ERV - Familie L - RundumSorglos-Jahreschutz

Versicherungsleistungen

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 ERV - RundumSorglos-Jahresschutz L bis 64 für Familien / Paare
 

RundumSorglos-Jahresschutz der ERV für Familien / Paare



Geltungsbereich:
Weltweit
Höchstalter: 64 Jahre
Maximaler Reisepreis je Reise: 3.000 €

Jahresprämie: 109,- €

Das leistet der RundumSorglos-Jahresschutz für Sie:

Reiserücktrittsversicherung (RRV)

Die ERV erstattet z.B.

  • die vertraglichen Stornokosten,
  • die Mehrkosten der Hinreise sowie
  • Umbuchungsgebühren

zusätzlich versicherte Ereignisse:

  • Wasserrohrbruch
  • Kurzarbeit
  • Organspende

Reiseabbruchversicherung

Die ERV erstattet z.B.

  • zusätzliche Rückreisekosten, wenn die versicherte Person vorzeitig nach Hause reisen muss bzw. die Rückreise wegen Verspätung eines öffentlichen Verkehrsmittels verspätet erfolgt sowie
  • den anteiligen Reisepreis für nicht genutzte Reiseleistungen, sofern die Reise aus versichertem Grund vorzeitig abgebrochen bzw. unterbrochen wird.


Reisekrankenversicherung mit medizinischer Notfall-Hilfe

  • Bei Krankheit oder Unfall übernimmt die ERV z.B. die Kosten für die notwendige Heilbehandlung im Ausland sowie den medizinisch sinnvollen Krankenrücktransport.


RundumSorglos-Service

  • Die ERV Notrufzentrale hilft täglich 24 Stunden bei Notfällen während der Reise, z.B. bei der Ersatzbeschaffung bei Verlust von Reisedokumenten.

Reisegepäckversicherung

  • Die ERV ersetzt z.B. den Zeitwert des mitgeführten Reisegepäcks bei Abhandenkommen oder Beschädigung durch Unfall eines Transportmittels. Versicherungssumme: 4000,- €
 
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 Für Informationen zum Leistungsumfang klicken auf die entsprechenden Fragen zu den Versicherungsleistungen.
Welche Fristen gelten für den Abschluss ?
Buchungsfrist der Versicherung

Der Abschluss sollte bei Buchung der Reise erfolgen, spätestens jedoch bis 30 Tage vor planmäßigem Reiseantritt.

Buchungsfrist für Last-Minute Reisen

Bei "Last-Minute-Reisen" die innerhalb von 30 Tagen vor Reisebeginn gebucht werden ist der Versicherungsabschluss nur am Buchungstag, spätestens innerhalb der nächsten

Vertragsart und Reisedauer ?
Versicherung für eine Reise
Jahresvertrag für alle Reisen im Jahr

Versichert sind alle Reisen (inklusive Tagesreisen) weltweit bis zu jeweils 45 Tagen pro Reise – in Deutschland jedoch nur, wenn die Entfernung zwischen Wohnort bzw. Arbeitsstätte und Zielort mehr als 50 Kilometer beträgt.

Verzicht auf die Meldepflicht bei Jahreskarten
Der Versicherungsschutz der Jahrespolice gilt auch, wenn die in der Police genannten Personen alleine verreisen
Für welche Reiseziele gilt der Versicherungsschutz ?
Welche Personen können die Police abschliessen ?
Der Abschluss bzw. die Versicherungsfähigkeit ist möglich bis zur Vollendung des

64. Lebensjahr

Bitte beachten: Das Alter des ältesten zu versichernden Familienmitgliedes / Partners ist maßgeblich

Familien und Lebenspartnerschaften

Maximal zwei Erwachsene in häuslicher Gemeinschaft sowie ggf. deren Kind(er) bis einschließlich 25 Jahre. Reisepreis ist der Gesamtreisepreis der Familie / des Paares.

Single

nicht versichert

Senioren

nicht versichert

Gruppe bis zu 6 Personen

nicht versichert

Gruppe bis zu 9 Personen

nicht versichert

Gruppenversicherung ab 10 Personen

nicht versichert

Wie ist die Selbstbeteiligung geregelt ?
Die Selbstbeteiligung ist wie folgt geregelt

Reiserücktritts-/Reiseabbruch-Versicherung: 20 % des erstattungsfähigen Schadens, mindestens jedoch 25 € pro Person

 

Reisekranken-Versicherung: 100 € je Versicherungsfall bei Heilbehandlungskosten im Ausland.

 

Reisegepäck-Versicherung: 100 € je Versicherungsfall

Welche Erweiterungen sind mitversichert ?
Reisekrankenversicherung
Reiseunfallversicherung

nicht versichert

Reisegepäckversicherung

Versicherungssumme: 4000,- €

Assistance- Leistungen
Welche Personen sind bei Unfall, schwerer Erkrankung oder Tod abgesichert (Risikopersonen) ?
Angehörige der versicherten Person

Als Angehörige gelten der Ehe-bzw. Lebenspartner, der Lebensgefährte einer eheänlichen Lebensgemeinschaft, Kinder, Eltern, Adoptivkinder, Adoptiveltern, Pflegekinder, Pflegeeltern, Stiefkinder, Stiefeltern, Großeltern, Geschwister, Enkel, Tanten, Onkel, Nichten, Neffen, Schwiegereltern, Schwiegerkinder und Schwäger der versicherten Person.

Personen außer der Angehörigen die gemeinsam mit der versicherten Person eine Reise gebucht und versichert haben
Besonderheiten bei der Anzahl mehrerer Personen

Haben mehr als 4 Personen die Reise gemeinsam gebucht und versichert gelten nur die Angehörigen als Risikopersonen

Die Personen die nicht mitreisende Minderjährige eigene Kinder oder pflegebedürftige Angehörige betreuen

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