Reiseversicherung für Auto-, Bahn- und Busreisen

Ob Sie mit dem Auto, der Bahn oder dem Bus verreisen genießt bei der HanseMerkur den bestmöglichen Versicherungsschutz.
Produkthighlights der Reiseversicherung für Auto-, Bahn- und Busreisen:
- Bei Kurzreisen in Grenzgebieten zur Bundesrepublik Deutschland Reisekrankenversicherungsschutz im Ausland für notwendige ambulante und stationäre Behandlung bis 48 Stunden Aufenthalt
- Autoreiseschutzbrief mit Kostenübernahme der Abschleppkosten bei Unfall oder Panne bis 300,- EUR sowie Übernahme zusätzlicher Reisekosten bis 2.500,- EUR
Tarifrechner - Auto-, Bahn- und Busreisen ![]()
Leistungen 5-Sterne-Premium-Schutz für Auto-, Bahn- und Busreisen
Leistungen REISE-RÜCKTRITTSKOSTEN-VERSICHERUNG (RRV)
Bis zur Höhe des versicherten Reise-/Mietpreises
Ersatz der vertraglich geschuldeten Rücktrittskosten (Stornokosten) aus versichertem Grund
- bei Nichtantritt der Reise
- bei Nichtnutzung des Mietobjekts
Ersatz der zusätzlich entstehenden Hinreise-Mehrkosten,
- bei verspätetem Antritt aus versichertem Grund
- bei Verspätung öffentlicher Verkehrsmittel von über zwei Stunden, sofern die An- und Abreise zum versicherten Arrangement gehören, max. bis zur Höhe der Stornokosten, die bei einer Stornierung angefallen wären
Umbuchung einer Reise (Umbuchungsschutz),
Erstattung der Umbuchungskosten bis 30,- EUR je Person/Objekt bei Umbuchung bis spätestens 42 Tage vor Reiseantritt. Gilt für die Tarife Premium- und Komfortschutz inkl. Reise-Rücktrittskosten-Versicherung.
Kein Selbstbehalt im Umbuchungsschutz.
Versicherte Gründe:
- Unfall, unerwartete schwere Erkrankung oder Tod
- Arbeitsplatzwechsel, sofern die Probezeit in die versicherte Reisezeit fällt
- Schüler-/Studentenschutz: Wiederholungsprüfung fällt in die versicherte Reisezeit
- Unfall, unerwartete schwere Erkrankung, Impfunverträglichkeit eines zur Reise angemeldeten Hundes einer versicherten Person
- betriebsbedingte Kündigung und Wiedereinstellung nach Arbeitslosigkeit, Arbeitsplatzwechsel
- Impfunverträglichkeit
- Schwangerschaft
- erheblicher Schaden am Eigentum der versicherten Person infolge von Feuer, Elementarereignissen oder strafbaren Handlungen Dritter
- unerwarteter Einberufung zum Grundwehrdienst, einer Wehrübung oder zum Zivildienst
- Bruch von Prothesen
- Selbstbehalt: Kein Selbstbehalt bei allen versicherten Ereignissen mit Ausnahme von ambulant behandelten Erkrankungen. In diesem Fall beträgt der Selbstbehalt 20 % des erstattungsfähigen Schadens, mindestens jedoch 25,- EUR je versicherte Person.
Leistungen URLAUBSGARANTIE (Reiseabbruch-Versicherung)
Leistungen bei Reiseabbruch aus versichertem Grund:
- Erstattung der nicht in Anspruch genommenen versicherten Reiseleistungen bei verspätetem Reiseantritt.
- Erstattung des gesamten Reisepreises, sofern die Reise innerhalb der ersten Reisehälfte (max. innerhalb der ersten 8 Tage) abgebrochen wird.
- Erstattung der nicht in Anspruch genommenen Reiseleistungen, sofern die Reise innerhalb der zweiten Reisehälfte (spätestens ab dem 9. Tag) abgebrochen wird.
- Erstattung der nachweislich entstandenen zusätzlichen Rückreisekosten und der hierdurch unmittelbar verursachten sonstigen Mehrkosten.
Leistungen bei Unterbrechung der Reise aus versichertem Grund:
- Muss eine Reise unterbrochen werden, erfolgt eine Erstattung der nicht in Anspruch genommenen Reiseleistungen.
Leistungen bei verspäteter Rückreise aus versichertem Grund:
- Erstattung der Mehrkosten für den verlängerten Aufenthalt bei Transportunfähigkeit bis maximal 2.500,- EUR und längstens für 10 Tage einer versicherten Person
- Erstattung der zusätzlich entstandenen Rückreisekosten
- Erstattung der Mehrkosten für den verlängerten Aufenthalt und zusätzliche Rückreisekosten bei Elementarereignissen am Urlaubsort bis max. 5.000,- EUR-
- Mehrkosten, die der versicherten Person aufgrund einer Verspätung von öffentlichen Verkehrsmitteln um mehr als 2 Stunden entstanden sind.
