Hanse Merkur Jahresschutz Platin Single - HM Platin Single ohne Selbstbehalt
Jahresschutz Platin inkl. Reisekrankenversicherung & Reisegepäckversicherung - gut versichert während des ganzen Jahres, nicht nur vor, sondern auch während der Reise.
Ihre Leistungen auf einen Blick:
- Reise-Rücktrittsversicherung
- Urlaubsgarantie (Reiseabbruch-Versicherung)
- Reise-Krankenversicherung
- Notfall-Versicherung
- Reisegepäck-Versicherung
- Kein Selbstbehalt bei allen versicherten Ereignissen!
Ihre Vorteile:
- Familienvertrag für beliebig viele Reisen bis max. 2.000 € je Reise
- Reisedauer bis 56 Tage
- für Urlaubs- und Geschäftsreisen
- ohne Altersgrenze
- unser Schutzengel in der Notfall-Versicherung reist mit
- Der Vertrag verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, wenn er nicht drei Monate vor Ablauf schriftlich gekündigt wird.
Beiträge Hanse Merkur Jahresschutz Platin Single ohne Selbstbehalt
Vers. Reisepreis | Prämie | ||
1.000,- | 79,- | ||
2.000,- | 109,- | ||
4.000,- | 199,- | ||
6.000,- | 139,- | ||
Beiträge Hanse Merkur Jahresschutz Platin Single ohne Selbstbehalt ab 65
Vers. Reisepreis | Prämie | ||
1.000,- | 99,- | ||
2.000,- | 159,- | ||
4.000,- | 279,- | ||
6.000,- | 319,- | ||
Leistungen der Reiserücktrittsversicherung (RRV)
Bis zur Höhe des versicherten Reise-/Mietpreises
Ersatz der vertraglich geschuldeten Rücktrittskosten (Stornokosten) aus versichertem Grund
- bei Nichtantritt der Reise
- bei Nichtnutzung des Mietobjekts
Ersatz der zusätzlich entstehenden Hinreise-Mehrkosten,
- bei verspätetem Antritt aus versichertem Grund
- wenn infolge der Verspätung eines öffentlichen Verkehrsmittels um mindestens zwei Stunden ein Anschlussverkehrsmittel versäumt wurde, vorausgesetzt, das Anschlussverkehrsmittel wurde mitversichert. Erstattung
- maximal bis zur Höhe der Stornokosten, die bei einer Stornierung angefallen wären.
Ersatz der Mehrkosten bei einer Teilstornierung (z.B. Einzelzimmerzuschlag):
- wenn eine weitere versicherte Person aus versichertem Grund die Reise stornieren muss
Ersatz der Umbuchungskosten:
- Ersatz der Umbuchungskosten bei Umbuchung aus versichertem Grund
- Erstattung der Umbuchungskosten bis 30,- EUR je Person/Objekt bei Umbuchung bis spätestens 42 Tage vor Reiseantritt
Versicherte Gründe:
- Schwere Unfallverletzung, unerwartete und schwere Erkrankung, Tod
- Impfunverträglichkeit, Schwangerschaft
- Bruch von Prothesen
- Erheblicher Schaden am Eigentum der versicherten Person infolge von Feuer, Elementarereignissen oder strafbaren Handlungen Dritter
- Arbeitsplatzwechsel, sofern die Probezeit in die versicherte Reisezeit fällt
- Betriebsbedingte Kündigung und Wiedereinstellung nach Arbeitslosigkeit, Kurzarbeit
- Arbeitsplatzwechsel, sofern die Probezeit in die versicherte Reisezeit fällt
- Schüler-/Studentenschutz: Wiederholungsprüfung fällt in die versicherte Reisezeit.
