Reisekrankenversicherung - FINANZtest Testsieger "SEHR GUT" 5/2010 und "SEHR GUT" 4/2011
Reisekrankenversicherung FINANZtest "Testsieger 5/2010 und 4/2011 "SEHR GUT"
Sie reisen ins Ausland? Oft reicht im Fall einer Krankheit oder eines Unfalls der Schutz der gesetzlichen Krankenversicherung nicht aus. Für Urlaubsreisen bis zu 56 Tage und und bis zu 10 Tage für Geschaftsreisen hilft Ihnen die Auslandsreisekrankenversicherung der Hanse Merkur. Hier sind die Beiträge und Leistungen der Reisekrankenversicherung.
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Reisekrankenversicherung Single Tarif RKJ - FINANZtest Testsieger "SEHR GUT" 5/2010 und "SEHR GUT" 4/2011
Altersgruppe |
Prämie je Person | |
0 - 65* |
9,50 EUR | |
65 - 74* |
28,00 EUR | |
75 - 99* |
39,00 EUR | |
*Als Familie gelten max. zwei Erwachsene und Kinder bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres mit Wohnsitz in Deutschland, die in einem gemeinsamen Haushalt leben. Die Familienprämie ergibt sich aus der Altersstufe des älteren Erwachsenen. Für mitversicherte Kinder, die allein reisen, besteht ebenfalls Versicherungsschutz. | ||
Reisekrankenversicherung Familie Tarif RKJ Test 4/2011 "SEHR GUT"
Altersgruppe |
Prämie je Familie | |
0 - 65* |
25,00 EUR | |
65 - 74* |
57,00 EUR | |
75 - 99* |
79,00 EUR | |
*Als Familie gelten max. zwei Erwachsene und Kinder bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres mit Wohnsitz in Deutschland, die in einem gemeinsamen Haushalt leben. Die Familienprämie ergibt sich aus der Altersstufe des älteren Erwachsenen. Für mitversicherte Kinder, die allein reisen, besteht ebenfalls Versicherungsschutz. | ||
Leistungen der Reisekrankenversicherung
- Ambulante Heilbehandlung beim Arzt | ||
- Ärztlich verordnete Medikamente und Verbandmittel | ||
- Ärztlich verordnete Hilfsmittel infolge eines Unfalles | ||
- Ärztlich verordnete Massagen, medizinische Packungen und Inhalationen | ||
- Zahnfüllungen in einfacher Ausführung sowie Reparaturen von vorhandenem Zahnersatz | ||
- Stationäre Behandlung im Krankenhaus | ||
- Kur- und Sanatoriumsbehandlungen sowie Rehabilitations- maßnahmen aufgrund eines schweren Schlaganfalles, schweren Herzinfarktes oder einer schweren Skeletterkrankung | ||
- Krankenrücktransport Medizinisch sinnvollen, ärztlich angeordneten Rücktransport der versicherten Person in das dem Wohnort der versicherten Person nächstgelegene geeignete Krankenhaus | ||
- Überführung und Bestattung | ||
- Nachleistung im Ausland | ||
- kein Selbstbehalt |
Zusätzliche Leistungen Leistungen der Reisekrankenversicherung
- Werden alle im Ausland anfallenden Heilbehandlungskosten vor Inanspruchnahme der HanseMerkur einem anderen Leistungsträger eingereicht, der sich an der Kostenerstattung beteiligt, zahlt die HanseMerkur über die Kostenerstattung hinaus | ||
- Ist eine Rückreise der versicherten Person aufgrund einer Transportunfähigkeit nicht möglich, leistet die HanseMerkur über das vertraglich vereinbarte Ende des Versicherungsschutzes hinaus bis zur Wiederherstellung der Transportfähigkeit |
Wichtige Hinweise zur Reisekrankenversicherung
*Als Familie gelten max. zwei Erwachsene und Kinder bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres mit Wohnsitz in Deutschland, die in einem gemeinsamen Haushalt leben. Die Familienprämie ergibt sich aus der Altersstufe des älteren Erwachsenen. Für mitversicherte Kinder, die allein reisen, besteht ebenfalls Versicherungsschutz.
