Reisekrankenversicherung - ERV

Das leistet die Auslandskrankenversicherung der ERV:
- Sie bekommen die Ihnen die anfallenden Kosten für Heilbehandlungen im Ausland, die z. B. durch stationäre und ambulante Heilbehandlungen sowie Arznei-, Heil- und Verbandsmittel entstehen, erstattet.
- Wir tragen für Sie umfangreiche Such-, Rettungs- und Bergungskosten im Falle eines Unfalls.
- Unsere Notrufzentrale steht Ihnen 24 Stunden täglich für Notfälle zur Verfügung.
Leistungen Auslandskrankenversicherung - ERV
Sie erhalten finanzielle Entschädigung bei auf der versicherten Reise akut eintretenden Krankheiten und Unfällen für die Kosten der
- Heilbehandlungen im Ausland
- Stationäre und ambulante Heilbehandlungen
- Arznei-, Heil- und Verbandsmittel
- Notwendigen Heilbehandlungen des neugeborenen Kindes
- Schmerzstillende Zahnbehandlungen sowie Reparaturen von Zahnersatz und Zahnprothesen
- Hilfsmittel
- Such-, Rettungs- und Bergungskosten bei Unfall
- Überführung bzw. Bestattung im Ausland
- Beistandsleistungen wie Informationsübermittlung, Organisation von Krankenbesuchen und Kostenübernahmegarantie gegenüber dem Krankenhaus
- Krankenrücktransport: Die ERV übernimmt den Rücktransport nicht nur bei "medizinischer Notwendigkeit", sondern auch, wenn er medizinisch sinnvoll ist. Das bedeutet, dass Ihr Wunsch nach Hause zu kommen berücksichtigt wird.
- Arzneimittel-Beratungs-Service
- Gepäckrückholung
- Rückholung von Kindern
- Unsere Notrufzentrale ist täglich 24 Stunden für Notfälle erreichbar (in zahlreichen Sprachen).
Familie:
Maximal zwei Erwachsene bis einschließlich 64 Jahre in häuslicher Gemeinschaft sowie deren Kind(er) bis einschließlich 25 Jahre. Reisepreis ist der Gesamtreisepreis der Familie. Für allein reisende Familienmitglieder gelten maximal die Versicherungssummen der jeweiligen Tarife
für Einzelpersonen.
Selbstbeteiligung:
Bei Tarifen mit Selbstbeteiligung 100 € je Versicherungsfall bei Heilbehandlungskosten im Ausland. Beteiligt sich ein anderer Leistungsträger (z. B. Ihre Inlands-Krankenversicherung) an den Heilbehandlungskosten, erstatten wir Ihnen über die Kostenerstattung hinaus einen einmaligen Betrag von 50 €.
Sämtliche Leistungen und mögliche Ausschlüsse zur Jahres-Reisekrankenversicherung finden Sie detailliert in den Versicherungsbedingungen Teil C und D.


