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Reiserücktritt inkl. erweiterter Abbruchversicherung ohne SB

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 URV Reiserücktritt und Abbruchversicherung ohne SB für Mietobjekte - Empfohlen von Finanztest
 

Unser Tip ! Finanztest Empfehlung 2002 - 2007

Reiserücktrittskostenversicherung, Rückreiseschutz und Reiseabbruchversicherung ohne Selbstbeteiligung für:

Ferienwohnungen, Ferienhäuser, Hotelzimmer mit Eigenanreise ohne Verpflegung, Mietwagen (z.B. Wohnmobil), Hausboote, Yachtcharter

Union Reiseversicherung - Empfohlen von Finanztest

 
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Welche Fristen gelten für den Abschluss ?
Buchungsfrist der Versicherung

Der Abschluss ist bis 30 Tage vor Reiseantritt möglich

Buchungsfrist für Last-Minute Reisen

Für Reisen die innerhalb von 30 Tagen nach Buchung angetreten werden, ist der Abschluss der Reiserücktrittsversicherung nur am Buchungstag, spätestens am folgenden Werktag möglich.

Welche Reisearten sind versichert ?
Private Urlaubsreise
Geschäftsreise / Dienstreise

nicht versichert

Flugreise

nicht versichert

Schiffsreise

nicht versichert

Yacht und Bootscharter
Segelboot
Busreise

nicht versichert

Bahnreise

nicht versichert

Mietobjekt (reine Objektkosten)

Hotelzimmer mit Eigenanreise ohne Verpflegung,

Ferienwohnungen / -appartements / -häuser, Hausboote, Fährpassagen, Yacht , Mietwagen (z.B. Wohnmobil)

 

Kombinationen aus mehreren Bausteinen ohne Schiffsreise

nicht versichert

Kombinationen aus mehreren Bausteinen inkl. Schiffsreise

nicht versichert

Für welche Reiseziele gilt der Versicherungsschutz ?
Wie ist die Selbstbeteiligung geregelt ?
Was ist versichert ?
Verspätungsschutz
Reiserücktrittsversicherung
Zusätzliche Rückreise- bzw. sonstige Mehrkosten bei nicht planmäßiger Beendingung der Reise
Versicherungssumme bis zum angegebenen Reisepreis
Unerwartet schwere Erkrankung, schwerer Unfall oder Tod

eine unerwartet schwere Erkrankung liegt vor, wenn aus dem stabilen Zustand des Wohlbefindens und der Arbeits- und Reisefähigkeit heraus, konkrete Krankheitssymptome auftreten, die dem Reiseantritt entgegen stehen und Anlass zur Stornierung geben

Schaden am Eigentum infolge von Feuer, Elementarereignissen oder strafbaren Handlungen Dritter

Schaden am Eigentum durch Feuer, Explosion, Sturm, Hagel, Blitzschlag, Hochwasser, Überschwemmung, Lawinen, Vulkanausbrüche, Erdbeben, Erdrutsch oder vorsätzlicher

Straftat eines Dritten (z.B. Einbruchdiebstahl). Der entstandene Schaden muss mind. € 2.500,- betragen;

Unerwartete Impfunverträglichkeit
Verlust des Arbeitsplatzes

Verlust des Arbeitsplatzes der versicherten Person oder einer mitreisenden Risikoperson aufgrund einer unerwarteten betriebsbedingten Kündigung

durch den Arbeitgeber

Aufnahme eines neuen Arbeitsverhältnisses aus der Arbeitslosigkeit

Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses oder eines 1-Euro-Jobs aus der Arbeitslosigkeit heraus, sofern die versicherte Person bei Buchung der Reise bei der Bundesagentur für Arbeit arbeitslos gemeldet war

Schwangerschaft

Feststellung einer Schwangerschaft nach Versicherungsbeginn oder Komplikationen einer bereits bei Versicherungsabschluss bestehenden Schwangerschaft

Arbeitsplatzwechsel

Arbeitsplatzwechsel, vorausgesetzt, die versicherte Reise wurde vor Kenntnis des Arbeitsplatzwechsels gebucht und die versicherte Reisezeit fällt

in die Probezeit der neuen beruflichen Tätigkeit, maximal jedoch in die ersten 6 Monate der neuen beruflichen Tätigkeit

Unerwartete Einberufung zum Grundwehrdienst oder zum Zivildienst

unerwartete Einberufung der versicherten Person zum Grundwehrdienst, zu einer Wehrübung oder zum Zivildienst, sofern der Termin nicht verschoben werden kann und die Kosten nicht von einem Kostenträger übernommen werden

Schüler-/Studentenschutz: Wiederholungsprüfung fällt in die versicherte Reisezeit (RRV).

Wiederholung einer nicht bestandenen Prüfung der Schul-, Berufsschul- oder Hochschul-Ausbildung, um den Schul-/Studienabschluss zu erreichen.

Voraussetzung ist, dass die versicherte Reise vor dem Termin der nicht bestandenenPrüfung gebucht wurde und der Termin für die Wiederholungsprüfung unerwartet in die versicherte Reisezeit oder bis zu 14 Tage nach Beendigung der Reise fällt.

Hunderisiko - Unerwartet schwere Erkrankung, Unfall, Impfunverträglichkeit eines zur Reise angemeldeten Hundes einer versicherten Person

Versichert ist die Impfunverträglichkeit eines zur Reise angemeldeten Hundes einer versicherten Person

Reiseabbruchversicherung
Erstattung des gesamten Reisepreises bei Abbruch in der 1. Urlaubshälfte

nein

Erstattung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen bei Abbruch
Kommentar

Empfohlen von Finanztest 2002 - 2007

Welche Erweiterungen sind mitversichert ?
Reisekrankenversicherung

nicht versichert

Reiseunfallversicherung

nicht versichert

Reisegepäckversicherung

nicht versichert

Assistance- Leistungen

nicht versichert

Welche Personen sind bei Unfall, schwerer Erkrankung oder Tod abgesichert (Risikopersonen) ?
Angehörige der versicherten Person

Ehepartner/eingetragene Lebenspartnerschaft, Kinder, Eltern, Großeltern, Enkel, Schwiegereltern, Schwiegersöhne und -töchter, Schwager und Schwägerin, Geschwister, Adoptivkinder/-eltern, Pflegekinder/-eltern, Stiefkinder/-eltern, Stiefgeschwister, Onkel, Tanten, Neffen und Nichten

Personen außer der Angehörigen die gemeinsam mit der versicherten Person eine Reise gebucht und versichert haben
Besonderheiten bei der Anzahl mehrerer Personen

Haben mehr als 4 Personen gemeinsam eine Reise gebucht, gelten nur die jeweiligen Angehörigen, der Lebenspartner der versicherten Person deren Betreuungsperson als Risikopersonen

Die Personen die nicht mitreisende Minderjährige eigene Kinder oder pflegebedürftige Angehörige betreuen

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