Seminar Rücktrittsversicherung der Hanse Merkur
Sie möchten ein Seminar besuchen und buchen dieses lange im Voraus. Was aber wenn Sie kurz vor Seminar beginn krank werden und das Seminar nicht mehr besuchen können? Für Ihr gebuchtes Seminar entstehen dann Stornokosten, gegebenenfalls bis zur Höhe des Seminarpreises. Hier greift dann die Seminar-Versicherung der HanseMerkur, damit Sie ihr "storniertes" Seminar nicht noch bezahlen müssen.
Tarifrechner - Seminar-Rücktrittsversicherung
Leistungen Seminar Rücktrittsversicherung
Die Seminar-Rücktrittskostenversicherung der HanseMerkur übernimmt bis zur Höhe des versicherten Seminar-Preises die folgenden Kosten für Sie, wenn ein versichertes Ereignis vorliegt:
- Ersatz der vertraglich geschuldeten Rücktrittskosten(Stornokosten) aus versichertem Grund- bei Nichtantritt / Stornierung des Seminars
- Ersatz der zusätzlich entstehenden Hinreise-Mehrkosten, wenn das Seminar aus versichertem Grund verspätet angetreten wird, sofern die An- und Abreise zum versicherten Seminar gehören, max. jedoch bis zur Höhe der Stornokosten, die bei einer Stornierungangefallen wären.
Die Prämien gelten immer für ein Seminar, mehrere hintereinander folgende Seminare müssen einzeln versichert werden.
Zu den versicherten Ereignissen zählen u. a.
- Unfall, unerwartet schwerer Erkrankung oder Tod
- Arbeitsplatzwechsel, sofern die Probezeit in die versicherte Reisezeitfällt (RRV).
- Schüler-/Studentenschutz: Wiederholungsprüfung fällt in die versicherte Reisezeit (RRV).
- Unfall, unerwartet schwerer Erkrankung, Impfunverträglichkeit eines zur Reise angemeldeten Hundes einer versicherten Person
- Betriebsbedingte Kündigung und Wiedereinstellung nach Arbeitslosigkeit
- Impfunverträglichkeit
- Schwangerschaft
- Erheblicher Schaden am Eigentum der versicherten Person infolge von Feuer, Elementarereignissen oder strafbaren Handlungen Dritter
- Unerwartete Einberufung zum Grundwehrdienst, einer Wehrübung oder zum Zivildienst
Selbstbehalt: Kein Selbstbehalt bei allen versicherten Ereignissen mit Ausnahme von ambulant behandelten Erkrankungen. In diesem Fall beträgt der Selbstbehalt 20 % des erstattungsfähigen Schadens, mindestens jedoch 25,- EUR je versicherte Person.
Tarifrechner - Seminar-Rücktrittsversicherung