- Einreichung der Scheidungsklage unmittelbar vor einer Reise der Ehepartner
- Eintreffen einer gerichtliche Vorladung
- Einreichung einer Scheidungsklage
- Verkehrmittelverspätung
- Unerwartete Einberufung zum Grundwehrdienst, einer Wehrübung oder zum Zivildienst
- Erkrankung eines zur Reise angemeldeten Hundes einer versicherten Person
Selbstbehalt: Kein Selbstbehalt bei allen versicherten Ereignissen
Leistungen der Urlaubsgarantie (Reiseabbruchversicherung):
Verspäteter Antritt der Reise:
- Erstattung des nicht in Anspruch genommenen gebuchten und versicherten Reiseleistungen
Leistungen bei Reiseabbruch aus versichertem Grund:
- Erstattung des gesamten Reisepreises, sofern die Reise innerhalb der ersten Reisehälfte (max. innerhalb der ersten 8 Tage) abgebrochen wird.
- Erstattung der nicht in Anspruch genommenen Reiseleistungen, sofern die Reise innerhalb der zweiten Reisehälfte (spätestens ab dem 9. Tag) abgebrochen wird.
- Erstattung der nachweislich entstandenen zusätzlichen Rückreisekosten und der hierdurch unmittelbar verursachten sonstigen Mehrkosten.
Leistungen bei Unterbrechung der Reise aus versichertem
Grund:
- Erstattung der nicht in Anspruch genommenen Reiseleistungen
- bei einer Rundreise oder Kreuzfahrt Ersatz der Nachreisekosten, um wieder zur Reisegruppe gelangen zu können.
Leistungen bei verspäteter Rückreise aus versichertem Grund:
- Erstattung der Mehrkosten für den verlängerten Aufenthalt bei Transportunfähigkeit bis max. 2.500,- EUR für max. zehn Tage
- Erstattung der zusätzlich entstandenen Rückreisekosten
- Erstattung der Mehrkosten für den verlängerten Aufenthalt und zusätzliche Rückreisekosten bei Elementarereignissen am Urlaubsort bis maximal 5.000,- EUR
- Erstattung der Mehrkosten, die der versicherten Person aufgrund einer Verspätung von öffentlichen Verkehrsmitteln um mehr als zwei Stunden entstanden sind.
Versicherte Gründe:
- Schwere Unfallverletzung, unerwartete und schwerer Erkrankung, Tod
- Impfunverträglichkeit
- Schwangerschaft
- erheblicher Schaden am Eigentum der versicherten Person infolge von Feuer, Elementarereignissen oder strafbaren Handlungen Dritter
- Bruch von Prothesen
- Erheblicher Schaden (ab 2.500,- EUR) am Eigentum der versicherten Person
- Verkehrsmittelverspätung
Selbstbehalt: Kein Selbstbehalt bei allen versicherten Ereignissen.
Leistungen der Reisekrankenversicherung (bei Auslandsreisen)
Erstattung der Kosten für:
- ambulante Heilbehandlung beim Arzt
- stationäre Behandlung im Krankenhaus
- ärztlich verordnete Arznei- und Verbandmittel sowie unfallbedingte Hilfsmittel
- notwendige Heilbehandlungen des neugeborenen Kindes bei Frühgeburten im Ausland bis 50.000,- EUR
- den Transport zum nächsterreichbaren Krankenhaus und zurück in die Unterkunft
- den medizinisch sinnvollen und vertretbaren Rücktransport schmerzstillende konservierende Zahnbehandlungen einschließlich Zahnfüllungen in einfacher Ausführung sowie Reparaturen von vorhandenem Zahnversatz
- ärztlich verordnete Massagen, medizinische Packungen, Inhalationen und Krankengymnastik
- Überführung und Bestattung im Ausland
Zusätzliche Leistungen:
- Informationen über Ärzte vor Ort und Informationsübermittlung zwischen Ärzten
- Begleitperson im Krankenhaus und Reisebetreuung für Kinder bis zum 18. Lebensjahr
- Arzneimittelversand
- Organisation und Übernahme der Beförderungskosten zu 100% für die Hin- und Rückreise einer dem Versicherten nahestehenden Person ans Krankenbett, wenn der Krankenhausaufenthalt länger als fünf Tage dauert und noch nicht beendet ist
- Zusätzliche Nächtigungskosten bis zehn Tage (maximal 2.500,- EUR), wenn der gebuchte Aufenthalt unterbrochen oder verlängert wird
- Werden alle im Ausland angefallenen Heilbehandlungskosten vor Inanspruchnahme der HanseMerkur bei einem anderen Leistungsträger eingereicht, der sich an der Kostenerstattung beteiligt, zahlt die HanseMerkur über die Kostenerstattung hinaus
- bei stationärer Behandlung ein Krankenhaustagegeld - maximal 14 Tage - in Höhe von 50,- EUR
- bei ambulanter Behandlung einen Pauschalbetrag in Höhe von 25,- EUR.
