ERV - Jahresreiseversicherungen Familie

ERV - Jahres-Reiserücktritts-Versicherung für Familien u. Objekte - reiseversicherung-vergleich.info
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ERV - Jahresreiseversicherungen für Familien u. Objekte mit oder ohne Selbstbeteiligung

Die ERV Reiseversicherung bietet unterschiedliche Jahresreiseversicherungen an. Hier finden Sie Informationen zur Jahres-Reiserücktritts-Versicherung, Jahres-RRV-Topschutz sowie den RundumSorglos-Jahreschutz der ERV.

Die Jahresreiseversicherungen mit oder ohne Selbstbeteiligung der ERV sind ideal für Familienurlauber und Geschäftsreisende mit Familie, die mehr als 2 Mal im Jahr verreisen und auch Wochenendausflüge absichern wollen. Außerdem für alle, die ein Objekt (z.B. Ferienwohnung, Hausboot, Fähren) gebucht haben.

Reiserücktrittsversicherung Vergleich

 

Beiträge Jahresreiseversicherungen für Familie u. Objekte

Jahresbeiträge mit Selbstbeteiligung

Reisepreis je Reise pro Familie 

Jahres-RRV-Topschutz

RundumSorglos-Jahresschutz

71,-
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109,-
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L
bis 3.000 €

114,-
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144,-
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XL
bis 6.000 €

199,-
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249,-
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XXL
bis 10.000 €

Beiträge Jahresreiseversicherungen für Familie u. Objekte ohne Selbstbehalt

Jahresbeiträge ohne Selbstbeteiligung

Reisepreis je Reise pro Familie

Jahres-RRV-Topschutz

RundumSorglos-Jahresschutz

93,-
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133,-
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L
bis 3.000 €

149,-
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164,-
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XL
bis 6.000 €

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Seiteninhalte: ERV - Jahresversicherungen für Familien u. Objekte

Leistungen Jahres Reiserücktrittsversicherung

1. Reiserücktrittsversicherung

Sie bekommen die vertraglich geschuldeten Stornogebühren bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme erstattet, wenn die Reise nicht angetreten werden kann z. B. wegen

  • Tod
  • Schwerer Unfallverletzung
  • Unerwarteter schwerer Erkrankung
  • Schwangerschaft
  • Impfunverträglichkeit
  • Bruch von Prothesen und Lockerung von implantierten Gelenken
  • Schaden am Eigentum
  • Aufnahme einer neuen beruflichen Tätigkeit oder Verlust des Arbeitsplatzes
  • Wiederholung einer nicht bestandenen Schulprüfung
  • Unerwarteter Einberufung zum Grundwehrdienst

2. Verspätungsschutz 

  • Sie bekommen die Mehrkosten der Hinreise erstattet, wenn aufgrund von Verspätung eines öffentlichen Verkehrsmittels ein Anschlussverkehrsmittel versäumt wird und deshalb die Hinreise verspätet fortgesetzt werden muss.
  • Sie bekommen die Umbuchungsgebühren und die Mehrkosten bei verspätetem Reiseantritt (maximal bis zur Höhe der Stornokosten) erstattet.

3. Ihr kostenloses Service-Plus: Medizinische Beratung

Sie werden vor der Reise krank und wissen nicht, ob Sie stornieren sollen? Die Experten der ERV sind für Sie da!

  • Bei Unfall oder Krankheit vor der Reise beraten Sie unsere Reisemediziner telefonisch und empfehlen Ihnen, was zu tun ist. Damit Sie nicht zwischen Reise und Stornokosten entscheiden müssen
  • Besteht die Chance, dass Sie bis zum Reiseantritt gesund werden, können Sie beruhigt den Beginn Ihrer Reise abwarten. Das Risiko der höheren Stornokosten tragen wir.
  • Bevor Sie die Reise stornieren, nutzen Sie den Medizinischen Beratungsservice der ERV.

