Reiserücktrittsversicherung
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Reisekrankenversicherung Test 5/2008 "SEHR GUT"
Sie reisen ins Ausland? Oft reicht im Fall einer Krankheit oder eines Unfalls der Schutz der gesetzlichen Krankenversicherung nicht aus. Für Urlaubsreisen bis zu 8 Wochen Dauer hilft Ihnen die Auslandsreise - Krankenversicherung. Hier Sie die Beiträge und Leistungen der privaten Reisekrankenversicherung.
Leistungen bei Krankheit im Ausland | ||
Leistungen | Höhe | Details |
ambulante und stationäre Heilbehandlung | 100 % | Die Kosten für notwendige ambulante und stationäre Heilbehandlung. |
Arznei- und Verbandmittel | 100 % |
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Krankenhaustagegeld | 15 EUR | Bei stationärem Krankenhausaufenthalt. |
| 30 EUR | Bei stationärer Krankenhausbehandlung wahlweise an Stelle der Kostenerstattung. |
30 EUR | Für Kinder (bis 14 Jahren) bei stationärer Krankenhausbehandlung das doppelte Krankenhaustagegeld, wenn ein Elternteil als Begleitperson im Krankenhaus mitaufgenommen wird. | |
Leistungsdauer |
| Solange, bis die Rückreise ohne Gefährdung der Gesundheit der versicherten Person angetreten werden kann, wenn die Rückreise aus medizinischen Gründen bis zum Ende des Versicherungsschutzes nicht möglich ist. |
Rettungsflug | 100 % | Bei lebensgefährdenden Erkrankungen die zusätzlichen Kosten für einen medizinisch notwendigen Rettungsflug im Ambulanzflugzeug. |
Rücktransport/ Überführung | 100 % | Die zusätzlichen Kosten für einen sonstigen medizinisch notwendigen Rücktransport oder die Kosten für die Überführung eines Verstorbenen jeweils bis zum fünffachen Preis eines Linienfluges 1. Klasse. |
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Leistungen bei Krankheit in der Bundesrepublik Deutschland | ||
Leistungen | Höhe | Details |
Krankenhaustagegeld | 30 EUR | Bei stationärer Krankenhausbehandlung, wenn das Krankenhaus mehr als 50 km vom ständigen Wohnsitz entfernt ist. |
Transportkosten | bis 600 EUR | Bei stationärer Krankenhausbehandlung, wenn das Krankenhaus mehr als 50 km vom ständigen Wohnsitz entfernt ist, die Transportkosten für die Verlegung in ein Krankenhaus am ständigen Wohnsitz. |
Überführungskosten | bis 600 EUR | Die Überführungskosten für einen Verstorbenen an seinen Wohnsitz. |
Wichtige Hinweise
- Nähere Einzelheiten zu den Leistungen erfahren Sie aus § 4 und § 4 a (Umfang der Leistungspflicht) der Allgemeinen Versicherungsbedingungen für den Jahres-Reiseschutzbrief (AVB/RS) auf den Seiten des Online-Abschlusses unter Reise-Krankenversicherung. Was nicht versichert ist, steht in § 5 Abs. 1 und 2 (Einschränkung der Leistungspflicht).
- Für Geschäftsreisen im Ausland kann der Versicherungsschutz gegen Mehrbeitrag ausgedehnt werden.
- Der Versicherungsschutz gilt für alle Urlaubsreisen bis zu acht Wochen. Bei Reisen, die ausschließlich in der Bundesrepublik Deutschland unternommen werden, jedoch nur für Urlaub mit mindestens zwei Übernachtungen.





