Reiseversicherung für Auto-, Bahn- und Busreisen

Reiseversicherung für Auto-, Bahn- und Busreisen - reiseversicherung-vergleich.info

Ob Sie mit dem Auto, der Bahn oder dem Bus verreisen genießt bei der HanseMerkur den bestmöglichen Versicherungsschutz.

Produkthighlights der Reiseversicherung für Auto-, Bahn- und Busreisen:

  • Bei Kurzreisen in Grenzgebieten zur Bundesrepublik Deutschland Reisekrankenversicherungsschutz im Ausland für notwendige ambulante und stationäre Behandlung bis 48 Stunden Aufenthalt
  • Autoreiseschutzbrief mit Kostenübernahme der Abschleppkosten bei Unfall oder Panne bis 300,- EUR sowie Übernahme zusätzlicher Reisekosten bis 2.500,- EUR

 

Tarifrechner - Auto-, Bahn- und Busreisen

 

Leistungen REISE-RÜCKTRITTSKOSTEN-VERSICHERUNG (RRV)

Bis zur Höhe des versicherten Reise-/Mietpreises

Ersatz der vertraglich geschuldeten Rücktrittskosten (Stornokosten) aus versichertem Grund

  • bei Nichtantritt der Reise
  • bei Nichtnutzung des Mietobjekts


Ersatz der zusätzlich entstehenden Hinreise-Mehrkosten,

  • bei verspätetem Antritt aus versichertem Grund
  • bei Verspätung öffentlicher Verkehrsmittel von über zwei Stunden, sofern die An- und Abreise zum versicherten Arrangement gehören, max. bis zur Höhe der Stornokosten, die bei einer Stornierung angefallen wären


Umbuchung einer Reise (Umbuchungsschutz),
Erstattung der Umbuchungskosten bis 30,- EUR je Person/Objekt bei Umbuchung bis spätestens 42 Tage vor Reiseantritt. Gilt für die Tarife Premium- und Komfortschutz inkl. Reise-Rücktrittskosten-Versicherung.
Kein Selbstbehalt im Umbuchungsschutz.

Versicherte Gründe:

  • Unfall, unerwartete schwere Erkrankung oder Tod
  • Arbeitsplatzwechsel, sofern die Probezeit in die versicherte Reisezeit fällt
  • Schüler-/Studentenschutz: Wiederholungsprüfung fällt in die versicherte Reisezeit
  • Unfall, unerwartete schwere Erkrankung, Impfunverträglichkeit eines zur Reise angemeldeten Hundes einer versicherten Person
  • betriebsbedingte Kündigung und Wiedereinstellung nach Arbeitslosigkeit, Arbeitsplatzwechsel
  • Impfunverträglichkeit
  • Schwangerschaft
  • erheblicher Schaden am Eigentum der versicherten Person infolge von Feuer, Elementarereignissen oder strafbaren Handlungen Dritter
  • unerwarteter Einberufung zum Grundwehrdienst, einer Wehrübung oder zum Zivildienst
  • Bruch von Prothesen
  • Selbstbehalt: Kein Selbstbehalt bei allen versicherten Ereignissen mit Ausnahme von ambulant behandelten Erkrankungen. In diesem Fall beträgt der Selbstbehalt 20 % des erstattungsfähigen Schadens, mindestens jedoch 25,- EUR je versicherte Person.

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Leistungen URLAUBSGARANTIE (Reiseabbruch-Versicherung)

Leistungen bei Reiseabbruch aus versichertem Grund:

  • Erstattung der nicht in Anspruch genommenen versicherten Reiseleistungen bei verspätetem Reiseantritt.
  • Erstattung des gesamten Reisepreises, sofern die Reise innerhalb der ersten Reisehälfte (max. innerhalb der ersten 8 Tage) abgebrochen wird.
  • Erstattung der nicht in Anspruch genommenen Reiseleistungen, sofern die Reise innerhalb der zweiten Reisehälfte (spätestens ab dem 9. Tag) abgebrochen wird.
  • Erstattung der nachweislich entstandenen zusätzlichen Rückreisekosten und der hierdurch unmittelbar verursachten sonstigen Mehrkosten.


Leistungen bei Unterbrechung der Reise aus versichertem Grund:

  • Muss eine Reise unterbrochen werden, erfolgt eine Erstattung der nicht in Anspruch genommenen Reiseleistungen.

Leistungen bei verspäteter Rückreise aus versichertem Grund:

  • Erstattung der Mehrkosten für den verlängerten Aufenthalt bei Transportunfähigkeit bis maximal 2.500,- EUR und längstens für 10 Tage einer versicherten Person
  • Erstattung der zusätzlich entstandenen Rückreisekosten
  • Erstattung der Mehrkosten für den verlängerten Aufenthalt und zusätzliche Rückreisekosten bei Elementarereignissen am Urlaubsort bis max. 5.000,- EUR-
  • Mehrkosten, die der versicherten Person aufgrund einer Verspätung von öffentlichen Verkehrsmitteln um mehr als 2 Stunden entstanden sind.


