Elvia Reiserücktrittsversicherung + Urlaubsgarantie für die Geschäftsreise

 

Schützen Sie sich vor Storno- und zusätzlichen Rückreisekosten mit dem ELVIA Reiserücktritt-Schutz. So können Sie unbeschwert die Vorfreude auf Ihre Reise genießen.

Geltungsbereich: weltweit
Maximaler Reisepreis: € 10.000,-
Reisedauer: Unbegrenzt

ELVIA Reiserücktritt-Vollschutz für Geschäftsreisen

 

Reiserücktritt-Versicherung ersetzt die
• vertraglich geschuldeten Stornokosten aus dem versicherten Reisearrangement bei Nichtantritt der Reise, wahlweise bis zur Höhe der Stornokosten die Mehrkosten der Umbuchung der Reise aus versichertem Grund in eine Reisesaison mit höherem Preis;
• Mehrkosten der Anreise bei verspätetem Reiseantritt.

Versichert ist u. a. die nach Vertragsabschluss auftretende unerwartete schwere Erkrankung der versicherten Person oder eines nahen Angehörigen, die die planmäßige Durchführung der Reise unzumutbar macht. Eine unerwartete schwere Erkrankung liegt vor, wenn aus dem stabilen Zustand des Wohlbefindens und der Arbeits- und Reisefähigkeit heraus konkrete Krankheitssymptome auftreten, die dem Reiseantritt entgegen stehen und Anlass zur Stornierung geben.

Reiseabbruch-Versicherungersetzt

• die zusätzlich entstandenen Rückreisekosten nach Art und Qualität der versichertenReise;
• den anteiligen Reisepreis der nicht genutzten Reiseleistung vor Ort bei nicht planmäßiger Beendigung bzw. Unterbrechung der Reise, zum Beispiel wegen unerwarteterschwerer Erkrankung.

Versicherte Gründe der Reiserücktritt- und Reiseabbruch-Versicherung sind beispielsweise (gilt für versicherte Personen und Risikopersonen)
• Unerwartete schwere Erkrankung, Tod, schwere Unfall verletzung;
• Impfunverträglichkeit, Schwangerschaft;
• erheblicher Sachschaden am Eigentum der versicherten Person durch Feuer, Explosion, Sturm, Blitzschlag, Hochwasser, Erdbeben oder vorsätzliche Straftat Dritter;
• Verlust des Arbeitsplatzes einer versicherten, mitreisenden Person aufgrund unerwarteter betriebsbedingter Kündigung.

Risikopersonen (§ 2 Ziffer 2 AVB RR) sind
• Angehörige und der Lebenspartner der versicherten Person sowie Personen, die Angehörige pflegen und betreuen;
• mitreisende versicherte Personen (maximal 4) sowie deren Angehörige und Lebenspartner.