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Informationen zur Reiserücktrittsversicherung
Was leistet die Versicherung?
Eine Reiserücktrittsversicherung übernimmt für Sie die Stornokosten des Reiseveranstalters, die Sie zahlen müssen, wenn Sie Ihre gebuchte Reise aus einen versicherten Grund nicht antreten können. Zusätzlich kann man sich auch für den Fall absichern, dass die Reise aus wichtigen Gründen vorzeitig abgebrochen werden muss. Dieser Schutz nennt sich "Reiseabbruchversicherung".
Und was leistet sie nicht?
Voraussetzung für die Kostenübernahme durch die Versicherung ist, dass Sie Ihre Reise aus einem versicherten Grund nicht antreten können. Liegt dieser Fall nicht vor, zahlt die Versicherung die Stornogebühren des Reiseveranstalters nicht.
Informationen zur Reiserücktrittsversicherung (Kopie 1)
Warum eine Reiserücktrittsversicherung
Wenn Sie Ihre Reise kurzfristig absagen müssen, stellt Ihnen der Reiseveranstalter in der Regel hohe Stornogebühren in Rechnung. Je nachdem, wann Sie Ihre Reise absagen müssen, können bis zu 100 Prozent des Reisepreises als Stornogebühren fällig werden. Wenn Sie eine Reiserücktrittsversicherung haben, ersetzt Ihnen die Reiserücktrittskostenversicherung die Kosten für Ihre Reise. Voraussetzung ist allerdings, dass Sie die Reise aus einem mitversicherten Grund nicht antreten können.
Reiserücktrittsversicherung ist aber nicht gleich Reiserücktrittversicherung. Es gibt unterschieden in Preis und Leistung. Da wären einmal die versicherten Rücktrittsgründe die von Versicherer zu Versicherer unterschiedlich sind.
- Tod, schwerer Unfall oder unerwartete schwere Erkrankung
- Unerwartete Impfunverträglichkeit
- Schwangerschaft
- Schaden am Eigentum
- Verlust des Arbeitsplatzes
- Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses
- Unerwartete Erkrankung eines zur Reise angemeldeten Hundes
- Unerwartete Einberufung zum Grundwehrdienst oder zum Zivildienst
- Wiederholung von nicht bestandenen Prüfungen der versicherten Person an einer Schule/Universität
Desweiteren ist bei vielen Anbieter bereits eine Reiseabbruchversicherung enthalten. Dies kann auf Wunsch auch erweitert (Feriengarantie) werden, sodaß Sie bei Abbruch der Reise in der ersten Urlaubshälfte einen Gutschein über den gesamten Reisepreis erhalten.
Desweiteren sollten Sie auf die Selbstbeteiligung achten, denn viele Anbieter der Reiserücktrittsversicherung bieten diese nur mit einem Selbstbehalt an.
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