EA Basic 9000 - Sondertarif für Gruppen ab 10 Personen

Reiserücktrittsversicherung inkl. Reiseabbruch der Europ Assistance für Gruppen ab 10 Personen
- Der Tarif EA Basic Gruppe 9000 ist gültig für Gruppen ab 10 Personen bis zum Reisepreis von 9000 € pro Person
- Reiserücktritts und Abbruchversicherung für die einmalige Reise bis zu max. Reisedauer vo 365 Tagen
- gültig für alle Reisearten (auch Schiffsreise und die Kreuzfahrt
- ohne Altersgrenz
Prämienübersicht Sondertarif EA Basic Gruppentarif
Leistungen des Sondertarifs EA Basic 250 für Gruppen
Versicherungsleistungen
Alle Leistungen auf einen Blick
Alle Leistungen zuklappen| Buchungsfrist der Versicherung | Bei Last Minute Reisen ist der Abschluss nur am Tag der Reisebuchung möglich. | |
| Buchungsfrist für Last-Minute Reisen | Der Abschluss muss bis spätestens 14 Tage nach Erhalt der Buchungsbestätigung erfolgen. |
| Die Selbstbeteiligung ist wie folgt geregelt | 20 % je Schadensfall, min. 25 pro Person bei Krankheit.
Für alle anderen versicherten Gefahren 25 je Person.
Bei Kreuzfahrten gilt 20 % je Schadensfall, min. 50 pro Person bei Krankheit. |
| Reisekrankenversicherung | nicht versichert | |
| Reiseunfallversicherung | nicht versichert | |
| Reisegepäckversicherung | nicht versichert | |
| Assistance- Leistungen | nicht versichert |
| Angehörige der versicherten Person | Nächste Angehörige sind ausschließlich die Eltern, Kinder, Ehe- oder Lebenspartner, Enkel, Geschwister, Großeltern, Schwiegereltern und Schwiegerkinder des Versicherungsnehmers. | |
| Personen außer der Angehörigen die gemeinsam mit der versicherten Person eine Reise gebucht und versichert haben | Bei Gruppen bis 6 Personen besteht ein gegenseitiges Rücktrittsrecht der versicherte Personen egal in welchem Verhältnis Sie zueinander stehen. | |
| Besonderheiten bei der Anzahl mehrerer Personen | Versichert sind auf eine Karte bis zu 6 Personen im Rahmen der vereinbarten Versicherungssumme, unabhängig jeglicher Verwandtschaftsklausel. | |
| Die Personen die nicht mitreisende Minderjährige eigene Kinder oder pflegebedürftige Angehörige betreuen |




