Hanse Merkur Jahresschutz Platin Single - HM Platin Single ohne Selbstbehalt

Jahresschutz Platin inkl. Reisekrankenversicherung & Reisegepäckversicherung - gut versichert während des ganzen Jahres, nicht nur vor, sondern auch während der Reise.

Ihre Leistungen auf einen Blick:

  • Reise-Rücktrittsversicherung
  • Urlaubsgarantie (Reiseabbruch-Versicherung)
  • Reise-Krankenversicherung
  • Notfall-Versicherung
  • Reisegepäck-Versicherung
  • Kein Selbstbehalt bei allen versicherten Ereignissen!


Ihre Vorteile:

  • Familienvertrag für beliebig viele Reisen bis  max. 2.000 € je Reise
  • Reisedauer bis 56 Tage
  • für Urlaubs- und Geschäftsreisen
  • ohne Altersgrenze
  • unser Schutzengel in der Notfall-Versicherung reist mit
  • Der Vertrag verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, wenn er nicht drei Monate vor Ablauf schriftlich gekündigt wird.

Beiträge Hanse Merkur Jahresschutz Platin Single ohne Selbstbehalt

Vers. Reisepreis
je Reise bis max. EUR

Prämie

1.000,-

79,-

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2.000,-

109,-

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4.000,-

199,-

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6.000,-

139,-

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Beiträge Hanse Merkur Jahresschutz Platin Single ohne Selbstbehalt ab 65

Vers. Reisepreis
je Reise bis max. EUR

Prämie

1.000,-

99,-

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2.000,-

159,-

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4.000,-

279,-

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6.000,-

319,-

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Leistungen der Reiserücktrittsversicherung (RRV)

Bis zur Höhe des versicherten Reise-/Mietpreises
Ersatz der vertraglich geschuldeten Rücktrittskosten (Stornokosten) aus versichertem Grund

  • bei Nichtantritt der Reise
  • bei Nichtnutzung des Mietobjekts


Ersatz der zusätzlich entstehenden Hinreise-Mehrkosten,

  • bei verspätetem Antritt aus versichertem Grund
  • wenn infolge der Verspätung eines öffentlichen Verkehrsmittels um mindestens zwei Stunden ein Anschlussverkehrsmittel versäumt wurde, vorausgesetzt, das Anschlussverkehrsmittel wurde mitversichert. Erstattung
  • maximal bis zur Höhe der Stornokosten, die bei einer Stornierung angefallen wären.


Ersatz der Mehrkosten bei einer Teilstornierung (z.B. Einzelzimmerzuschlag):

  • wenn eine weitere versicherte Person aus versichertem Grund die Reise stornieren muss


Ersatz der Umbuchungskosten:

  • Ersatz der Umbuchungskosten bei Umbuchung aus versichertem Grund
  • Erstattung der Umbuchungskosten bis 30,- EUR je Person/Objekt bei Umbuchung bis spätestens 42 Tage vor Reiseantritt


Versicherte Gründe:

  • Schwere Unfallverletzung, unerwartete und schwere Erkrankung, Tod
  • Impfunverträglichkeit, Schwangerschaft
  • Bruch von Prothesen
  • Erheblicher Schaden am Eigentum der versicherten Person infolge von Feuer, Elementarereignissen oder strafbaren Handlungen Dritter
  • Arbeitsplatzwechsel, sofern die Probezeit in die versicherte Reisezeit fällt
  • Betriebsbedingte Kündigung und Wiedereinstellung nach Arbeitslosigkeit, Kurzarbeit
  • Arbeitsplatzwechsel, sofern die Probezeit in die versicherte Reisezeit fällt
  • Schüler-/Studentenschutz: Wiederholungsprüfung fällt in die versicherte Reisezeit.
  • Einreichung der Scheidungsklage unmittelbar vor einer Reise der Ehepartner
  • Eintreffen einer gerichtliche Vorladung
  • Einreichung einer Scheidungsklage
  • Verkehrmittelverspätung
  • Unerwartete Einberufung zum Grundwehrdienst, einer Wehrübung oder zum Zivildienst
  • Erkrankung eines zur Reise angemeldeten Hundes einer versicherten Person


