Hanse Merkur Jahresreiseversicherung Single - FINANZtest Testsieger 01/2012
Reiserücktrittsversicherung
Mit der Jahresreiseversicherung für Sinlge sind Sie für alle Ihre Reisen abgesichert. die Jahresreiseversicherung der Hanse Merkur beinhaltet die Reiserücktrittsversicherung und die Urlaubsgarantie. Müssen Sie Ihre Reise aufgrund einer unerwarteten schweren Erkrankung, einer Unfallverletzung oder bei Verlust Ihres Arbeitsplatzes stornieren, so erstatten wir die vertraglich vereinbarten Stornokosten. Der Versicherungsschutz in der Reiserücktrittsversicherung gilt bis zum Reiseantritt.
Urlaubsgarantie
Die Urlaubsgarantie bietet Ihnen Versicherungsschutz, wenn Sie die Reise bereits angetreten haben. Ob im Falle einer Reiseunterbrechung, eines Reiseabbruchs oder einer verspäteten Rückreise, wir erstatten z.B. bei einem versicherten Ereignis die Mehrkosten der Rückreise, bei Reiseabbruch die kompletten Reisekosten (max. innerhalb der ersten 8 Tage, später anteilig) oder die nicht in Anspruch genommenen Reiseleistungen.
Kein Selbstbehalt bei allen versicherten Ereignissen!
Ihre Vorteile der Jahresreiseversicherung der Hanse Merkur:
- beliebig viele Reisen im Jahr
- Reisedauer je Reise bis 56 Tage
- weltweite Geltung
- ohne Altersgrenze
- Der Vertrag verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, wenn er nicht drei Monate vor Ablauf schriftlich gekündigt wird
- Ausgezeichnet bei Stiftung Warentest als Testsieger mit "SEHR GUT" Test 01/2012 und "GUT" 12/2010
Beiträge Hanse Merkur Jahresreiserücktrittsversicherung Single ohne Selbstbehalt
Vers. Reisepreis | Prämie | ||
1.000,- | 49,- | ||
2.000,- | 69,- | ||
4.000,- | 139,- | ||
6.000,- | 149,- | ||
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Jahresreiserücktrittsversicherung Hanse Merkur (RRV)
Bis zur Höhe des versicherten Reise-/Mietpreises
Ersatz der vertraglich geschuldeten Rücktrittskosten (Stornokosten) aus versichertem Grund
- bei Nichtantritt der Reise
- bei Nichtnutzung des Mietobjekts
Ersatz der zusätzlich entstehenden Hinreise-Mehrkosten,
- bei verspätetem Antritt aus versichertem Grund
- wenn infolge der Verspätung eines öffentlichen Verkehrsmittels um mindestens zwei Stunden ein Anschlussverkehrsmittel versäumt wurde, vorausgesetzt, das Anschlussverkehrsmittel wurde mitversichert. Erstattung
maximal bis zur Höhe der Stornokosten, die bei einer Stornierung angefallen wären.
Ersatz der Mehrkosten bei einer Teilstornierung (z.B. Einzelzimmerzuschlag)
- wenn eine weitere versicherte Person aus versichertem Grund die Reise stornieren muss
Ersatz der Umbuchungskosten:
- Ersatz der Umbuchungskosten bei Umbuchung aus versichertem Grund
- Erstattung der Umbuchungskosten bis 30,– EUR je Person/Objekt bei Umbuchung bis spätestens 42 Tage vor Reiseantritt
Versicherte Gründe:
- Schwere Unfallverletzung, unerwartete und schwere Erkrankung, Tod
- Impfunverträglichkeit
- Schwangerschaft
- Bruch von Prothesen
- Erheblicher Schaden am Eigentum der versicherten Person infolge von Feuer, Elementarereignissen oder strafbaren Handlungen Dritter
- Arbeitsplatzwechsel, sofern die Probezeit in die versicherte Reisezeit fällt
- Betriebsbedingte Kündigung und Wiedereinstellung nach Arbeitslosigkeit, Kurzarbeit
- Arbeitsplatzwechsel, sofern die Probezeit in die versicherte Reisezeit fällt
- Schüler-/Studentenschutz: Wiederholungsprüfung fällt in die versicherte Reisezeit.
- Einreichung der Scheidungsklage unmittelbar vor einer Reise der Ehepartner
- Eintreffen einer gerichtliche Vorladung
- Einreichung einer Scheidungsklage
- Verkehrmittelverspätung
- Unerwartete Einberufung zum Grundwehrdienst, einer Wehrübung oder zum Zivildienst
- Erkrankung eines zur Reise angemeldeten Hundes einer versicherten Person
Selbstbehalt: Kein Selbstbehalt bei allen versicherten Ereignissen
Urlaugsgarantie (Reiseabbruchversicherung)
Verspäteter Antritt der Reise:
- Erstattung des nicht in Anspruch genommenen gebuchten und versicherten Reiseleistungen
Leistungen bei Reiseabbruch aus versichertem Grund:
- Erstattung des gesamten Reisepreises, sofern die Reise innerhalb der ersten Reisehälfte (max. innerhalb der ersten 8 Tage) abgebrochen wird.
- Erstattung der nicht in Anspruch genommenen Reiseleistungen, sofern die Reise innerhalb der zweiten Reisehälfte (spätestens ab dem 9. Tag) abgebrochen wird.
- Erstattung der nachweislich entstandenen zusätzlichen Rückreisekosten und der hierdurch unmittelbar verursachten sonstigen Mehrkosten.
Leistungen bei Unterbrechung der Reise aus versichertem Grund:
- Erstattung der nicht in Anspruch genommenen Reiseleistungen
- bei einer Rundreise oder Kreuzfahrt Ersatz der Nachreisekosten, um wieder zur Reisegruppe gelangen zu können.
Leistungen bei verspäteter Rückreise aus versichertem Grund:
- Erstattung der Mehrkosten für den verlängerten Aufenthalt bei Transportunfähigkeit bis max. 2.500,- EUR für max. zehn Tage
- Erstattung der zusätzlich entstandenen Rückreisekosten
- Erstattung der Mehrkosten für den verlängerten Aufenthalt und zusätzliche Rückreisekosten bei Elementarereignissen am Urlaubsort bis maximal 5.000,- EUR
- Erstattung der Mehrkosten, die der versicherten Person aufgrund einer Verspätung von öffentlichen Verkehrsmitteln um mehr als zwei Stunden entstanden sind.
Versicherte Gründe:
- Schwere Unfallverletzung, unerwartete und schwerer Erkrankung, Tod
- Impfunverträglichkeit
- Schwangerschaft
- erheblicher Schaden am Eigentum der versicherten Person infolge von Feuer, Elementarereignissen oder strafbaren Handlungen Dritter
- Bruch von Prothesen
- Erheblicher Schaden (ab 2.500,- EUR) am Eigentum der versicherten Person
- Verkehrsmittelverspätung
Selbstbehalt: Kein Selbstbehalt bei allen versicherten Ereignissen.



