AXA TI Familie / Paare Silber 68 ohne Selbstbehalt
Versicherungsleistungen
Alle Leistungen auf einen Blick
Alle Leistungen zuklappen| Buchungsfrist der Versicherung | Der Abschluss sollte bei Buchung der Reise erfolgen, ein späterer Abschluss ist bis 5 Tage vor Reiseantritt möglich. | |
| Buchungsfrist für Last-Minute Reisen | Für Reisen die innerhalb von 5 Tagen nach Buchung angetreten werden, ist der Abschluss der Reiseversicherung nur am Buchungstag möglich |
| Der Abschluss bzw. die Versicherungsfähigkeit ist möglich bis zur Vollendung des | 68 Jahren | |
| Familien und Lebenspartnerschaften | Paar: eheähnliche Lebensgemeinschaft/Gatte und Gattin die in den letzten 6 Monaten zusammen in der gleichen Adresse wohnhaft sind.
Familie: Bis zu 2 Erwachsene die schon seit mindestens 6 Monaten unter der selben Adresse gelebt haben, und bis zu 5 Kinder, Stiefkinder oder adoptierte Kinder unter 18 Jahren. | |
| Single | nein | |
| Senioren | nein | |
| Gruppe bis zu 6 Personen | nein | |
| Gruppe bis zu 9 Personen | nein | |
| Gruppenversicherung ab 10 Personen | nein |
| Die Selbstbeteiligung ist wie folgt geregelt | Kein Selbstbehalt |
| Reisekrankenversicherung | nicht versichert | |
| Reiseunfallversicherung | nicht versichert | |
| Reisegepäckversicherung | nicht versichert | |
| Assistance- Leistungen |
| Angehörige der versicherten Person | Mutter, Vater, Schwester, Bruder, Ehegattin, Ehegatte, Tochter, Sohn, Großeltern, Enkel, Schwiegereltern, Schwiegersohn, Schwiegertochter, Schwägerin, Schwager, Stiefeltern, Stiefkind, Stiefschwester, Stiefbruder, Pflegekind, Erziehungsberechtigter, gesetzlicher Vormund, Partner oder Verlobte/Verlobter oder gesetzlicher Partner (einschließlich gleichgeschlechtliche Partner, Partner in Ehe ohne Trauschein oder die seit mindestens 6 Monaten zusammen gemeldet sind). | |
| Personen außer der Angehörigen die gemeinsam mit der versicherten Person eine Reise gebucht und versichert haben | Die Mitreisenden sowie deren Angehörige und Betreuungspersonen, sofern nicht mehr als vier Personen und ggf. zwei weitere mitreisende minderjährige Kinder die Reise gemeinsam gebucht haben. Haben mehr als vier Personen gemeinsam eine Reise gebucht, gelten nur die jeweiligen Angehörigen der versicherten Person als Risikopersonen. Mitreisende Angehörige gelten immer als Risikopersonen. | |
| Besonderheiten bei der Anzahl mehrerer Personen | Haben mehr als vier Personen gemeinsam eine Reise gebucht, gelten nur die jeweiligen Angehörigen der versicherten Person als Risikopersonen. Mitreisende Angehörige gelten immer als Risikopersonen. | |
| Die Personen die nicht mitreisende Minderjährige eigene Kinder oder pflegebedürftige Angehörige betreuen |




