Barmenia Auslandskrankenversicherung
Für Urlauber ist der Abschluss einer Auslandskrankenversicherung unerlässlich. Für gesetzlich Krankenversicherte können bei einem Krankheitsfall im Ausland erhebliche Kosten verbleiben. Denn außerhalb Europas und in Ländern, mit denen Deutschland kein Sozialversicherungsabkommen hat, wie etwa Ägypten haben Sie keinen gesetzlichen Versicherungsschutz! Aber auch in Ländern der EU bekommen Urlauber Behandlungskosten nicht immer voll erstattet!
Auslandskrankenversicherung jetzt online abschliessen
Leistungen der Barmenia Auslandskrankenversicherung
1. Auslandskrankenversicherung
Ambulante und stationäre Heilbehandlung
- 100% der Kosten für notwendige ambulante und stationäre Heilbehandlung.
Arznei- und Verbandmittel
- 100 %
Krankenhaustagegeld
- 15 EUR bei stationärem Krankenhausaufenthalt.
- 30 EUR bei stationärer Krankenhausbehandlung wahlweise an Stelle der Kostenerstattung.
- 30 EUR für Kinder (bis 14 Jahren) bei stationärer Krankenhausbehandlung das doppelte Krankenhaustagegeld, wenn ein Elternteil als Begleitperson im Krankenhaus mit aufgenommen wird.
Leistungsdauer
- Solange, bis die Rückreise ohne Gefährdung der Gesundheit der versicherten Person angetreten werden kann, wenn die Rückreise aus medizinischen Gründen bis zum Ende des Versicherungsschutzes nicht möglich ist.
Rettungsflug
- 100 % bei lebensgefährdenden Erkrankungen die zusätzlichen Kosten für einen medizinisch notwendigen Rettungsflug im Ambulanzflugzeug.
Rücktransport/ Überführung
- 100 % der zusätzlichen Kosten für einen sonstigen medizinisch notwendigen Rücktransport, oder die Kosten für die Überführung eines Verstorbenen jeweils bis zum fünffachen Preis eines Linienfluges 1. Klasse.
2. Krankheit in der Bundesrepublik Deutschland
Krankenhaustagegeld
- 30 EUR bei stationärer Krankenhausbehandlung, wenn das Krankenhaus mehr als 50 km vom ständigen Wohnsitz entfernt ist.
Transportkosten
- bis 600 EUR bei stationärer Krankenhausbehandlung, wenn das Krankenhaus mehr als 50 km vom ständigen Wohnsitz entfernt ist, die Transportkosten für die Verlegung in ein Krankenhaus am ständigen Wohnsitz.
Überführungskosten
- bis 600 EUR Überführungskosten für einen Verstorbenen an seinem Wohnsitz.
Wichtige Hinweise
- Nähere Einzelheiten zu den Leistungen der Reisekrankenversicherung erfahren Sie aus § 4 und § 4 a (Umfang der Leistungspflicht) der Allgemeinen Versicherungsbedingungen für den Jahres-Reiseschutzbrief (AVB/RS) auf den Seiten des Online-Abschlusses unter Reisekrankenversicherung. Was nicht in der Reisekrankenversicherung versichert ist, steht in § 5 Abs. 1 und 2 (Einschränkung der Leistungspflicht).
- Der Versicherungsschutz gilt für alle Urlaubsreisen bis zu acht Wochen. Bei Reisen, die ausschließlich in der Bundesrepublik Deutschland unternommen werden, jedoch nur für Urlaub mit mindestens zwei Übernachtungen.
- Für Geschäftsreisen im Ausland kann der Versicherungsschutz gegen einen Mehrbeitrag ausgedehnt werden.