- Ist eine Rückreise der versicherten Person aufgrund einer Transportunfähigkeit nicht möglich, leistet die HanseMerkur über das vereinbarte Ende des Versicherungsschutzes hinaus bis zur Wiederherstellung der Transportfähigkeit.
- Kein Selbstbehalt
Leistungen der Notfallversicherung
Bei Krankheit/Unfall
- Such-, Rettungs- und Bergungskosten bei Unfall bis 5.000,- EUR
- Krankentransport in Deutschland bis 2.500,- EUR
Bei stationärem Krankenhausaufenthalt
- Kostenübernahmeerklärung (Darlehen) gegenüber Krankenhäusern 100%
Bei Tod
- Organisation und Kostenübernahme der Überführung eines Verstorbenen aus dem Ausland oder Bestattung im Ausland 100%
Bei Strafverfolgung
- Hilfe bei der Haft und Haftandrohung
- Darlehen bei Strafkaution bis 13.000,-
Bei Verlust von Reisezahlungsmitteln
- Hilfe bei der Kontaktaufnahme zur Hausbank
- Hilfe bei der Geldübermittlung zwischen Hausbank und der versicherten Person
- Ggf. Bargeldvorschuss, Darlehen bis 1.500,- EUR
Schutzengel für Ihr zu Hause
- Bei einem erheblichen Schaden am Eigentum am Heimatort bis 2.500,- EUR
- Organisation der Rückreise und Übernahme der zusätzlichen Reisekosten
- Kostenübernahme für erforderliche Notreparaturen bis 500,- EUR
Schutzengel für Ihr Fahrzeug
- Bei einem erheblichen Schaden am zurückgelassenen PKW am Heimatort oder in einem Parkhaus (z. B. Flughafen) ab 2.500,- EUR
- Übernahme des von der Kaskoversicherung belasteten Selbstbehaltes bis 500,- EUR
Fahrradschutz
- Hilfe und Kostenübernahme bei einer Panne bis 75,- EUR
- Organisation und Kostenübernahme der Beförderungskosten bei Diebstahl des Fahrrades bis 250,- EUR
Leistungen der Reisegepäckversicherung
Versicherungssumme:
- für Familien 4.000,- EUR
- kein Selbstbehalt
Versicherungsschutz:
- Ersetzt den Zeitwert der mitgeführten und auf der Reise erworbenen
- persönlichen Gegenstände, wenn sie abhanden kommen, beschädigt
- oder zerstört werden durch
- strafbare Handlungen Dritter, z. B. Raub und Diebstahl;
- Beförderungsunternehmen, sofern das Reisegepäck sich in deren Gewahrsam befand (gilt nicht für Wertsachen);
- Verkehrsunfälle;
- Brand, Blitzschlag, Explosion, Sturm, Überschwemmungen, Erdrutsche, Erdbeben, Lawinen.
Ersetzt die Kosten der nachgewiesenen Aufwendungen für notwendige Ersatzkäufe bis maximal 500,- EUR je Schadenfall, wenn das Reisegepäck nicht fristgerecht (nicht am selben Tag) durch ein Beförderungsunternehmen ausgeliefert wird.


