB RR 08).

Umbuchungsgebühren-Schutz

Erstattet die vertraglich geschuldeten Umbuchungsgebühren bis zu höchstens € 40,- je versicherter Person bzw. je versichertem Objekt, bei Umbuchung innerhalb der gebuchten Saison bis zu 42 Tage vor Reiseantritt.

Reise-Notruf-Versicherung

Bietet und organisiert Hilfe weltweit bei Notfällen im Ausland. Unter einer zentralen Rufnummer steht die ELVIA Assistance-Notrufzentrale 24 Stunden täglich zur Seite.

Reisegepäck-Versicherung

Ersetzt den Zeitwert des Gepäcks bei Diebstahl oder Raub sowie bei Beschädigung oder Abhandenkommen während der Reise bis zur Höhe der Versicherungssumme, sofern die vereinbarte Versicherungssumme dem Gesamtwert des persönlichen Reisegepäcks entspricht.

Autoschutzbrief-Versicherung

Organisatorische Hilfe bei Panne und Unfall, Fahrzeugdiebstahl und Fahrerausfall. Kostenerstattung für Pannenhilfe bis zu € 300,-; Ersatzteilversand ins Ausland, Zoll, Verschrottung bis zu € 200,-; Fahrzeugausfall bis zu 5 Tage Übernachtung € 80,- je Person / Nacht oder Mietwagen zur Weiterfahrt 5 Tage zu € 80,- je Tag.

Reiseservice-Helpline

24 Stunden Service-Telefon. Die ELVIA Assistance-Notrufzentrale hilft bei der Bewältigung von etwaigen Reisezwischenfällen. Sie ist bei Umbuchungen, Organisation eines Reiserufes und Übermittlung von Nachrichten an Angehörige oder Arbeitgeber behilflich.

 
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Welche Fristen gelten für den Abschluss ?
Buchungsfrist der Versicherung

Der Abschluss sollte bei Buchung der Reise erfolgen, ein späterer Abschluss ist bis 30 Tage vor Reiseantritt möglich.

Buchungsfrist für Last-Minute Reisen

Für Reisen die innerhalb von 29 Tagen nach Buchung angetreten werden, ist der Abschluss der Reiseversicherung nur sofort bzw. innerhalb der nächsten 3 Werktage möglich.

Für welche Reiseziele gilt der Versicherungsschutz ?
Welche Personen können die Police abschliessen und mitversichert werden ?
Der Abschluss bzw. die Versicherungsfähigkeit ist möglich bis zur Vollendung des

keine Altersgrenze

Familien und Lebenspartnerschaften

Familientarif gilt für maximal zwei Erwachsene, unabhängig vom Verwandtschaftsverhältnis und mitreisende Kinder bis einschließlich 21 Jahre, sofern im Versicherungsvertrag namentlich genannt. Familienprämien decken auch Reisen von maximal zwei Erwachsenen ohne mitreisende Kinder.

Single
Senioren
Gruppe bis zu 6 Personen

nein

Gruppe bis zu 9 Personen

nein

Gruppenversicherung ab 10 Personen

nein

Wie ist die Selbstbeteiligung geregelt ?
Die Selbstbeteiligung ist wie folgt geregelt

Kein Selbstbehalt bei allen versicherten Ereignissen mit Ausnahme von ambulant behandelten Erkrankungen, Unfällen oder Schwangerschaften. Hier fällt ein Selbstbehalt von 20 % der Stornokosten (mindestens € 25,- je Person/Objekt) an. Alle anderen Leistungen ohne Selbstbehalt.

Welche Erweiterungen sind mitversichert ?
Reisekrankenversicherung

nicht versichert

Reiseunfallversicherung

nicht versichert

Reisegepäckversicherung

bis 2.000 € je Person

bis 4.000 € je Familie

Assistance- Leistungen
Welche Personen sind bei Unfall, schwerer Erkrankung oder Tod abgesichert (Risikopersonen) ?
Angehörige der versicherten Person

der Ehegatte oder Lebenspartner, deren Kinder, Adoptiv und Stiefkinder, Eltern, Adoptiv- und Stiefeltern, Geschwister, Großeltern, Enkel, Schwiegereltern, Schwiegerkinder und Schwäger der versicherten Person, sowie der Lebenspartner einer der versicherten mitreisenden Personen

Personen außer der Angehörigen die gemeinsam mit der versicherten Person eine Reise gebucht und versichert haben
Besonderheiten bei der Anzahl mehrerer Personen

Haben mehr als vier Personen gemeinsam eine Reise gebucht, gelten nur die jeweiligen Angehörigen und der Lebenspartner der versicherten Person und deren Betreuungsperson als Risikopersonen.

Die Personen die nicht mitreisende Minderjährige eigene Kinder oder pflegebedürftige Angehörige betreuen

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