4. Selbstbeteiligung möglich

Bei Tarifen mit Selbstbeteiligung 20 % des erstattungsfähigen Schadens, mindestens jedoch 25 € pro Person.

Leistungen Jahres RRV Topschutz

1. Reiserücktrittsversicherung

Sie bekommen die vertraglich geschuldeten Stornogebühren bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme erstattet, wenn die Reise nicht angetreten werden kann z. B. wegen

  • Tod
  • Schwerer Unfallverletzung
  • Unerwarteter schwerer Erkrankung
  • Schwangerschaft
  • Impfunverträglichkeit
  • Bruch von Prothesen und Lockerung von implantierten Gelenken
  • Schaden am Eigentum
  • Aufnahme einer neuen beruflichen Tätigkeit oder Verlust des Arbeitsplatzes
  • Wiederholung einer nicht bestandenen Schulprüfung
  • Unerwarteter Einberufung zum Grundwehrdienst

2. Verspätungsschutz

  • Sie bekommen die Mehrkosten der Hinreise erstattet, wenn aufgrund von Verspätung eines öffentlichen Verkehrsmittels ein Anschlussverkehrsmittel versäumt wird und deshalb die Hinreise verspätet fortgesetzt werden muss.
  • Sie bekommen die Umbuchungsgebühren und die Mehrkosten bei verspätetem Reiseantritt (maximal bis zur Höhe der Stornokosten) erstattet.

3. Reiseabbruch

Weiterhin werden Sie finanziell entschädigt bei:

  • Außerplanmäßiger Beendigung der Reise
  • Verlängertem Aufenthalt
  • Unterbrechung der Rundreise
  • Elementarereignissen während der Reise

4. Ihr kostenloses Service-Plus: Medizinische Beratung

Sie werden vor der Reise krank und wissen nicht, ob Sie stornieren sollen? Unsere Experten sind für Sie da!

  • Bei Unfall oder Krankheit vor der Reise beraten Sie unsere Reisemediziner telefonisch und empfehlen Ihnen, was zu tun ist. Damit Sie nicht zwischen Reise und Stornokosten entscheiden müssen
  • Besteht die Chance, dass Sie bis zum Reiseantritt gesund werden, können Sie beruhigt den Beginn Ihrer Reise abwarten. Das Risiko der höheren Stornokosten tragen wir.
  • Bevor Sie die Reise stornieren, nutzen Sie den Medizinischen Beratungsservice der ERV.

5. Selbstbeteiligung möglich

Bei Tarifen mit Selbstbeteiligung 20 % des erstattungsfähigen Schadens, mindestens jedoch 25 € pro Person.

Leistungen Rundum Sorglos Jahresschutz

1. Reiserücktritts-Versicherung

Sie erhalten die vertraglich geschuldeten Stornokosten erstattet bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme, wenn die Reise nicht angetreten werden kann wegen

  • Tod
  • Schwerer Unfallverletzung
  • Unerwarteter schwerer Erkrankung
  • Schwangerschaft
  • Impfunverträglichkeit
  • Bruch von Prothesen und Lockerung von implantierten Gelenken
  • Schaden am Eigentum
  • Aufnahme einer neuen beruflichen Tätigkeit oder Verlust des Arbeitsplatzes
  • Wiederholung einer nicht bestandenen Schulprüfung
  • Unerwarteter Einberufung zum Grundwehrdienst

2. Verspätungsschutz während der Hinreise

Wir übernehmen für Sie

  • Die Mehrkosten Ihrer Hinreise, wenn sich ein öffentliches Verkehrsmittel mehr als zwei Stunden verspätet und Sie Ihr Anschlussverkehrsmittel verpassen
  • Die Kosten für Verpflegung und Unterkunft, wenn sich Ihre Hinreise wegen Verspätung mehr als zwei Stunden verzögert

3. Reiseabbruch-Versicherung

Wenn Sie Ihre Reise aus einem der o. g. Gründe abbrechen, unterbrechen oder verlängern müssen, erhalten Sie finanzielle Entschädigung bei

