Gruppentarif der Hanse Merkur

Eine Gruppe muss mindestens 10 Personen umfassen, bei Bahnreisen 6 Personen, mit gleichem Reiseziel und Reisedatum.

  • Die Reise-Rücktrittsversicherung ersetzt die Stornokosten bei Nichtantritt der Reise; Hinreisemehrkosten, wenn die Reise aus einem versicherten Grund verspätet angetreten werden muss oder bei Verspätung eines öffentlichen Verkehrsmittels von mehr als 2 Stunden.

  • Der Selbstbehalt in der Reise-Rücktrittsversicherung wird nur bei einer ambulant behandelten Erkrankung berechnet. In diesem Fall beträgt der Selbstbehalt 20% des erstattungsfähigen Schadens, mindestens jedoch 25,00 EUR je versicherte Person. In allen anderen Fällen gibt es keinen Selbstbehalt.

  • Abschlussfrist: Sofort bei der Buchung oder spätestens 30 Tage vor dem Reiseantritt. Innerhalb der 30 Tage können Sie den Abschluss am Buchungstag oder spätestens am 3. Werktag. Der Versicherungsschutz besteht erst nach Zahlung der Prämie.

  • Begleitete Reisegruppen:
    Der Ausfall der Begleitperson bei Gruppenreisen muss zusätzlich über die Reise-Rücktrittsversicherung für den Reiseleiter (Reiseleiterabsicherung) versichert werden, sofern keine Ersatzperson für den Reiseleiter gestellt werden kann. Der Abschluss muss über den gesamten Reisepreis der Gruppe erfolgen.

Leistungen Reiserücktrittsversicherung (RRV)

Bis zur Höhe des versicherten Reise-/Mietpreises

Ersatz der vertraglich geschuldeten Rücktrittskosten
(Stornokosten) aus versichertem Grund

  • bei Nichtantritt der Reise
  • bei Nichtnutzung des Mietobjekts


Ersatz der zusätzlich entstehenden Hinreise-Mehrkosten,

  • bei verspätetem Antritt aus versichertem Grund
  • wenn infolge der Verspätung eines öffentlicher Verkehrsmittel um mindestens zwei ein Anschlussverkehrsmittel versäumt wurde, vorausgesetzt, das Anschlussverkehrsmittel wurde mitversichert. Erstattung maximal bis zur Höhe der Stornokosten, die bei einer Stornierung angefallen wären.


Ersatz der Mehrkosten bei einer Teilstornierung (z. B. Einzelzimmerzuschlag):

  • wenn eine weitere versicherte Person aus versichertem Grund die Reise stornieren muss


Ersatz der Umbuchungskosten:

  • Ersatz der Umbuchungskosten bei Umbuchung aus versichertem Grund
  • Erstattung der Umbuchungskosten bis 30,– EUR je Person/Objekt bei Umbuchung bis spätestens 42 Tage vor Reiseantritt


Versicherte Gründe:

  • Schwere Unfallverletzung, unerwartete und schwere Erkrankung, Tod
  • Impfunverträglichkeit
  • Schwangerschaft
  • Bruch von Prothesen
  • Erheblicher Schaden am Eigentum der versicherten Person infolge von Feuer, Elementarereignissen oder strafbaren Handlungen Dritter
  • Arbeitsplatzwechsel, sofern die Probezeit in die versicherte Reisezeit fällt
  • Betriebsbedingte Kündigung und Wiedereinstellung nach Arbeitslosigkeit, Kurzarbeit
  • Arbeitsplatzwechsel, sofern die Probezeit in die versicherte Reisezeit fällt
  • Schüler-/Studentenschutz: Wiederholungsprüfung fällt in die versicherte Reisezeit.
  • Einreichung der Scheidungsklage unmittelbar vor einer Reise der Ehepartner
  • Eintreffen einer gerichtliche Vorladung
  • Einreichung einer Scheidungsklage
  • Verkehrmittelverspätung
  • Unerwartete Einberufung zum Grundwehrdienst, einer Wehrübung oder zum Zivildienst
  • Erkrankung eines zur Reise angemeldeten Hundes einer versicherten Person


Selbstbehalt:
Kein Selbstbehalt bei allen versicherten Ereignissen mit Ausnahme
von ambulant behandelten Erkrankungen. In diesem Fall beträgt
der Selbstbehalt 20% des erstattungsfähigen Schadens,
mindestens jedoch 25,- EUR je versicherte Person.