ERV - Rundum Sorglos Jahreschutz

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Direkt zum Onlineabschluss der Reiserücktrittsversicherung ERV

ERV - Rundum Sorglos Jahresschutz mit oder ohne Selbstbehalt

Die ERV Reiseversicherung bietet unterschiedliche Jahresreiseversicherungen an. Hier finden Sie Informationen zum ERV Rundum Sorglos Jahreschutz der ERV.

Der Rundum Sorglos Jahreschutz mit oder ohne Selbstbeteiligung der ERV ist ideal für Urlauber und Geschäftsreisende, die mehrmals im Jahr verreisen und auch die Wochenendausflüge rundum absichern wollen. Der Tarif gilt für alle Reisearten.

Beiträge Rundum Sorglos Jahreschutz

Jahresbeiträge:
Rundum Sorglos Jahresschutz mit Selbstbeteiligung

Prämien pro
Einzelperson in €

bis 64 Jahre

ab 65 Jahre

65,-
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89,-
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L
bis 1.500 €

99,-
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139,-
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XL
bis 3.000 €

144,-
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259,-
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XXL
bis 5.000 €

Beiträge Rundum Sorglos Jahreschutz ohne Selbstbehalt

Jahresbeiträge:
Rundum SorglosJahresschutz
ohne Selbstbehalt

Prämien pro
Einzelperson in €

bis 64 Jahre

ab 65 Jahre

99,-
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139,-
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L
(Reisepreis je Reise
bis 1.500 €)

144,-
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199,-
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XL
(Reisepreis je Reise
bis 3.000 €)

179,-
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349,-
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XXL
(Reisepreis je Reise
bis 5.000 €)

Leistungen Rundum Sorglos Jahreschutz

1. Reiserücktrittsversicherung

Sie erhalten die vertraglich geschuldeten Stornokosten erstattet bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme, wenn die Reise nicht angetreten werden kann wegen

  • Tod
  • Schwerer Unfallverletzung
  • Unerwarteter schwerer Erkrankung
  • Schwangerschaft
  • Impfunverträglichkeit
  • Bruch von Prothesen und Lockerung von implantierten Gelenken
  • Schaden am Eigentum
  • Aufnahme einer neuen beruflichen Tätigkeit oder Verlust des Arbeitsplatzes
  • Wiederholung einer nicht bestandenen Schulprüfung
  • Unerwarteter Einberufung zum Grundwehrdienst

2. Verspätungsschutz während der Hinreise

Wir übernehmen für Sie

  • Die Mehrkosten Ihrer Hinreise, wenn sich ein öffentliches Verkehrsmittel mehr als zwei Stunden verspätet und Sie Ihr Anschlussverkehrsmittel verpassen
  • Die Kosten für Verpflegung und Unterkunft, wenn sich Ihre Hinreise wegen Verspätung mehr als zwei Stunden verzögert

3. Reiseabbruchversicherung

Wenn Sie Ihre Reise aus einem der o. g. Gründe abbrechen, unterbrechen oder verlängern müssen, erhalten Sie finanzielle Entschädigung bei

  • Außerplanmäßiger Beendigung der Reise
  • Verlängertem Aufenthalt
  • Unterbrechung der Rundreise
  • Elementarereignissen während der Reise

4. Reisekrankenversicherung mit medizinischer Notfall-Hilfe

Sie werden finanziell entschädigt bei auf der versicherten Reise akut eintretenden Krankheiten und Unfällen für

  • Heilbehandlungen im Ausland (Stationäre und ambulante Heilbehandlungen; Arznei-, Heil- und Verbandsmittel
  • Notwendigen Heilbehandlungen des neugeborenen Kindes
  • Schmerzstillende Zahnbehandlungen sowie Reparaturen von Zahnersatz und Zahnprothesen
  • Überführung bzw. Bestattung im Ausland
  • Such-, Rettungs- und Bergungskosten bei Unfall
  • Beistandsleistungen wie Informationsübermittlung, Organisation von Krankenbesuchen und Kostenübernahmegarantie gegenüber dem Krankenhaus
  • Krankenrücktransport: Die ERV übernimmt den Rücktransport nicht nur bei "medizinischer Notwendigkeit", sondern auch, wenn er medizinisch sinnvoll ist. Das bedeutet, dass Ihr Wunsch nach Hause zu kommen berücksichtigt wird.
  • Gepäckrückholung
  • Arzneimittel-Service
  • Rückholung von Kindern
  • Unsere Notrufzentrale ist täglich 24 Stunden für Notfälle erreichbar (in zahlreichen Sprachen).

5. RundumSorglos-Service

Der RundumSorglos-Service hilft und berät bei nichtmedizinischen Notfällen. Wir werden u. a. aktiv bei Verlust von Reisedokumenten, helfen bei der Sperrung von Kredit- und EC-Karten, bei Reiserufen, Strafverfolgungsmaßnahmen oder beraten bei Umbuchungen.

6. Reisegepäckversicherung

Sie werden finanziell entschädigt, wenn aufgegebenes Reisegepäck der versicherten Person abhanden kommt oder beschädigt wird und wenn mitgeführtes Reisegepäck während der Reise abhanden kommt oder beschädigt wird durch:

  • Straftat eines Dritten
  • Unfall eines Transportmittels
  • Feuer oder Elementarereignisse
  • Wir erstatten die nachgewiesenen Aufwendungen für Ersatzkäufe, wenn aufgegebenes Reisegepäck den Bestimmungsort nicht am selben Tag wie die versicherte Person erreicht.

7. Ihr kostenloses Service-Plus: Medizinische Beratung

Sie werden vor der Reise krank und wissen nicht, ob Sie stornieren sollen? Die Experten der ERV sind für Sie da!

  • Bei Unfall oder Krankheit vor der Reise beraten Sie unsere Reisemediziner telefonisch und empfehlen Ihnen, was zu tun ist. Damit Sie nicht zwischen Reise und Stornokosten entscheiden müssen.
  • Besteht die Chance, dass Sie bis zum Reiseantritt gesund werden, können Sie beruhigt den Beginn Ihrer Reise abwarten. Das Risiko der höheren Stornokosten tragen wir.
  • Bevor Sie die Reise stornieren, nutzen Sie den Medizinischen Beratungsservice der ERV.

8. Selbstbeteiligung möglich

Bei Tarifen mit Selbstbeteiligung:

  • Reiserücktritts-/Reiseabbruch-Versicherung: 20 % des erstattungsfähigen Schadens, mindestens jedoch 25 € pro Person
  • Reisekranken-Versicherung: 100 € je Versicherungsfall bei Heilbehandlungskosten im Ausland. Beteiligt sich ein anderer Leistungsträger (z. B. Ihre Inlands-Krankenversicherung) an den Heilbehandlungskosten, erstatten wir Ihnen über die Kostenerstattung hinaus einen einmaligen Betrag von 50 €.
  • Reisegepäck-Versicherung: 100 € je Versicherungsfall