Last Minute Rücktrittsversicherung plus Urlaubsgarantie der Hanse Merkur

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TESTSIEGER 12/2010 Reiserücktrittsversicherung + Urlaubsgarantie für eine Reise

Die Last Minute Rücktrittsversicherung plus Urlaubsgarantie der Hanse Merkur bietet Ihnen für Ihre Reisen, die ab 28 Tage vor Reiseantritt gebucht werden, einen umfassenden Schutz.

Produkthighlights:

  • Günstige Prämien für Ihre Last Minute Reise bei vollem Leistungsumfang
  • Der Abschluss der Versicherung ist bis zum 3. Werktag nach der Reisebuchung möglich

Reiserücktrittsversicherung vergleichen

 

Leistungen Last-Minute-Rücktrittsversicherung plus Urlaubsgarantie


Die Reise-Rücktrittskosten-Versicherung versichert die Übernahme der Kosten, die entstehen, wenn Sie Ihre Reise aufgrund eines versicherten Ereignisses nicht antreten können.

Ersatz der vertraglich geschuldeten Rücktrittskosten (Stornokosten) aus versichertem Grund

  • bei Nichtantritt der Reise
  • bei Nichtnutzung des Mietobjekts


Ersatz der zusätzlich entstehenden Hinreise-Mehrkosten,

  •  bei verspätetem Antritt aus versichertem Grund
  •  bei Verspätung öffentlicher Verkehrsmittel von über zwei Stunden, sofern die An- und Abreise zum versicherten Arrangement gehören, max. bis zur Höhe der Stornokosten, die bei einer Stornierung angefallen wären


Versicherte Ereignisse sind z.B.

  • Unfall, unerwartete schwere Erkrankung oder Tod
  • Arbeitsplatzwechsel, sofern die Probezeit in die versicherte Reisezeit fällt
  • Schüler-/Studentenschutz: Wiederholungsprüfung fällt in die versicherte Reisezeit
  • Unfall, unerwartete schwere Erkrankung, Impfunverträglichkeit eineszur Reise angemeldeten Hundes einer versicherten Person
  • betriebsbedingte Kündigung und Wiedereinstellung nach Arbeitslosigkeit, Arbeitsplatzwechsel
  • Impfunverträglichkeit
  • Schwangerschaft
  • erheblicher Schaden am Eigentum der versicherten Person infolge von Feuer, Elementarereignissen oder strafbaren Handlungen Dritter
  • unerwarteter Einberufung zum Grundwehrdienst, einer Wehrübung oder zum Zivildienst
  • Bruch von Prothesen

Selbstbehalt: Kein Selbstbehalt bei allen versicherten Ereignissen mit Ausnahme von ambulant behandelten Erkrankungen. In diesem Fall beträgt der Selbstbehalt 20 % des erstattungsfähigen Schadens, mindestens jedoch 25,- EUR je versicherte Person.

Urlaubsgarantie (Reiseabbruchversicherung)


Leistungen bei Reiseabbruch aus versichertem Grund:

  • Erstattung der nicht in Anspruch genommenen versicherten Reiseleistungen bei verspätetem Reiseantritt.
  • Erstattung des gesamten Reisepreises, sofern die Reise innerhalb der ersten Reisehälfte (max. innerhalb der ersten 8 Tage) abgebrochen wird.
  • Erstattung der nicht in Anspruch genommenen Reiseleistungen, sofern die Reise innerhalb der zweiten Reisehälfte (spätestens ab dem 9. Tag) abgebrochen wird.
  • Erstattung der nachweislich entstandenen zusätzlichen Rückreisekosten und der hierdurch unmittelbar verursachten sonstigen Mehrkosten.

Leistungen bei Unterbrechung der Reise aus versichertemGrund:

  • Muss eine Reise unterbrochen werden, erfolgt eine Erstattung der nicht in Anspruch genommenen Reiseleistungen.

Leistungen bei verspäteter Rückreise aus versichertem Grund:

  • Erstattung der Mehrkosten für den verlängerten Aufenthalt bei Transportunfähigkeit bis maximal 2.500,- EUR und längstensfür 10 Tage einer versicherten Person
  • Erstattung der zusätzlich entstandenen Rückreisekosten
  • Erstattung der Mehrkosten für den verlängerten Aufenthalt und zusätzliche Rückreisekosten bei Elementarereignissen am Urlaubsort bis max. 5.000,- EUR
  • Mehrkosten, die der versicherten Person aufgrund einer Verspätung von öffentlichen Verkehrsmitteln um mehr als 2 Stunden entstanden sind.


Versicherte Gründe:

  • Unfall, unerwartete schwerer Erkrankung oder Tod
  • Impfunverträglichkeit
  • Schwangerschaft
  • erheblicher Schaden am Eigentum der versicherten Person infolge von Feuer, Elementarereignissen oder strafbaren Handlungen Dritter
  • Bruch von Prothesen


Selbstbehalt: Kein Selbstbehalt bei allen versicherten Ereignissen mit Ausnahme von ambulant behandelten Erkrankungen. In diesem Fall beträgt der Selbstbehalt 20 % des erstattungsfähigen Schadens, mindestens jedoch 25,- EUR je versicherte Person.

Tarifrechner - Last-Minute-Rücktrittsversicherung