Selbstbehalt: Kein Selbstbehalt bei allen versicherten Ereignissen


Leistungen der Urlaubsgarantie (Reiseabbruchversicherung):

Verspäteter Antritt der Reise:

  • Erstattung des nicht in Anspruch genommenen gebuchten und versicherten Reiseleistungen


Leistungen bei Reiseabbruch aus versichertem Grund:

  • Erstattung des gesamten Reisepreises, sofern die Reise innerhalb der ersten Reisehälfte (max. innerhalb der ersten 8 Tage) abgebrochen wird.
  • Erstattung der nicht in Anspruch genommenen Reiseleistungen, sofern die Reise innerhalb der zweiten Reisehälfte (spätestens ab dem 9. Tag) abgebrochen wird.
  • Erstattung der nachweislich entstandenen zusätzlichen Rückreisekosten und der hierdurch unmittelbar verursachten sonstigen Mehrkosten.


Leistungen bei Unterbrechung der Reise aus versichertem
Grund:

  • Erstattung der nicht in Anspruch genommenen Reiseleistungen
  • bei einer Rundreise oder Kreuzfahrt Ersatz der Nachreisekosten, um wieder zur Reisegruppe gelangen zu können.


Leistungen bei verspäteter Rückreise aus versichertem Grund:

  • Erstattung der Mehrkosten für den verlängerten Aufenthalt bei Transportunfähigkeit bis max. 2.500,- EUR für max. zehn Tage
  • Erstattung der zusätzlich entstandenen Rückreisekosten
  • Erstattung der Mehrkosten für den verlängerten Aufenthalt und zusätzliche Rückreisekosten bei Elementarereignissen am Urlaubsort bis maximal 5.000,- EUR
  • Erstattung der Mehrkosten, die der versicherten Person aufgrund einer Verspätung von öffentlichen Verkehrsmitteln um mehr als zwei Stunden entstanden sind.


Versicherte Gründe:

  • Schwere Unfallverletzung, unerwartete und schwerer Erkrankung, Tod
  • Impfunverträglichkeit
  • Schwangerschaft
  • erheblicher Schaden am Eigentum der versicherten Person infolge von Feuer, Elementarereignissen oder strafbaren Handlungen Dritter
  • Bruch von Prothesen
  • Erheblicher Schaden (ab 2.500,- EUR) am Eigentum der versicherten Person
  • Verkehrsmittelverspätung


Selbstbehalt: Kein Selbstbehalt bei allen versicherten Ereignissen.

Leistungen der Reisekrankenversicherung (bei Auslandsreisen)

Erstattung der Kosten für:

  • ambulante Heilbehandlung beim Arzt
  • stationäre Behandlung im Krankenhaus
  • ärztlich verordnete Arznei- und Verbandmittel sowie unfallbedingte Hilfsmittel
  • notwendige Heilbehandlungen des neugeborenen Kindes bei Frühgeburten im Ausland bis 50.000,- EUR
  • den Transport zum nächsterreichbaren Krankenhaus und zurück in die Unterkunft
  • den medizinisch sinnvollen und vertretbaren Rücktransport schmerzstillende konservierende Zahnbehandlungen einschließlich Zahnfüllungen in einfacher Ausführung sowie Reparaturen von vorhandenem Zahnversatz
  • ärztlich verordnete Massagen, medizinische Packungen, Inhalationen und Krankengymnastik
  • Überführung und Bestattung im Ausland


Zusätzliche Leistungen:

