Reiserücktritt inkl. erweiterter Abbruchversicherung ohne SB
Versicherungsleistungen
Alle Leistungen auf einen Blick
Alle Leistungen zuklappen| Buchungsfrist der Versicherung | Der Abschluss ist bis 30 Tage vor Reiseantritt möglich | |
| Buchungsfrist für Last-Minute Reisen | Für Reisen die innerhalb von 30 Tagen nach Buchung angetreten werden, ist der Abschluss der Reiserücktrittsversicherung nur am Buchungstag, spätestens am folgenden Werktag möglich. |
| Private Urlaubsreise | ||
| Geschäftsreise / Dienstreise | nicht versichert | |
| Flugreise | nicht versichert | |
| Schiffsreise | nicht versichert | |
| Segelboot | ||
| Yacht und Bootscharter | ||
| Bahnreise | nicht versichert | |
| Busreise | nicht versichert | |
| Mietobjekt (reine Objektkosten) | Hotelzimmer mit Eigenanreise ohne Verpflegung, Ferienwohnungen / -appartements / -häuser, Hausboote, Fährpassagen, Yacht , Mietwagen (z.B. Wohnmobil)
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| Kombinationen aus mehreren Bausteinen ohne Schiffsreise | nicht versichert | |
| Kombinationen aus mehreren Bausteinen inkl. Schiffsreise | nicht versichert |
| Die Selbstbeteiligung ist wie folgt geregelt | ohne Selbstbeteiligung |
| Verspätungsschutz | ||
| Reiserücktrittsversicherung | ||
| Zusätzliche Rückreise- bzw. sonstige Mehrkosten bei nicht planmäßiger Beendingung der Reise | ||
| Versicherungssumme bis zum angegebenen Reisepreis | ||
| Unerwartet schwere Erkrankung, schwerer Unfall oder Tod | eine unerwartet schwere Erkrankung liegt vor, wenn aus dem stabilen Zustand des Wohlbefindens und der Arbeits- und Reisefähigkeit heraus, konkrete Krankheitssymptome auftreten, die dem Reiseantritt entgegen stehen und Anlass zur Stornierung geben | |
| Schaden am Eigentum infolge von Feuer, Elementarereignissen oder strafbaren Handlungen Dritter | Schaden am Eigentum durch Feuer, Explosion, Sturm, Hagel, Blitzschlag, Hochwasser, Überschwemmung, Lawinen, Vulkanausbrüche, Erdbeben, Erdrutsch oder vorsätzlicher Straftat eines Dritten (z.B. Einbruchdiebstahl). Der entstandene Schaden muss mind. € 2.500,- betragen; | |
| Unerwartete Impfunverträglichkeit | ||
| Verlust des Arbeitsplatzes | Verlust des Arbeitsplatzes der versicherten Person oder einer mitreisenden Risikoperson aufgrund einer unerwarteten betriebsbedingten Kündigung durch den Arbeitgeber | |
| Aufnahme eines neuen Arbeitsverhältnisses aus der Arbeitslosigkeit | Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses oder eines 1-Euro-Jobs aus der Arbeitslosigkeit heraus, sofern die versicherte Person bei Buchung der Reise bei der Bundesagentur für Arbeit arbeitslos gemeldet war | |
| Schwangerschaft | Feststellung einer Schwangerschaft nach Versicherungsbeginn oder Komplikationen einer bereits bei Versicherungsabschluss bestehenden Schwangerschaft | |
| Arbeitsplatzwechsel | Arbeitsplatzwechsel, vorausgesetzt, die versicherte Reise wurde vor Kenntnis des Arbeitsplatzwechsels gebucht und die versicherte Reisezeit fällt in die Probezeit der neuen beruflichen Tätigkeit, maximal jedoch in die ersten 6 Monate der neuen beruflichen Tätigkeit | |
| Unerwartete Einberufung zum Grundwehrdienst oder zum Zivildienst | unerwartete Einberufung der versicherten Person zum Grundwehrdienst, zu einer Wehrübung oder zum Zivildienst, sofern der Termin nicht verschoben werden kann und die Kosten nicht von einem Kostenträger übernommen werden | |
| Schüler-/Studentenschutz: Wiederholungsprüfung fällt in die versicherte Reisezeit (RRV). | Wiederholung einer nicht bestandenen Prüfung der Schul-, Berufsschul- oder Hochschul-Ausbildung, um den Schul-/Studienabschluss zu erreichen. Voraussetzung ist, dass die versicherte Reise vor dem Termin der nicht bestandenenPrüfung gebucht wurde und der Termin für die Wiederholungsprüfung unerwartet in die versicherte Reisezeit oder bis zu 14 Tage nach Beendigung der Reise fällt. | |
| Hunderisiko - Unerwartet schwere Erkrankung, Unfall, Impfunverträglichkeit eines zur Reise angemeldeten Hundes einer versicherten Person | Versichert ist die Impfunverträglichkeit eines zur Reise angemeldeten Hundes einer versicherten Person | |
| Reiseabbruchversicherung | ||
| Erstattung des gesamten Reisepreises bei Abbruch in der 1. Urlaubshälfte | nein | |
| Erstattung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen bei Abbruch für den geamten Reisezeitraum | ||
| Kommentar | Empfohlen von Finanztest 2002 - 2007 |
| Reisekrankenversicherung | nicht versichert | |
| Reiseunfallversicherung | nicht versichert | |
| Reisegepäckversicherung | nicht versichert | |
| Assistance- Leistungen | nicht versichert |
| Angehörige der versicherten Person | Ehepartner/eingetragene Lebenspartnerschaft, Kinder, Eltern, Großeltern, Enkel, Schwiegereltern, Schwiegersöhne und -töchter, Schwager und Schwägerin, Geschwister, Adoptivkinder/-eltern, Pflegekinder/-eltern, Stiefkinder/-eltern, Stiefgeschwister, Onkel, Tanten, Neffen und Nichten | |
| Personen außer der Angehörigen die gemeinsam mit der versicherten Person eine Reise gebucht und versichert haben | ||
| Besonderheiten bei der Anzahl mehrerer Personen | Haben mehr als 4 Personen gemeinsam eine Reise gebucht, gelten nur die jeweiligen Angehörigen, der Lebenspartner der versicherten Person deren Betreuungsperson als Risikopersonen | |
| Die Personen die nicht mitreisende Minderjährige eigene Kinder oder pflegebedürftige Angehörige betreuen |
Schlagwörter und Begriffe die oft gesucht werden
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