Elvia - Auslandskrankenversicherung

Auslandskrankenversicherung ELVIA

Der Auslandskrankenversicherung von ELVIA deckt alle wichtigen Kosten ab, sollte auf der Reise im Ausland eine Krankheit oder ein Unfall aufkommen. Wichtig bei der Auslandskrankenversicherung ist, dass sämtliche mögliche Kosten gedeckt werden, um alle notwendigen ärztlichen und medizinischen Leistungen in Anspruch nehmen zu können. Der ELVIA Auslandskrankenversicherung kann für eine einzelne private oder geschäftliche Reise genutzt werden. Die Leistungen der Versicherung zielen darauf ab, in jedem beliebigen Land mit finanzieller Unterstützung und informativer Beratung im Notfall zur Seite zu stehen.

Auslandskrankenversicherung jetzt online abschliessen

Leistungen im Überblick


1. Reise-Krankenversicherung inkl. Kranken-Rücktransport

Der Selbstbehalt beträgt bei jedem versicherten Ereignis € 100,- je Person.
Der Selbstbehalt ist für € 10,- je Person bzw. € 20,- je Familie / Paar abwählbar!

2. Reise-Assistance

Reiseart: gültig für alle Urlaubs- und Geschäftsreisen.

Geltungsbereich:
weltweit (die Reise-Krankenversicherung gilt nicht in Deutschland).

Reisedauer:
Der Jahres-Reiseschutz gilt für beliebig viele Reisen innerhalb eines Jahres, die bis zu maximal 45 Tagen je Reise dauern dürfen.

Einzel:
für maximal eine Person gültig.

Familien-/Paarprämie:
gültig für maximal zwei Erwachsene, unabhängig vom Verwandtschaftsverhältnis und Kinder bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres, sofern im Versicherungsvertrag namentlich genannt.

Abschlusshinweis:
Nur für Personen mit Bankverbindung in Deutschland.

Versicherungsdauer:
Die Versicherungsdauer beträgt ein Jahr. Den Jahres-Reise-Krankenschutz können Sie bis 3 Monate vor dem jeweiligen Ablauf jederzeit kündigen. Wird der Versicherungsvertrag nicht gekündigt, verlängert er sich automatisch um ein weiteres Jahr. Die Versicherungspolice behält ihre Gültigkeit.

Alterszuschlag für Personen ab 70 Jahre:
Maßgebend ist das Alter bei Versicherungsabschluss. Wird beim ELVIA Jahres-Reiseschutz die Altersgrenze von 70 Jahren während der Laufzeit des Vertrages erreicht, fällt der Alterszuschlag erst bei der nächsten Verlängerung des Vertrages um ein weiteres Jahr an.

Versicherungsschutz besteht nur für die namentlich auf der Reisebestätigung/Versicherungspolice aufgeführte(n) Person(en) und wenn die Prämie dafür bezahlt ist.

Die Höhe der Prämie richtet sich in der Regel nach dem ausgewählten Versicherungsschutz, der Laufzeit des Vertrages und dem Preis der versicherten Reise. Prämien für höhere Reisepreise auf Anfrage.


Tarifrechner - Jahres-Reisekrankenversicherung