Ticket Rücktrittsversicherung der Hanse Merkur

Karten für Musicals, Konzerte, Theater oder große Sportveranstaltungen sind meistens nicht ganz billig. Umso ärgerlicher, wenn Ihnen etwas dazwischen kommt. Sichern Sie sich jetzt mit einer Ticketversicherung der HanseMerkur ab.

Das leistet die Ticketversicherung der HanseMerkur
Bei Nichtnutzung der Eintrittskarte aus versichertem Grund übernimmt die HanseMerkur die kompletten Kosten bis zur Höhe des versicherten Kartenpreises für Sie.


Tarifrechner - Ticket-Rücktrittversicherung

 

Leistungen Ticket-Rücktrittsversicherung


Der Karten-Rücknahmeschtuz versichert die Übernahme der Kosten, die entstehen, wenn Sie Ihre Karte aufgrund eines versicherten Ereignisses nicht nutzen können.

Zu den versicherten Ereignissen zählen u. a.

  • Unfall, unerwartete schwere Erkrankung oder Tod
  • Arbeitsplatzwechsel, sofern die Probezeit in die versicherte Reisezeit fällt
  • Schüler-/Studentenschutz: Wiederholungsprüfung fällt in die versicherte Reisezeit.
  • betriebsbedingte Kündigung und Wiedereinstellung nach Arbeitslosigkeit, Arbeitsplatzwechsel
  • Impfunverträglichkeit
  • Schwangerschaft
  • erheblicher Schaden am Eigentum der versicherten Person infolge von Feuer, Elementarereignissen oder strafbaren Handlungen Dritter
  • unerwartete Einberufung zum Grundwehrdienst, einer Wehrübung oder zum Zivildienst
  • kein Selbstbehalt


Risikopersonen sind:

  • versicherte Personen untereinander, die gemeinsam Karten für eine Veranstaltung gebucht und versichert haben
  • die Angehörigen einer versicherten Person; hierzu zählen Ehepartner oder Lebensgefährte einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft, Kinder, Adoptivkinder, Stiefkinder, Pflegekinder, Eltern, Adoptiveltern, Stiefeltern, Großeltern, Geschwister, Enkel, Schwiegereltern, Schwiegerkinder und Schwäger
  • die jenigen Personen, die nicht mitreisende / teilnehmende minderjährige oder pflegebedürftige Angehörige einer versicherten Person betreuen
  • Tante, Onkel, Neffe, und Nichte, sofern das versicherte Ereignis "Tod" eingetreten ist.


Abschlussfrist

  • Der Kartenrücknahmeschutz ist sofort bei Buchung, jedoch spätestens 30 Tage vor Versicherungsbeginn abzuschießen. Liegen zwischen Kartenbuchung und Veranstaltungsbeginn weniger als 30 Tage, muss der Abschluss des Kartenrücknahmeschutzes spätestens am 3. Werktag nach Kartenbuchung erfolgen.

 

Tarifrechner - Ticket-Rücktrittversicherung