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Single 2000 Jahresreiserücktrittsversicherung

Versicherungsleistungen

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 Jahres Reiserücktrittsversicherung - Single 2000
 

Jahresprämie pro Person: 55 €

Direktabschluss


Leistungen Reiserücktrittversicherung - Jahrespolice Single 2000

  • Reise-Rücktrittskosten-Versicherung bis 2.000 € Reisepreis je Reise
  • Reiseabbruch-Versicherung
  • Umbuchungsgebühren-Schutz
  • Autoschutzbrief-Versicherung
  • Reiseservice-Helpline

 

Reiseart: Gültig für alle Reisearten auch die Schiffsreise und Kreuzfahrt
Geltungsbereich: Weltweit für alle Urlaubsreisen und Geschäftsreisen
Reisepreis/Mietpreis: Maximal je Reise: 2.000 €
Reisedauer: Maximal 365 Tage je Reise


Selbstbehalt:

20 % der Stornokosten (mindestens € 25,- je Person /Objekt) bei ambulant behandelten Erkrankungen, Unfällen oder Schwangerschaften

 

Abschlusshinweis:

Der Abschluss sollte bei Buchung der Reise erfolgen, ein späterer Abschluss ist bis 30 Tage vor Reiseantritt möglich.

Für Reisen die innerhalb von 29 Tagen nach Buchung angetreten werden, ist der Abschluss der Reiseversicherung nur sofort bzw. innerhalb der nächsten 3 Werktage möglich.


Familiendefinition:

Familienprämien gelten für maximal zwei Erwachsene, unabhängig vom Verwandtschaftsverhältnis und mitreisende Kinder bis einschließlich 21 Jahre, sofern im Versicherungsvertrag namentlich genannt. Familienprämien decken auch Reisen von maximal zwei Erwachsenen ohne mitreisende Kinder.

Leistungen im Überblick:

Reise-Rücktrittskosten-Versicherung

Ersetzt die vertraglich geschuldeten Stornokosten aus dem versicherten Reisearrangement bei Nichtantritt der Reise sowie die Mehrkosten der Anreise bei verspätetem Reiseantritt aus versichertem Grund (§ 2 AVB RR 08).


Reiseabbruch-Versicherung

Ersetzt die Mehrkosten der Rückreise nach Art und Qualität der gebuchten und versicherten Reise sowie den anteiligen Reisepreis der nicht genutzten Reiseleistung vor Ort bei nicht planmäßiger Beendigung der Reise aus versichertem Grund (§ 2 AVB RR 08).


Umbuchungsgebühren-Schutz

Erstattet die vertraglich geschuldeten Umbuchungsgebühren bis zu höchstens € 40,- je versicherter Person bzw. je versichertem Objekt, bei Umbuchung innerhalb der gebuchten Saison bis zu 42 Tage vor Reiseantritt.

Autoschutzbrief-Versicherung

Organisatorische Hilfe bei Panne und Unfall, Fahrzeugdiebstahl und Fahrerausfall. Kostenerstattung für Pannenhilfe bis zu € 300,-; Ersatzteilversand ins Ausland, Zoll, Verschrottung bis zu € 200,-; Fahrzeugausfall bis zu 5 Tage Übernachtung € 80,- je Person / Nacht oder Mietwagen zur Weiterfahrt 5 Tage zu € 80,- je Tag.


Reiseservice-Helpline

24 Stunden Service-Telefon. Die Assistance-Notrufzentrale hilft bei der Bewältigung von etwaigen Reisezwischenfällen. Sie ist bei Umbuchungen, Organisation eines Reiserufes und Übermittlung von Nachrichten an Angehörige oder Arbeitgeber behilflich.

 
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 Für Informationen zum Leistungsumfang klicken auf die entsprechenden Fragen zu den Versicherungsleistungen.
Welche Fristen gelten für den Abschluss ?
Buchungsfrist der Versicherung

Der Abschluss sollte bei Buchung der Reise erfolgen, ein späterer Abschluss ist bis 30 Tage vor Reiseantritt möglich.

Buchungsfrist für Last-Minute Reisen

Für Reisen die innerhalb von 29 Tagen nach Buchung angetreten werden, ist der Abschluss der Reiseversicherung nur sofort bzw. innerhalb der nächsten 3 Werktage möglich.

Für welche Reiseziele gilt der Versicherungsschutz ?
Wie ist die Selbstbeteiligung geregelt ?
Die Selbstbeteiligung ist wie folgt geregelt

Kein Selbstbehalt bei allen versicherten Ereignissen mit Ausnahme von ambulant behandelten Erkrankungen, Unfällen oder Schwangerschaften. Hier fällt ein Selbstbehalt von 20 % der Stornokosten (mindestens € 25,- je Person/Objekt) an. Alle anderen Leistungen ohne Selbstbehalt.

Welche Erweiterungen sind mitversichert ?
Reisekrankenversicherung

nicht versichert

Reiseunfallversicherung

nicht versichert

Reisegepäckversicherung

nicht versichert

Assistance- Leistungen
Welche Personen sind bei Unfall, schwerer Erkrankung oder Tod abgesichert (Risikopersonen) ?
Angehörige der versicherten Person

die Angehörigen der versicherten Person. Dies sind der Ehegatte oder Lebenspartner, deren Kinder, Adoptiv und Stiefkinder, Eltern, Adoptiv- und Stiefeltern, Geschwister, Großeltern, Enkel, Schwiegereltern, Schwiegerkinder
und Schwäger der versicherten Person, sowie der Lebenspartner einer der versicherten mitreisenden Personen

Personen außer der Angehörigen die gemeinsam mit der versicherten Person eine Reise gebucht und versichert haben
Besonderheiten bei der Anzahl mehrerer Personen

Haben mehr als vier Personen gemeinsam eine Reise gebucht, gelten nur die jeweiligen Angehörigen und der Lebenspartner der versicherten Person und deren Betreuungsperson als Risikopersonen.

Die Personen die nicht mitreisende Minderjährige eigene Kinder oder pflegebedürftige Angehörige betreuen

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