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Jahresreiseversicherung ohne Selbstbehalt - Single 3000

Versicherungsleistungen

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 Travel Card RRV 3000 Single ohne Selbstbehalt
 

Jahresprämie: 90 €

Reiserücktrittskosten und Abbruchversicherung ohne Selbstbehalt bis 3.000,- € je Reise bei Tod, Unfall, Erkrankungen, Impfunverträglichkeit, Schwangerschaft oder Schaden am Eigentum, Arbeitslosigkeit

 

  • Für den Versicherungsnehmer und eigene Kinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres
  • Eintrittsalter bis zur Vollendung des 65. Lebensjahres
  • beliebig viele Reisen bis max. 42 Tage Aufenthaltsdauer je Reise
  • 1 Jahr gültig für alle Reisearten ( Schiffsreise, Kreuzfahrt, Ferienwohnung, Ferienhaus, Hotel, Mietwagen, Pauschalreisen oder selbst zusammengestelle Reisen )
 
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 Für Informationen zum Leistungsumfang klicken auf die entsprechenden Fragen zu den Versicherungsleistungen.
Welche Fristen gelten für den Abschluss ?
Buchungsfrist der Versicherung

Der Abschluss ist jederzeit möglich. Reisen deren Buchung innerhalb von 21 Tagen vor Abschluss der Versicherung oder während der Laufzeit der Versicherung gebucht wurden sind versichert. Vorher gebuchte Reisen fallen nicht unter den Versicherungsschutz.

Buchungsfrist für Last-Minute Reisen

Bei Last Minute Reisen muß die Reiseversicherung direkt bei der Reisebuchung abgeschlossen werden.

Für welche Reiseziele gilt der Versicherungsschutz ?
Welche Personen können die Police abschliessen und mitversichert werden ?
Wie ist die Selbstbeteiligung geregelt ?
Welche Erweiterungen sind mitversichert ?
Reisekrankenversicherung

nicht versichert

Reiseunfallversicherung

nicht versichert

Reisegepäckversicherung

nicht versichert

Assistance- Leistungen

nicht versichert

Welche Personen sind bei Unfall, schwerer Erkrankung oder Tod abgesichert (Risikopersonen) ?
Angehörige der versicherten Person

Ehegatte oder Lebenspartner, deren Kinder, Eltern, Geschwister, Großeltern, Enkel, Schwiegereltern, Schwiegerkinder und Personen, die gemeinsam mit dem Versicherungsnehmer / Versicherten eine Reise gebucht und versichert haben.

Personen außer der Angehörigen die gemeinsam mit der versicherten Person eine Reise gebucht und versichert haben

Versicherungsschutz besteht sofern es sich um oben genannte Angehörige der Reisenden handelt

Besonderheiten bei der Anzahl mehrerer Personen

keine

Die Personen die nicht mitreisende Minderjährige eigene Kinder oder pflegebedürftige Angehörige betreuen

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