Der Versicherungsvertrag wird vor Antritt der Reise für die Dauer eines Jahres abgeschlossen. Bei einem Abschluss des Versicherungsvertrages nach Reisebeginn besteht Versicherungsschutz nur für die folgenden Reisen und nicht für die bereits begonnene Reise.
Der Versicherungsschutz verlängert sich stillschweigend jeweils um ein weiteres Jahr, wenn er nicht durch den Versicherungsnehmer mit einer Frist von drei Monaten vor Ablauf schriftlich gekündigt wird oder sonstige Beendigungsgründe vorliegen.
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Reisekrankenversicherung für Reisen über 56 Tage - Test 5/2010 "GUT"
Für Urlaubsreisen bis zu 8 Wochen Dauer hilft Ihnen die Auslandkrankenversicherung der Barmenia. Bei Reisen über 8 Wochen Dauer ist einen Verlängerung des Versicherungschutzes im Anschluss, nach Abschluss der Jahresversicherung, möglich.
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Leistungen der Reisekrankenversicherung bei Krankheit im Ausland | ||
Leistungen | Höhe | Details |
ambulante und stationäre Heilbehandlung | 100 % | Die Kosten für notwendige ambulante und stationäre Heilbehandlung. |
Arznei- und Verbandmittel | 100 % |
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Krankenhaustagegeld | 15 EUR | Bei stationärem Krankenhausaufenthalt. |
| 30 EUR | Bei stationärer Krankenhausbehandlung wahlweise an Stelle der Kostenerstattung. |
30 EUR | Für Kinder (bis 14 Jahren) bei stationärer Krankenhausbehandlung das doppelte Krankenhaustagegeld, wenn ein Elternteil als Begleitperson im Krankenhaus mit aufgenommen wird. | |
Leistungsdauer |
| Solange, bis die Rückreise ohne Gefährdung der Gesundheit der versicherten Person angetreten werden kann, wenn die Rückreise aus medizinischen Gründen bis zum Ende des Versicherungsschutzes nicht möglich ist. |
Rettungsflug | 100 % | Bei lebensgefährdenden Erkrankungen die zusätzlichen Kosten für einen medizinisch notwendigen Rettungsflug im Ambulanzflugzeug. |
Rücktransport/ Überführung | 100 % | Die zusätzlichen Kosten für einen sonstigen medizinisch notwendigen Rücktransport oder die Kosten für die Überführung eines Verstorbenen jeweils bis zum fünffachen Preis eines Linienfluges 1. Klasse. |
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Leistungen der Reisekrankenversicherung bei Krankheit in der Bundesrepublik Deutschland | ||
Leistungen | Höhe | Details |
Krankenhaustagegeld | 30 EUR | Bei stationärer Krankenhausbehandlung, wenn das Krankenhaus mehr als 50 km vom ständigen Wohnsitz entfernt ist. |
Transportkosten | bis 600 EUR | Bei stationärer Krankenhausbehandlung, wenn das Krankenhaus mehr als 50 km vom ständigen Wohnsitz entfernt ist, die Transportkosten für die Verlegung in ein Krankenhaus am ständigen Wohnsitz. |
Überführungskosten | bis 600 EUR | Die Überführungskosten für einen Verstorbenen an seinen Wohnsitz. |
Wichtige Hinweise zur Reisekrankenversicherung
- Nähere Einzelheiten zu den Leistungen der Reisekrankenversicherung erfahren Sie aus § 4 und § 4 a (Umfang der Leistungspflicht) der Allgemeinen Versicherungsbedingungen für den Jahres-Reiseschutzbrief (AVB/RS) auf den Seiten des Online-Abschlusses unter Reisekrankenversicherung. Was nicht in der Reisekrankenversicherung versichert ist, steht in § 5 Abs. 1 und 2 (Einschränkung der Leistungspflicht).
- Für Geschäftsreisen im Ausland kann der Versicherungsschutz gegen Mehrbeitrag ausgedehnt werden.
- Der Versicherungsschutz der Reisekrankenversicherung gilt für alle Urlaubsreisen bis zu acht Wochen. Bei Reisen, die ausschließlich in der Bundesrepublik Deutschland unternommen werden, jedoch nur für Urlaub mit mindestens zwei Übernachtungen.