  • Außerplanmäßiger Beendigung der Reise
  • Verlängertem Aufenthalt
  • Unterbrechung der Rundreise
  • Elementarereignissen während der Reise

4. Reisekranken-Versicherung mit medizinischer Notfall-Hilfe

Sie werden finanziell entschädigt bei auf der versicherten Reise akut eintretenden Krankheiten und Unfällen für

  • Heilbehandlungen im Ausland (Stationäre und ambulante Heilbehandlungen; Arznei-, Heil- und Verbandsmittel
  • Notwendigen Heilbehandlungen des neugeborenen Kindes
  • Schmerzstillende Zahnbehandlungen sowie Reparaturen von Zahnersatz und Zahnprothesen
  • Überführung bzw. Bestattung im Ausland
  • Such-, Rettungs- und Bergungskosten bei Unfall
  • Beistandsleistungen wie Informationsübermittlung, Organisation von Krankenbesuchen und Kostenübernahmegarantie gegenüber dem Krankenhaus
  • Krankenrücktransport: Die ERV übernimmt den Rücktransport nicht nur bei "medizinischer Notwendigkeit", sondern auch, wenn er medizinisch sinnvoll ist. Das bedeutet, dass Ihr Wunsch nach Hause zu kommen berücksichtigt wird.
  • Gepäckrückholung
  • Arzneimittel-Service
  • Rückholung von Kindern
  • Unsere Notrufzentrale ist täglich 24 Stunden für Notfälle erreichbar (in zahlreichen Sprachen).

5. Rundum Sorglos-Service

Der RundumSorglos-Service hilft und berät bei nichtmedizinischen Notfällen. Wir werden u. a. aktiv bei Verlust von Reisedokumenten, helfen bei der Sperrung von Kredit- und EC-Karten, bei Reiserufen, Strafverfolgungsmaßnahmen oder beraten bei Umbuchungen.

6. Reisegepäck-Versicherung

Sie werden finanziell entschädigt, wenn aufgegebenes Reisegepäck der versicherten Person abhanden kommt oder beschädigt wird und wenn mitgeführtes Reisegepäck während der Reise abhanden kommt oder beschädigt wird durch:

  • Straftat eines Dritten
  • Unfall eines Transportmittels
  • Feuer oder Elementarereignisse
  • Wir erstatten die nachgewiesenen Aufwendungen für Ersatzkäufe, wenn aufgegebenes Reisegepäck den Bestimmungsort nicht am selben Tag wie die versicherte Person erreicht.

7. Ihr kostenloses Service-Plus: Medizinische Beratung

Sie werden vor der Reise krank und wissen nicht, ob Sie stornieren sollen? Die Experten der ERV sind für Sie da!

  • Bei Unfall oder Krankheit vor der Reise beraten Sie unsere Reisemediziner telefonisch und empfehlen Ihnen, was zu tun ist. Damit Sie nicht zwischen Reise und Stornokosten entscheiden müssen.
  • Besteht die Chance, dass Sie bis zum Reiseantritt gesund werden, können Sie beruhigt den Beginn Ihrer Reise abwarten. Das Risiko der höheren Stornokosten tragen wir.
  • Bevor Sie die Reise stornieren, nutzen Sie den Medizinischen Beratungsservice der ERV.

8. Selbstbeteiligung möglich

Bei Tarifen mit Selbstbeteiligung:

  • Reiserücktritts-/Reiseabbruch-Versicherung: 20 % des erstattungsfähigen Schadens, mindestens jedoch 25 € pro Person
  • Reisekranken-Versicherung: 100 € je Versicherungsfall bei Heilbehandlungskosten im Ausland. Beteiligt sich ein anderer Leistungsträger (z. B. Ihre Inlands-Krankenversicherung) an den Heilbehandlungskosten, erstatten wir Ihnen über die Kostenerstattung hinaus einen einmaligen Betrag von 50 €.
  • Reisegepäck-Versicherung: 100 € je Versicherungsfall