ERV Incoming-Krankenversicherung

Das leistet die Incoming-Reiseversicherung für Gäste aus dem Ausland mit medizinischer Notfallhilfe für Sie:

  • Als ausländischer Gast sichern Sie sich mit der Incoming-Krankenversicherung mit medizinischer Notfallhilfe im Falle einer plötzlichen Krankheit gegen hohe Kosten ab.
  • Sie bekommen die Kosten für Heilbehandlungen in Deutschland oder anderen Gastländern erstattet (z. B. stationäre oder ambulante Behandlungen sowie Arznei-, Heil- und Verbandsmittel).
  • Die ERV übernimmt die Kosten für den Krankentransport zur Erstversorgung im Gastland.


Gastländer:

Als Gastland gelten alle Staaten der Europäischen Union sowie Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz. Als Gastland gilt nicht das Land, in dem die versicherte Person ihren ständigen Wohnsitz hat.

Reisekranken-Versicherung mit medizinischer Notfall-Hilfe


Bei während des versicherten Aufenthalts akut eintretenden Krankheiten und Unfällen erstatten wir u.a. die Kosten für

  • notwendige ambulante oder stationäre Heilbehandlungen, unaufschiebbare Operationen und Arzneimittel
  • schmerzstillende Zahnbehandlungen
  • ärztliche Behandlung von Schwangerschaftskomplikationen
  • Hilfsmittel (z.B. Gehhilfen, Miete eines Rollstuhls), sofern sie auf der Reise erstmals notwendig werden
  • den medizinisch sinnvollen Krankenrücktransport und die Gepäckrückholung an Ihren Wohnort


Versicherungssumme: unbegrenzt

Unsere Notrufzentrale ist täglich 24 Stunden für Notfälle erreichbar.

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