Versicherte Gründe:
- Unfall, unerwartete schwerer Erkrankung oder Tod
- Impfunverträglichkeit
- Schwangerschaft
- erheblicher Schaden am Eigentum der versicherten Person infolge von Feuer, Elementarereignissen oder strafbaren Handlungen Dritter
- Bruch von Prothesen
- Selbstbehalt: Kein Selbstbehalt bei allen versicherten Ereignissen mit Ausnahme von ambulant behandelten Erkrankungen. In diesem Fall beträgt der Selbstbehalt 20 % des erstattungsfähigen Schadens, mindestens jedoch 25,- EUR je versicherte Person.
Leistungen REISE-KRANKENVERSICHERUNG (bei Auslandsreisen)
Erstattung der Kosten für:
- ambulante Heilbehandlung beim Arzt
- stationäre Behandlung im Krankenhaus
- ärztlich verordnete Arznei- und Verbandmittel sowie unfallbedingte Hilfsmittel
- notwendige Heilbehandlungen des neugeborenen Kindes bei Frühgeburten im Ausland bis 50.000,- EUR
- Krankentransporte zur stationären Behandlung in das nächsterreichbare geeignete Krankenhaus und zurück in die Unterkunft
- den medizinisch sinnvollen und vertretbaren Rücktransport
- schmerzstillende konservierende Zahnbehandlungen einschließlich Zahnfüllungen in einfacher Ausführung sowie Reparaturen von vorhandenem Zahnversatz
- ärztlich verordnete Massagen, medizinische Packungen, Inhalationen und Krankengymnastik
- Überführung und Bestattung im Ausland
Zusätzliche Leistungen:
- Werden alle im Ausland angefallenen Heilbehandlungskosten vor Inanspruchnahme der HanseMerkur einem anderen Leistungsträger eingereicht, der sich an der Kostenerstattung beteiligt, zahlt die HanseMerkur über die Kostenerstattung hinaus
- - bei stationärer Behandlung ein Krankenhaustagegeld -maximal 14 Tage - in Höhe von 50,- EUR
- - bei ambulanter Behandlung einen Pauschalbetrag in Höhe von 25,- EUR.
- Ist eine Rückreise der versicherten Person aufgrund einer Transportunfähigkeit nicht möglich, leistet die HanseMerkur über das vereinbarte Ende des Versicherungsschutzes hinaus bis zur Wiederherstellung der Transportfähigkeit.
- Kein Selbstbehalt
Leistungen NOTFALL-VERSICHERUNG
Bei Krankheit/Unfall
- Such-, Rettungs- und Bergungskosten bei Unfall bis 5.000,- EUR
- Krankentransport in Deutschland bis 2.500,- EUR
Bei stationärem Krankenhausaufenthalt
- Organisation und Übernahme der Beförderungskosten für die Hin- und Rückreise einer dem Versicherten nahestehenden Person ans Krankenbett, wenn der Krankenhausaufenthalt länger als 5 Tage dauert und noch nicht beendet ist. 100%
Bei Tod
- Organisation und Kostenübernahme der Überführung eines Verstorbenen aus dem Ausland oder Bestattung im Ausland 100%
Fahrradschutz
- Hilfe und Kostenübernahme bei einer Panne bis 75,- EUR
- Organisation und Kostenübernahme der Beförderungskosten bei Diebstahl des Fahrrades bis 250,- EUR
Bei Verlust von Reisezahlungsmitteln
- Hilfe bei der Kontaktaufnahme zur Hausbank
- Hilfe bei der Geldübermittlung zwischen Hausbank und der versicherten Person
- ggf. Bargeldvorschuss Darlehen bis 1.500,- EUR
Leistungen REISE-UNFALLVERSICHERUNG
Versicherungssumme:
- im Todesfall 1) 15.000,- EUR
- im Invaliditätsfall keine Leistung
1) Bei Kindern bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres im Todesfall 5.000,– EUR
Leistungen REISEGEPÄCK-VERSICHERUNG
Versicherungssumme:
- für Einzelpersonen 2.000,- EUR
- für Familien 4.000,- EUR
- kein Selbstbehalt
Versicherungsschutz:
Ersetzt den Zeitwert der mitgeführten und auf der Reise erworbenen persönlichen Gegenstände, wenn sie abhandenkommen, beschädigt oder zerstört werden durch
- strafbare Handlungen Dritter, z.B. Raub und Diebstahl,
- Beförderungsunternehmen, sofern das Reisegepäck sich in deren Gewahrsam befand (gilt nicht für Wertsachen),
- Transportmittelunfälle,
- Brand, Blitzschlag, Explosion, Sturm, Überschwemmungen, Erdrutsche, Erdbeben, Lawinen.
Ersetzt die Kosten der nachgewiesenen Aufwendungen für notwendige Ersatzkäufe bis maximal 500,- EUR je Schadenfall, wenn das Reisegepäck nicht fristgerecht (nicht am selben Tag) durch ein Beförderungsunternehmen ausgeliefert wird.
Leistungen AUTOREISESCHUTZBRIEF
(Nur bei Reisen in Europa und Deutschland bei Fahrten mit dem privaten PKW.)
- Hilfe und Übernahme der Abschleppkosten bei Unfall oder Panne bis 300,- EUR
- Übernahme zusätzlicher Reisekosten bis 2.500,- EUR



