Reiserücktrittsversicherung
Sie befinden sich hier: Reiserücktrittsversicherung > Tarifinformationen > Signal Iduna - Sondertarif > Sondertarif Basic gültig für alle Reisearten >
Leistungen Sondertarif Basic Family
Versicherungsleistungen
Alle Leistungen auf einen Blick
Alle Leistungen zuklappen| Buchungsfrist der Versicherung | Der Abschluss muss bis spätestens 14 Tage nach Erhalt der Buchungsbestätigung vorgenommen werden. Sonderregelungen nur mit dem PDF-Antrag möglich - Liegen zwischen Abschluss der Versicherung und Reisebeginn mehr als 3 Monate, muss die Versicherung spätestens einen Monat nach Buchungsdatum abgeschlossen werden. - Liegen zwischen Abschluss der Versicherung und Reisebeginn mehr als 6 Monate, wird jeder Vertrag angenommen. | |
| Buchungsfrist für Last-Minute Reisen | Für Reisen die innerhalb von 14 Tagen nach Reisebuchung angetreten werden ist der Abschluss nur am Tag der Reisebuchung möglich |
| Der Abschluss bzw. die Versicherungsfähigkeit ist möglich bis zur Vollendung des | keine Altersgrenze | |
| Familien und Lebenspartnerschaften | Ehe- Lebenspartner oder Ehe- Lebenspartner (max. 2 Erwachsene) nkl. der im Haushalt lebenden Kinder ohne Altersgrenze<strong/> | |
| Single | ||
| Senioren | ||
| Gruppe bis zu 6 Personen | nein | |
| Gruppe bis zu 9 Personen | nein | |
| Gruppenversicherung ab 10 Personen | nein |
| Die Selbstbeteiligung ist wie folgt geregelt | ohne Selbstbeteiligung |
| Reisekrankenversicherung | nicht versichert | |
| Reiseunfallversicherung | nicht versichert | |
| Reisegepäckversicherung | nicht versichert | |
| Assistance- Leistungen | nicht versichert |
| Angehörige der versicherten Person | Ehe- Lebenspartner, ihrer Kinder, Eltern, Geschwister, Großeltern, Enkel, Schwiegereltern, Schwiegerkinder, oder anderer nahestehender Angehörige | |
| Personen außer der Angehörigen die gemeinsam mit der versicherten Person eine Reise gebucht und versichert haben |
| |
| Besonderheiten bei der Anzahl mehrerer Personen | Es besteht ein gegenseitiges Rücktrittsrecht für bis zu 4 gemeinsam reisenden und versicherten Personen, egal in welchen Verhältnis Sie zueinander stehen. Für die oben genannten Angehörigen gilt das Rücktrittsrecht, unabängig von der Anzahl der mitreisenden Personen. | |
| Die Personen die nicht mitreisende Minderjährige eigene Kinder oder pflegebedürftige Angehörige betreuen |




