ERV - Single XXL bis 64 ohne Selbstbehalt - Jahres-RRV-Topschutz

Versicherungsleistungen

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 ERV - Jahres RRV Topschutz XXL bis 64 ohne Selbstbehalt
 

Jahresreiserücktrittsversicherung Topschutz ohne Selbstbehalt der ERV für Single



Geltungsbereich:
Weltweit
Höchstalter: 64 Jahre
Maximaler Reisepreis je Reise: 5.000 €
Selbstbehalt: ohne Selbstbehalt

Jahresprämie: 159,- €


Das leistet der Komfort-Jahresschutz für Sie:

Reiserücktrittsversicherung (RRV)

Die ERV erstattet z.B.

  • die vertraglichen Stornokosten,
  • die Mehrkosten der Hinreise sowie
  • Umbuchungsgebühren

zusätzlich versicherte Ereignisse:

  • Wasserrohrbruch
  • Kurzarbeit
  • Organspende

Reiseabbruchversicherung

Die ERV erstattet z.B.

  • zusätzliche Rückreisekosten, wenn die versicherte Person vorzeitig nach Hause reisen muss bzw. die Rückreise wegen Verspätung eines öffentlichen Verkehrsmittels verspätet erfolgt sowie
  • den anteiligen Reisepreis für nicht genutzte Reiseleistungen, sofern die Reise aus versichertem Grund vorzeitig abgebrochen bzw. unterbrochen wird.
 
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 Für Informationen zum Leistungsumfang klicken auf die entsprechenden Fragen zu den Versicherungsleistungen.
Welche Fristen gelten für den Abschluss ?
Buchungsfrist der Versicherung

Der Abschluss sollte bei Buchung der Reise erfolgen, spätestens jedoch bis 30 Tage vor planmäßigem Reiseantritt.

Buchungsfrist für Last-Minute Reisen

Bei "Last-Minute-Reisen" die innerhalb von 30 Tagen vor Reisebeginn gebucht werden ist der Versicherungsabschluss nur am Buchungstag, spätestens innerhalb der nächsten drei Werktage möglich.

Vertragsart und Reisedauer ?
Versicherung für eine Reise
Jahresvertrag für alle Reisen im Jahr

Versichert sind alle Reisen (inklusive Tagesreisen) weltweit bis zu jeweils 45 Tagen pro Reise – in Deutschland jedoch nur, wenn die Entfernung zwischen Wohnort bzw. Arbeitsstätte und Zielort mehr als 50 Kilometer beträgt.

Verzicht auf die Meldepflicht bei Jahreskarten
Der Versicherungsschutz der Jahrespolice gilt auch, wenn die in der Police genannten Personen alleine verreisen
Für welche Reiseziele gilt der Versicherungsschutz ?
Welche Personen können die Police abschliessen ?
Wie ist die Selbstbeteiligung geregelt ?
Welche Erweiterungen sind mitversichert ?
Reisekrankenversicherung

nicht versichert

Reiseunfallversicherung

nicht versichert

Reisegepäckversicherung

nicht versichert

Assistance- Leistungen

nicht versichert

Welche Personen sind bei Unfall, schwerer Erkrankung oder Tod abgesichert (Risikopersonen) ?
Angehörige der versicherten Person

Als Angehörige gelten der Ehe-bzw. Lebenspartner, der Lebensgefährte einer eheänlichen Lebensgemeinschaft, Kinder, Eltern, Adoptivkinder, Adoptiveltern, Pflegekinder, Pflegeeltern, Stiefkinder, Stiefeltern, Großeltern, Geschwister, Enkel, Tanten, Onkel, Nichten, Neffen, Schwiegereltern, Schwiegerkinder und Schwäger der versicherten Person.

Personen außer der Angehörigen die gemeinsam mit der versicherten Person eine Reise gebucht und versichert haben
Besonderheiten bei der Anzahl mehrerer Personen

Haben mehr als 4 Personen die Reise gemeinsam gebucht und versichert gelten nur die Angehörigen als Risikopersonen

Die Personen die nicht mitreisende Minderjährige eigene Kinder oder pflegebedürftige Angehörige betreuen

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