  • Informationen über Ärzte vor Ort und Informationsübermittlung zwischen Ärzten
  • Begleitperson im Krankenhaus und Reisebetreuung für Kinder bis zum 18. Lebensjahr
  • Arzneimittelversand
  • Organisation und Übernahme der Beförderungskosten zu 100% für die Hin- und Rückreise einer dem Versicherten nahestehenden Person ans Krankenbett, wenn der Krankenhausaufenthalt länger als fünf Tage dauert und noch nicht beendet ist
  • Zusätzliche Nächtigungskosten bis zehn Tage (maximal 2.500,- EUR), wenn der gebuchte Aufenthalt unterbrochen oder verlängert wird
  • Werden alle im Ausland angefallenen Heilbehandlungskosten vor Inanspruchnahme der HanseMerkur bei einem anderen Leistungsträger eingereicht, der sich an der Kostenerstattung beteiligt, zahlt die HanseMerkur über die Kostenerstattung hinaus
    • bei stationärer Behandlung ein Krankenhaustagegeld - maximal 14 Tage - in Höhe von 50,- EUR
    • bei ambulanter Behandlung einen Pauschalbetrag in Höhe von 25,- EUR.
  • Ist eine Rückreise der versicherten Person aufgrund einer Transportunfähigkeit nicht möglich, leistet die HanseMerkur über das vereinbarte Ende des Versicherungsschutzes hinaus bis zur Wiederherstellung der Transportfähigkeit.
  • Kein Selbstbehalt

Leistungen der Notfallversicherung

Bei Krankheit/Unfall

  • Such-, Rettungs- und Bergungskosten bei Unfall bis 5.000,- EUR
  • Krankentransport in Deutschland bis 2.500,- EUR


Bei stationärem Krankenhausaufenthalt

  • Kostenübernahmeerklärung (Darlehen) gegenüber Krankenhäusern 100%


Bei Tod

  • Organisation und Kostenübernahme der Überführung eines Verstorbenen aus dem Ausland oder Bestattung im Ausland 100%


Bei Strafverfolgung

  • Hilfe bei der Haft und Haftandrohung
  • Darlehen bei Strafkaution bis 13.000,-


Bei Verlust von Reisezahlungsmitteln

  • Hilfe bei der Kontaktaufnahme zur Hausbank
  • Hilfe bei der Geldübermittlung zwischen Hausbank und der versicherten Person
  • Ggf. Bargeldvorschuss, Darlehen bis 1.500,- EUR


Schutzengel für Ihr zu Hause

  • Bei einem erheblichen Schaden am Eigentum am Heimatort bis 2.500,- EUR
  • Organisation der Rückreise und Übernahme der zusätzlichen Reisekosten
  • Kostenübernahme für erforderliche Notreparaturen bis 500,- EUR


Schutzengel für Ihr Fahrzeug

  • Bei einem erheblichen Schaden am zurückgelassenen PKW am Heimatort oder in einem Parkhaus (z. B. Flughafen) ab 2.500,- EUR
  • Übernahme des von der Kaskoversicherung belasteten Selbstbehaltes bis 500,- EUR


Fahrradschutz

  • Hilfe und Kostenübernahme bei einer Panne bis 75,- EUR
  • Organisation und Kostenübernahme der Beförderungskosten bei Diebstahl des Fahrrades bis 250,- EUR

Leistungen der Reisegepäckversicherung

Versicherungssumme:

  • für Familien 4.000,- EUR
  • kein Selbstbehalt

Versicherungsschutz:

  • Ersetzt den Zeitwert der mitgeführten und auf der Reise erworbenen
  • persönlichen Gegenstände, wenn sie abhanden kommen, beschädigt
  • oder zerstört werden durch
  • strafbare Handlungen Dritter, z. B. Raub und Diebstahl;
  • Beförderungsunternehmen, sofern das Reisegepäck sich in deren Gewahrsam befand (gilt nicht für Wertsachen);
  • Verkehrsunfälle;
  • Brand, Blitzschlag, Explosion, Sturm, Überschwemmungen, Erdrutsche, Erdbeben, Lawinen.


Ersetzt die Kosten der nachgewiesenen Aufwendungen für notwendige Ersatzkäufe bis maximal 500,- EUR je Schadenfall, wenn das Reisegepäck nicht fristgerecht (nicht am selben Tag) durch ein Beförderungsunternehmen ausgeliefert wird.