Auslandskrankenversicherung der Hanse Merkur
Auslandskrankenversicherung für beliebig viele Reisen - Testsieger 05/2010 Stiftung Warentest
Sie sind häufig geschäftlich unterwegs? Dann profitieren Sie von den vielen Vorteilen einer Reisekrankenversicherung der Hanse Merkur. Die Auslandskrankenversicherung erstattet wegen eines versicherten Ereignisses unter anderem die im Ausland anfallenden Kosten für:
- Medizinisch notwendige ambulante und stationäre Heilbehandlung
- Krankentransporte zur stationären Behandlung ins Krankenhaus und zurück in die Unterkunft
- Medizinisch sinnvolle und ärztlich angeordnete Rücktransporte nach Hause
- Schmerzstillende Zahnbehandlung einschließlich einfacher Zahnfüllungen sowie Reparatur von vorhandenem Zahnersatz
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Leistungen Auslandskrankenversicherung
Produkthighlights der Auslandskrankenversicherung:
- Versicherungsschutz für beliebig viele Urlaubsreisen bis zu 56 Tagen
- Versicherungsschutz für Geschäftsreisen bis zu 10 Tagen
- Weltweite Geltung
- Als Privatpatient im Ausland
- Kosten für einen medizinisch sinnvollen Rücktransport sind versichert
- Nachhaftung bis zur Transportfähigkeit
- Kein Selbstbehalt
Versicherbarer Personenkreis und Geltungsbereich:
Versicherungsfähig sind Personen mit Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland.
Der Versicherungsschutz besteht weltweit im Ausland für beliebig viele Reisen mit einer Reisedauer von
- bis zu 56 Tagen bei Urlaubsreisen
- bis zu 10 Tagen bei Geschäftsreisen
Erstattung der Kosten für:
- ambulante Heilbehandlung beim Arzt
- ärztlich verordnete Medikamente und Verbandmittel
- ärztlich verordnete Hilfsmittel infolge eines Unfalles
- ärztlich verordnete Massagen, medizinische Packungen und Inhalationen je Reise bis zu 300,- EUR
- schmerzstillende konservierende Zahnbehandlung einschl. Zahnfüllungen in einfacher Ausführung sowie Reparaturen von vorhandenem Zahnersatz
- stationäre Behandlung im Krankenhaus
- Kur- und Sanatoriumsbehandlungen sowie Rehabilitationsmaßnahmen aufgrund eines schweren Schlaganfalles, schweren Herzinfarktes oder einer schweren Skeletterkrankung
- den Transport zum nächsterreichbaren Arzt bzw. Krankenhaus
- den medizinisch sinnvollen Rücktransport
- Überführung und Bestattung im Ausland bis zu 10.000,- EUR kein Selbstbehalt
Zusätzliche Leistungen
Werden alle im Ausland angefallenen Heilbehandlungskosten vor Inanspruchnahme der HanseMerkur einem anderen Leistungsträger eingereicht, der sich an der Kostenerstattung beteiligt, zahlt die HanseMerkur über die Kostenerstattung hinaus
- bei stationärer Behandlung ein Krankenhaustagegeld von 50,- EUR - maximal für 14 Tage
- bei ambulanter Behandlung einen Pauschalbetrag von 25,- EUR
Ist eine Rückreise der versicherten Person aufgrund einer Transportunfähigkeit nicht möglich, leistet die HanseMerkur über das vertraglich vereinbarte Ende des Versicherungsschutzes hinaus bis zur Wiederherstellung der Transportfähigkeit.
Die Leistungsausschlüsse entnehmen Sie bitte den vollständigen Versicherungsbedingungen § 6 der VB-KV 2009 (RKJ).
Familiendefinition
Als Familie gelten max. zwei Erwachsene und Kinder bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres mit Wohnsitz in Deutschland, die in einem gemeinsamen Haushalt leben. Die Familienprämie ergibt sich aus der Altersstufe des älteren Erwachsenen. Für mitversicherte Kinder, die allein reisen, besteht ebenfalls Versicherungsschutz.
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