Hanse Merkur Jahresreiserücktrittsversicherung Single - ohne Selbstbehalt

Hanse Merkur Jahresreiserücktrittsversicherung RRV Single ohne Selbstbehalt jetzt online abschliessen

Mit der Jahresreiserücktrittsversicherung der Hanse Merkur sind Sie für alle Ihre Reisen abgesichert. Wenn Sie Ihre Reise aufgrund einer unerwarteten und schweren Erkrankung, einer Unfallverletzung oder bei Verlust Ihres Arbeitsplatzes stornieren, so erstattet die Hanse Merkur die vertraglich vereinbarten Stornokosten. Der Versicherungsschutz in der Reise-Rücktrittsversicherung gilt bis zum Reiseantritt.

Ihre Vorteile:

  • für beliebig viele Reisen im Jahr
  • weltweite Geltung
  • ohne Altersgrenze
  • fünf Personen untereinander sind versichert
  • Einreichung einer Scheidungsklage
  • Eintreffen einer gerichtlichen Vorladung
  • Erweiteter Umbuchungsschutz
  • Der Vertrag verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, wenn er nicht drei Monate vor Ablauf schriftlich gekündigt wird.

Beitragstabelle RRV Single ohne Selbstbehalt

Vers. Reisepreis
je Reise bis max. EUR

Prämie

1.000,-

39,-

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2.000,-

59,-

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4.000,-

129,-

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6.000,-

139,-

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Leistungen RRV ohne Selbstbehalt

REISE-RÜCKTRITTSVERSICHERUNG (RRV)

Bis zur Höhe des versicherten Reise-/Mietpreises
Ersatz der vertraglich geschuldeten Rücktrittskosten(Stornokosten) aus versichertem Grund
- bei Nichtantritt der Reise
- bei Nichtnutzung des Mietobjekts

Ersatz der zusätzlich entstehenden Hinreise-Mehrkosten,
- bei verspätetem Antritt aus versichertem Grund
- wenn infolge der Verspätung eines öffentlichen Verkehrsmittels um mindestens zwei Stunden ein Anschlussverkehrsmittel versäumt wurde, vorausgesetzt, das Anschlussverkehrsmittel wurde mitversichert. Erstattung maximal bis zur Höhe der Stornokosten, die bei einer Stornierung angefallen wären.

Ersatz der Mehrkosten bei einer Teilstornierung (z.B. Einzelzimmerzuschlag):
- wenn eine weitere versicherte Person aus versichertem Grund die Reise stornieren muss.

Ersatz der Umbuchungskosten:
- Ersatz der Umbuchungskosten bei Umbuchung ausversichertem Grund
- Erstattung der Umbuchungskosten bis 30,– EUR je Person/Objekt bei Umbuchung bis spätestens 42 Tage vor Reiseantritt.

Versicherte Gründe:

  • Schwere Unfallverletzung, unerwartete und schwere Erkrankung, Tod
  • Impfunverträglichkeit
  • Schwangerschaft
  • Bruch von Prothesen
  • Erheblicher Schaden am Eigentum der versicherten Person infolge von Feuer, Elementarereignissen oder strafbaren Handlungen Dritter
  • Arbeitsplatzwechsel, sofern die Probezeit in die versicherte Reisezeit fällt
  • Betriebsbedingte Kündigung und Wiedereinstellung nach Arbeitslosigkeit, Kurzarbeit
  • Schüler-/Studentenschutz: Wiederholungsprüfung fällt in die versicherte Reisezeit.
  • Einreichung der Scheidungsklage unmittelbar vor einer Reise der Ehepartner
  • Eintreffen einer gerichtliche Vorladung
  • Verkehrmittelverspätung
  • Unerwartete Einberufung zum Grundwehrdienst, einer Wehrübung oder zum Zivildienst
  • Erkrankung eines zur Reise angemeldeten Hundes einer versicherten Person
  • Selbstbehalt: Kein Selbstbehalt bei allen versicherten Ereignissen