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TP Senioren Reiserücktrittsversicherung

Versicherungsleistungen

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 Sondertarif Travel Protect Senioren
 

Reiserücktrittskostenversicherung

 

Sondertarif TP Einzelreiseversicherung Senioren (Weltgeltung)

Reiserücktrittskosten - Versicherung (inkl.  Reiseabbruchversicherung)
bis zur vereinbarten Versicherungssumme bei: Tod, Unfall, Erkrankungen, Impfunverträglichkeit, Schwangerschaft oder Schaden am Eigentum, Arbeitslosigkeit

  • bis max. 6 Personen im Rahmen der jeweiligen Versicherungssumme
  • gültig für eine Reise bis zu 6 Wochen
  • ab dem 65. Lebensjahr bis zur Vollendung des 80. Lebensjahres
  • eigene Kinder sind bis zum vollendeten 18 Lebensjahr im Rahmen des Reisepreises mitversichert
  • incl. Reiseabbruchversicherung

Wichtige Anmerkung:

Die Versicherungssumme bezieht sich auf den gesamten Reisepreis.Bei mehreren versicherten Personen müssen Sie die Einzelpreise zusammenrechnen.

Nicht versicherbar sind Reiseleiter, Reiseveranstalter- oder Organisatoren, Schiffsreisen, Yachtcharter und Segeltörns.

 

 

 


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Welche Fristen gelten für den Abschluss ?
Buchungsfrist der Versicherung

Der Abschluss ist bis 21 Tage nach Erhalt der Buchungsbestätigung möglich

Buchungsfrist für Last-Minute Reisen

Für Reisen die innerhalb von 14 Tagen nach Buchung angetreten werden, ist der Abschluss nur am Buchungstag möglich.

Für welche Reiseziele gilt der Versicherungsschutz ?
Wie ist die Selbstbeteiligung geregelt ?
Die Selbstbeteiligung ist wie folgt geregelt

20 % des erstattungsfähigen Schadens, mindestens jedoch EURO 25,- je Person, bei schwerem Unfall, unerwarteter schwerer Erkrankung oder bei Schwangerschaft, sofern keine stationäre Krankenhausbehandlung der versicherten Person während des geplanten Reisezeitraums erfolgt

Welche Erweiterungen sind mitversichert ?
Reisekrankenversicherung

nicht versichert

Reiseunfallversicherung

nicht versichert

Reisegepäckversicherung

nicht versichert

Assistance- Leistungen

nicht versichert

Welche Personen sind bei Unfall, schwerer Erkrankung oder Tod abgesichert (Risikopersonen) ?
Angehörige der versicherten Person

ihres Ehegatten, ihres Lebenspartners, ihrer Eltern, ihrer Kinder, ihrer Geschwister, Großeltern, Enkel, Schwiegereltern, Schwiegerkinder, Stiefeltern, Stiefkinder, Adoptiveltern, Adoptivkinder, Pflegeeltern und -kinder (Personen, die durch ein familienähnliches, auf längere Dauer angelegtes Verhältnis wie Eltern und Kindern miteinander verbunden sind) oder, sofern die Reise für zwei oder mehrere Personen gemeinsam gebucht wurde, der weiteren Personen, vorausgesetzt, dass diese gleichfalls bei der BBV versichert sind

Personen außer der Angehörigen die gemeinsam mit der versicherten Person eine Reise gebucht und versichert haben
Besonderheiten bei der Anzahl mehrerer Personen

Sofern die Reise für zwei oder mehrere Personen gemeinsam gebucht wurde, der weiteren Personen, vorausgesetzt, dass diese gleichfalls bei der BBV versichert sind

Die Personen die nicht mitreisende Minderjährige eigene Kinder oder pflegebedürftige Angehörige betreuen

Sofern die Personen zu den oben genannten Angehörigen gehören besteht Versicherungsschutz.

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