Reiserücktrittsversicherungen der Hanse Merkur

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Hanse Merkur - TESTSIEGER 12/2010 Reiserücktrittsversicherung + Urlaubsgarantie für eine Reise

Reiserücktrittsversicherung der Hanse Merkur

Reiserücktrittsversicherung: Die Hanse Merkur erstattet Ihnen und Ihrer Familie im Stornofall Ihre Rücktrittskosten, wenn Sie Ihre Reise z.B. wegen einer unerwarteten schweren Erkrankung oder bedingt durch einen Unfall nicht antreten können. So grenzen Sie zumindest Ihren finanziellen Schaden ein.

Urlaubsgarantie: Sie befinden sich bereits im Urlaub und können Ihre Reise nicht wie gebucht fortsetzen? Die Urlaubsgarantie hilft Ihnen bei Reiseabbruch, Unterbrechung der Reise oder bei verspäteter Rückreise.


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Beiträge Reiserücktrittsversicherung für Single (Alle Reisen ausser Schiffsreisen)

Reiserücktritt +
Urlaubsgarantie


Weltweit bis 93 Tage

Reiserücktritt


Weltweit

Urlaubsgarantie


Weltweit bis 93 Tage

Reisepreis

bis EUR

je Person

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je Person

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100,-

7,-

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6,-

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10,-

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5,-

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400,-

24,-

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7,-

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600,-

31,-

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2.500,-

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3.000,-

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5.000,-

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59,-

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7.500,-

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Beiträge Reiserücktrittsversicherung für die Familie (Alle Reisen ausser Schiffsreisen)

Reiserücktritt +
Urlaubsgarantie


Weltweit bis 93 Tage

Reiserücktritt


Weltweit

Urlaubsgarantie


Weltweit bis 93 Tage

Reisepreis

bis EUR

je Familie/Objekt

EUR

je Familie/Objekt

EUR

je Familie/Objekt

EUR

100,-

7,-

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6,-

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2,-

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200,-

14,-

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10,-

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5,-

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400,-

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19,-

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7,-

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600,-

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3.000,-

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95,-

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5.000,-

179,-

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145,-

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61,-

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7.500,-

269,-

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229,-

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10.000,-

349,-

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299,-

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121,-

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Leistungen Reiserücktrittsversicherung

Versicherte Leistungen:
Bis zur Höhe des versicherten Reise-/Mietpreises

Ersatz der vertraglich geschuldeten Rücktrittskosten (Stornokosten) aus versichertem Grund

  • bei Nichtantritt der Reise
  • bei Nichtnutzung des Mietobjekts

Ersatz der zusätzlich entstehenden Hinreise-Mehrkosten

  • bei verspätetem Antritt aus versichertem Grund
  • wenn infolge der Verspätung eines öffentlichen Verkehrsmittels um mindestens zwei Stunden ein Anschlussverkehrsmittel versäumt wurde, vorausgesetzt, dass Anschlussverkehrsmittel wurde mitversichert. Erstattung maximal bis zur Höhe der Stornokosten, die bei einer Stornierung angefallen wären.

Ersatz der Mehrkosten bei einer Teilstornierung (z. B. Einzelzimmerzuschlag)

  • wenn eine weitere versicherte Person aus versichertem Grund die Reise stornieren muss

Ersatz der Umbuchungskosten

  • Ersatz der Umbuchungskosten bei Umbuchung aus versichertem Grund
  • Erstattung der Umbuchungskosten bis 30,- EUR je Person/Objekt bei Umbuchung bis spätestens 42 Tage vor Reiseantritt

Versicherte Gründe:

  • Schwere Unfallverletzung, unerwartete und schwere Erkrankung, Tod
  • Schwangerschaft
  • Bruch von Prothesen, Impfunverträglichkeit
  • betriebsbedingte Kündigung und Wiedereinstellung nach Arbeitslosigkeit, Kurzarbeit
  • Arbeitsplatzwechsel, sofern die Probezeit in die versicherte Reisezeit fällt
  • erheblicher Schaden am Eigentum der versicherten Person infolge von Feuer, Elementarereignissen oder strafbaren Handlungen Dritter
  • Schüler-/Studentenschutz: Wiederholungsprüfung fällt in die versicherte Reisezeit oder Schulwechsel
  • unerwartete Einberufung zum Grundwehrdienst, zu einer Wehrübung oder zum Zivildienst
  • Eintreffen einer gerichtlichen Vorladung
  • Einreichung einer Scheidungsklage
  • Verkehrsmittelverspätung
  • Erkrankung eines zur Reise angemeldeten Hundes einer versicherten Person

Selbstbehalt:
Kein Selbstbehalt bei allen versicherten Ereignissen mit Ausnahme von ambulant behandelten Erkrankungen. In diesem Fall beträgt der Selbstbehalt 20 % des erstattungsfähigen Schadens, mindestens jedoch 25,- EUR je versicherte Person.

Leistungen Urlaubsgarantie (Reiseabbruchversicherung)

Versicherte Leistungen:

Verspäteter Antritt der Reise

  • Erstattung der nicht in Anspruch genommenen gebuchten und versicherten Reiseleistungen

Leistungen bei Reiseabbruch aus versichertem Grund:

  • Erstattung des gesamten Reisepreises, sofern die Reise innerhalb der ersten Reisehälfte (max. innerhalb der ersten acht Tage) abgebrochen wird.
  • Erstattung der nicht in Anspruch genommenen Reiseleistungen, sofern die Reise innerhalb der zweiten Reisehälfte (spätestens ab dem 9. Tag) abgebrochen wird.
  • Erstattung der nachweislich entstandenen zusätzlichen Rückreisekosten und der hierdurch unmittelbar verursachten sonstigen Mehrkosten.

Leistungen bei Unterbrechung der Reise aus versichertem Grund:

  • Erstattung der nicht in Anspruch genommenen Reiseleistungen
  • Bei einer Rundreise, Ersatz der Nachreisekosten, um wieder zur Reisegruppe gelangen zu können

Leistungen bei verspäteter Rückreise aus versichertem Grund:

  • Erstattung der Mehrkosten für den verlängerten Aufenthalt bei Transportunfähigkeit einer versicherten Person bis maximal 2.500,- EUR und längstens für 10 Tage
  • Erstattung der zusätzlich entstandenen Rückreisekosten
  • Erstattung der Mehrkosten für den verlängerten Aufenthalt und zusätzliche Rückreisekosten bei Elementarereignissen am Urlaubsort bis max. 5.000,- EUR
  • Erstattung der Mehrkosten, die der versicherten Person aufgrund einer Verspätung von öffentlichen Verkehrsmitteln um mehr als zwei Stunden entstanden sind

Versicherte Gründe:

  • Schwere Unfallverletzung, unerwartete und schwere Erkrankung oder Tod
  • Schwangerschaft
  • erheblicher Schaden (ab 2.500,- EUR) am Eigentum der versicherten Person
  • Bruch von Prothesen
  • Verkehrsmittelverspätung
  • Naturkatastrophen und Elementarereignisse am Urlaubsort

Selbstbehalt:
Kein Selbstbehalt bei allen versicherten Ereignissen mit Ausnahme von ambulant behandelten Erkrankungen. In diesem Fall beträgt der Selbstbehalt 20 % des erstattungsfähigen Schadens, mindestens jedoch 25,- EUR je versicherte Person.

Tarifrechner - Reise-Rücktrittsversicherung