Jahresreiserücktrittversicherung Single 1500 ohne SB

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 URV Jahrespolice Single 1500 ohne Selbstbehalt
 

Die ausgezeichnete Jahres-Reiserücktritt-Versicherung für Singles
Stiftung Warentest GUT



Schützen Sie sich mit der Reise-Rücktrittskosten-Jahrespolice der URV ein ganzes Jahr lang, vor und während jeder Reise.

Geltungsbereich: Weltweit
Höchstalter: 69 Jahre
Maximaler Reisepreis je Reise: 1.500,- €

Jahresprämie: 59,- €

Reiserücktrittskosten - Versicherung (inkl.  Reiseabbruchversicherung)
bei:

Tod, Unfall, Erkrankungen, Impfunverträglichkeit, Schwangerschaft oder Schaden am Eigentum, Arbeitslosigkeit
 

  • Versicherungssumme bis 1.500 € Gesamtreisepreis je Reise
  • beliebig viele Reisen max. 6 Wochen pro Reise
  • 1 Jahr gültig mit automatischer Verlängerung
  • Reiserücktritt und Reiseabbruchversicherung für eine Single

 

Die Versicherungssumme bezieht sich auf die jeweilige Einzelreise d.h. Sie können mehrmals im Jahr  bis zu 1.500 € Reisepreis je Reise verreisen.


Reise-Rücktrittskosten-Versicherung

  • Ersatz der vertraglich vereinbarten Stornokosten bis zu 100%.Versichert ist u.a. die nach Vertragsschluss auftretende unerwartet
    schwere Erkrankung. Eine solche liegt vor, wenn aus dem stabilen
    Zustand des Wohlbefindens und der Arbeits- und Reisefähigkeit heraus
    konkrete Krankheitssymptome auftreten, die dem Reiseantritt entgegenstehen und Anlass zur Stornierung geben.
  • Weitere versicherte Ereignisse
    finden Sie unter § 1 der Bedingungen zur Reise-Rücktrittskosten-
    Versicherung.
  • Ersatz der Hinreisemehrkosten bis zur Höhe der Stornokosten, die bei
    Nichtantritt der Reise angefallen wären.
    Umbuchungsgebühren wahlweise anstelle und bis zur Höhe der ansonsten angefallenen Stornokosten bis zu 42 Tage vor Reiseantritt
    sowie eine Gutschrift in Höhe von EUR 50,–.

Reiseabbruchschutz (gültig für Tarife ohne Selbstbehalt)

  • Bei Reiseabbruch den anteiligen Reisepreis der gebuchten und nicht genutzten versicherten Reiseleistung vor Ort.
  • Bei nicht planmäßiger Verlängerung der Reise aufgrund von Elementarereignissenam Urlaubsort werden anfallende Mehrkosten bis zu EUR 5.000,– ersetzt.
  • Erstattung der Nachreisekosten, max. bis zum Wert der noch nicht genutztenweiteren Reiseleistungen, zum Wiederanschluss an die Reisegruppe.
  • Erstattung der zusätzlichen Kosten der versicherten Person für die Unterkunft (nach Art und Klasse der gebuchten und versicherten Reiseleistung), wenn für die versicherte Person die planmäßige Beendigung der Reise nicht zumutbar ist, weil eine mitreisende Risikoperson wegen schwerer Unfallverletzung oder unerwartet schwerer Erkrankung nicht transportfähig ist und über den gebuchten Reisetermin hinaus in stationärer Behandlung bleiben muss. Die zusätzlichen Hotelkosten werden bis höchstens EUR 3.000,– und längstens für 14 Tage übernommen. Nicht versichert sind Fahrtkosten vom Hotel ins Krankenhaus bzw. vom Krankenhaus zum Hotel.
  • Ersatz der zusätzlich entstandenen Rückreisekosten bei Reiseabbruch/verspäteter Rückreise.
  • Keine Selbstbeteiligung.

Notfall-Service-Versicherung

  • Bei Krankheit oder Unfall Organisation und Kostenübernahme für einen Krankenbesuch (Hin- und Rückreise), wenn der Krankenhausaufenthalt länger als zehn Tage dauert.
  • Such-, Rettungs- und Bergungskosten bis EUR 5.000,–.
  • Beschaffung von notwendigen Ersatzpräparaten und Übernahme der Versandkosten.
  • Betreuung/Rückholung minderjähriger Kinder.
 


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 Für Informationen zum Leistungsumfang klicken auf die entsprechenden Fragen zu den Versicherungsleistungen.
Welche Fristen gelten für den Abschluss ?
Buchungsfrist der Versicherung

Der Abschluss ist bis 30 Tage vor Reiseantritt möglich

Buchungsfrist für Last-Minute Reisen

Für Reisen die innerhalb von 30 Tagen nach Buchung angetreten werden, ist der Abschluss der Reiserücktrittsversicherung nur am Buchungstag möglich.

Für welche Reiseziele gilt der Versicherungsschutz ?
Wie ist die Selbstbeteiligung geregelt ?
Welche Erweiterungen sind mitversichert ?
Reisekrankenversicherung

nicht versichert

Reiseunfallversicherung

nicht versichert

Reisegepäckversicherung

nicht versichert

Assistance- Leistungen
Welche Personen sind bei Unfall, schwerer Erkrankung oder Tod abgesichert (Risikopersonen) ?
Angehörige der versicherten Person

Ehepartner /eingetragene Lebenspartnerschaft, Kinder, Eltern, Großeltern, Enkel, Schwiegereltern, Schwiegersöhne und -töchter, Schwager und Schwägerin, Geschwister, Adoptivkinder / -eltern, Pflegekinder / -eltern, Stiefkinder / -eltern, Stiefgeschwister, Onkel, Tanten, Neffen und Nichten;

Personen außer der Angehörigen die gemeinsam mit der versicherten Person eine Reise gebucht und versichert haben
Besonderheiten bei der Anzahl mehrerer Personen

Haben mehr als 4 Personen gemeinsam eine Reise gebucht, gelten nur die jeweiligen Angehörigen und die/der in häuslicher Gemeinschaft wohnende Lebensgefährtin/Lebensgefährte der versicherten Person und deren Betreuungsperson als Risikopersonen.

Die Personen die nicht mitreisende Minderjährige eigene Kinder oder pflegebedürftige Angehörige betreuen

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