Versicherte Gründe:

  • Unfall, unerwartete schwerer Erkrankung oder Tod
  • Impfunverträglichkeit
  • Schwangerschaft
  • erheblicher Schaden am Eigentum der versicherten Person infolge von Feuer, Elementarereignissen oder strafbaren Handlungen Dritter
  • Bruch von Prothesen
  • Selbstbehalt: Kein Selbstbehalt bei allen versicherten Ereignissen mit Ausnahme von ambulant behandelten Erkrankungen. In diesem Fall beträgt der Selbstbehalt 20 % des erstattungsfähigen Schadens, mindestens jedoch 25,- EUR je versicherte Person.


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Leistungen REISE-KRANKENVERSICHERUNG (bei Auslandsreisen)

Erstattung der Kosten für:

  • ambulante Heilbehandlung beim Arzt
  • stationäre Behandlung im Krankenhaus
  • ärztlich verordnete Arznei- und Verbandmittel sowie unfallbedingte Hilfsmittel
  • notwendige Heilbehandlungen des neugeborenen Kindes bei Frühgeburten im Ausland bis 50.000,- EUR
  • Krankentransporte zur stationären Behandlung in das nächsterreichbare geeignete Krankenhaus und zurück in die Unterkunft
  • den medizinisch sinnvollen und vertretbaren Rücktransport
  • schmerzstillende konservierende Zahnbehandlungen einschließlich Zahnfüllungen in einfacher Ausführung sowie Reparaturen von vorhandenem Zahnversatz
  • ärztlich verordnete Massagen, medizinische Packungen, Inhalationen und Krankengymnastik
  • Überführung und Bestattung im Ausland


Zusätzliche Leistungen:

  • Werden alle im Ausland angefallenen Heilbehandlungskosten vor Inanspruchnahme der HanseMerkur einem anderen Leistungsträger eingereicht, der sich an der Kostenerstattung beteiligt, zahlt die HanseMerkur über die Kostenerstattung hinaus
    • - bei stationärer Behandlung ein Krankenhaustagegeld -maximal 14 Tage - in Höhe von 50,- EUR
    • - bei ambulanter Behandlung einen Pauschalbetrag in Höhe von 25,- EUR.
  • Ist eine Rückreise der versicherten Person aufgrund einer Transportunfähigkeit nicht möglich, leistet die HanseMerkur über das vereinbarte Ende des Versicherungsschutzes hinaus bis zur Wiederherstellung der Transportfähigkeit.
  • Kein Selbstbehalt


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Leistungen NOTFALL-VERSICHERUNG

Bei Krankheit/Unfall

  • Such-, Rettungs- und Bergungskosten bei Unfall bis 5.000,- EUR
  • Krankentransport in Deutschland bis 2.500,- EUR


Bei stationärem Krankenhausaufenthalt

  • Organisation und Übernahme der Beförderungskosten für die Hin- und Rückreise einer dem Versicherten nahestehenden Person ans Krankenbett, wenn der Krankenhausaufenthalt länger als 5 Tage dauert und noch nicht beendet ist. 100%


Bei Tod

  • Organisation und Kostenübernahme der Überführung eines Verstorbenen aus dem Ausland oder Bestattung im Ausland 100%


Fahrradschutz

  • Hilfe und Kostenübernahme bei einer Panne bis 75,- EUR
  • Organisation und Kostenübernahme der Beförderungskosten bei Diebstahl des Fahrrades bis 250,- EUR


Bei Verlust von Reisezahlungsmitteln

  • Hilfe bei der Kontaktaufnahme zur Hausbank
  • Hilfe bei der Geldübermittlung zwischen Hausbank und der versicherten Person
  • ggf. Bargeldvorschuss Darlehen bis 1.500,- EUR


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Leistungen REISE-UNFALLVERSICHERUNG

Versicherungssumme:

  • im Todesfall 1) 15.000,- EUR
  • im Invaliditätsfall keine Leistung

1) Bei Kindern bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres im Todesfall 5.000,– EUR


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Leistungen REISEGEPÄCK-VERSICHERUNG

Versicherungssumme:

  • für Einzelpersonen 2.000,- EUR
  • für Familien 4.000,- EUR
  • kein Selbstbehalt


Versicherungsschutz:
Ersetzt den Zeitwert der mitgeführten und auf der Reise erworbenen persönlichen Gegenstände, wenn sie abhandenkommen, beschädigt oder zerstört werden durch

  • strafbare Handlungen Dritter, z.B. Raub und Diebstahl,
  • Beförderungsunternehmen, sofern das Reisegepäck sich in deren Gewahrsam befand (gilt nicht für Wertsachen),
  • Transportmittelunfälle,
  • Brand, Blitzschlag, Explosion, Sturm, Überschwemmungen, Erdrutsche, Erdbeben, Lawinen.

Ersetzt die Kosten der nachgewiesenen Aufwendungen für notwendige Ersatzkäufe bis maximal 500,- EUR je Schadenfall, wenn das Reisegepäck nicht fristgerecht (nicht am selben Tag) durch ein Beförderungsunternehmen ausgeliefert wird.


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Leistungen AUTOREISESCHUTZBRIEF

(Nur bei Reisen in Europa und Deutschland bei Fahrten mit dem privaten PKW.)

  • Hilfe und Übernahme der Abschleppkosten bei Unfall oder Panne bis 300,- EUR
  • Übernahme zusätzlicher Reisekosten bis 2.500,- EUR


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