Selbstbeteiligungs-Ausschluss Versicherung der leihwagenversicherung.de

Wer kann die Selbstbeteiligungs-Ausschluss Versicherung abschließen?
Jede Person:

  • die einen gültigen oder international anerkannten Führerschein besitzt;
  • im Alter von 21 bis 84 Jahren ist;
  • die ihren Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland hat und;
  • die befugt ist, das Auto zu mieten und führen, sowie den Bestimmungen des Mietwagenvertrags Folge leisten kann.


Was ist versichert:

Der Versicherer zahlt bis zu 2.500 für einen einzelnen Vorfall oder 3.500 für verschiedene Vorfälle während eines einzelnen Mietwagenvertrags, um den vom Autovermieter belasteten Selbstbehalt zu erstatten.

Es besteht Versicherungsschutz für den materiellen Verlust oder Schäden an dem Mietwagen, sofern Sie nach den Bestimmungen des Mietwagenvertrags für diesen Verlust oder diese Schäden verantwortlich sind, einschließlich:

  • Materieller Beschädigung von Windschutzscheiben, Reifen, Dach und Fahrwerk;
  • Brand;
  • Diebstahl;
  • Vandalismus;
  • Abschleppkosten in Zusammenhang mit Verlust oder Schaden;
  • Nutzungsausfall des Mietwagens.


Aussperrung

Falls Sie aus dem Mietwagen unabsichtlich ausgesperrt sind, ersetzt der Versicherer die zum Öffnen des Wagens Ihnen entstandenen Kosten von höchstens 125 €, um den Mietwagen ohne weitere Beschädigung öffnen zu lassen.

Schmerzensgeld

Der Versicherer zahlt an Sie bis zu 1.200 sollten Sie von einer anderen Person am Körper verletzt werden, falls der Umstand dieser Verletzung und das Verhalten der anderen Person direkt auf einen vorherig geschehenen Unfall mit Ihrem Mietwagen zurückzuführen ist.

Autoentführung

Der Versicherer zahlt an Sie 1.200 sollten Sie während eines Überfalls oder Raubes / versuchten Raubes Ihres Mietwagens von einer anderen Person am Körper verletzt werden.

Hotelkosten

Der Versicherer zahlt bis zu 200 (oder entsprechender Betrag in örtlicher Währung) an Sie oder Ihre Reisegefährten für angefallene Übernachtungskosten, wenn der Mietwagen wegen eines Unfallschadens oder Diebstahls nicht nutzbar ist. Die Versicherungssumme steht einmal pro Vertragslaufzeit zur Verfügung.

Reisekosten

Der Versicherer zahlt bis zu 75 (oder entsprechender Betrag in örtlicher Währung) an Sie oder Ihre Reisegefährten für Reisekosten, wenn das Mietfahrzeug wegen eines Unfallschadens oder Diebstahls nicht nutzbar ist. Die Versicherungssumme steht einmal pro Vertragslaufzeit zur Verfügung.

Weitere Details zur den Versicherungen entnehmen Sie bitte den Bedingungen


Selbstbeteiligungs-Ausschluss Europa - hier online buchen

Selbstbeteiligungs-Ausschluss weltweit - hier online buchen 


Selbstbeteiligungs-Ausschluss Europa Jahresvertrag - hier online buchen

Selbstbeteiligungs-Ausschluss weltweit Jahresvertrag - hier online buchen