Reisekrankenversicherung Testsieger 5/2010 " SEHR GUT"

Testsieger 5/2010 Reisekrankenversicherung den jetzt buchen

Der " FINANZtest "Testsieger 5/2010 der Auslandskrankenversicherung - Auslansreisekrankenversicherung

Sie reisen ins Ausland? Oft reicht im Fall einer Krankheit oder eines Unfalls der Schutz der gesetzlichen Krankenversicherung nicht aus. Für Urlaubsreisen bis zu 56 Tage und und bis zu 10 Tage für Geschaftsreisen hilft Ihnen die Auslandskrankenversicherung der Hanse Merkur. Hier Sie die Beiträge und Leistungen der privaten Reisekrankenversicherung.

 

 

 

Auslandskrankenversicherung - Reisekrankenversicherung Tarif RKJ

 

Alters-
gruppe

 

Prämie je Person

 

0   -  65. Geburstag*

 

9,50 EUR

 

65 -  75. Geburstag *

 

28 EUR

 

70 -  99. Geburstag *

 

39 EUR

Auslandskrankenversicherung - Reisekrankenversicherung Tarif RKJ

 

Alters-
gruppe

 

Prämie je Familie

 

0   -  65. Geburstag*

 

25 EUR

 

65 -  75. Geburstag *

 

57 EUR

 

70 -  99. Geburstag *

 

79 EUR

*Als Familie gelten max. zwei Erwachsene und Kinder bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres mit Wohnsitz in Deutschland, die in einem gemeinsamen Haushalt leben. Die Familienprämie ergibt sich aus der Altersstufe des älteren Erwachsenen. Für mitversicherte Kinder, die allein reisen, besteht ebenfalls Versicherungsschutz.

 

Leistungen der Auslandskrankenversicherung - Reisekrankenversicherung

- ambulante Heilbehandlung beim Arzt

- ärztlich verordnete Medikamente und Verbandmittel

- ärztlich verordnete Hilfsmittel infolge eines Unfalles

- ärztlich verordnete Massagen, medizinische Packungen und Inhalationen

- Zahnfüllungen in einfacher Ausführung sowie Reparaturen von vorhandenem Zahnersatz

- stationäre Behandlung im Krankenhaus

- Kur- und Sanatoriumsbehandlungen sowie Rehabilitations- maßnahmen aufgrund eines schweren Schlaganfalles, schweren Herzinfarktes oder einer schweren Skeletterkrankung

- Krankenrücktransport

medizinisch sinnvollen, ärztlich angeordneten Rücktransport der versicherten Person in das dem Wohnort der versicherten Person nächstgelegene geeignete Krankenhaus

 

- Überführung und Bestattung

Im Falle des Ablebens einer versicherten Person übernimmt der Versicherer die durch Überführung des Verstorbenen an den ständigen Wohnsitz entstehenden Kosten bis zu 10.000 EUR

Der Versicherer übernimmt die Kosten einer Bestattung bis zur Höhe der Aufwendungen, die bei einer Überführung entstanden wären, höchstens bis zu 10.000 EUR. Hierzu gehören nicht die Kosten für den Kauf einer Grabstelle, eines Grabsteines, die Ausrichtung von Trauerfeiern und dgl.

 

- Krankenhaustagegeld/Betreuungskosten für minderjährige Kinder

Muss ein versichertes minderjähriges Kind stationär behandelt werden, erstattet die HanseMerkur die Kosten für die Unterbringung einer Begleitperson im Krankenhaus. Wahlweise kann ein Krankenhaustagegeld von 25,- EUR täglich, längstens für 20 Tage beansprucht werden

Die HanseMerkur organisiert und bezahlt die Betreuung des minderjährigen Kindes, welches die Reise allein fortsetzen oder abbrechen muss, sofern alle Betreuungspersonen oder die einzige an einer Reise teilnehmende Betreuungsperson
des mitreisenden minderjährigen Kindes die Reise aufgrund von Tod, schwerem Unfall oder unerwarteter schwerer Erkrankung nicht planmäßig beenden kann.

- Nachleistung im Ausland

Erfordert eine Erkrankung während des Auslandsaufenthaltes über das Ende des Versicherungsschutzes hinaus Heilbehandlung, weil die Rückreise wegen nachgewiesener Transportunfähigkeit nicht möglich ist, so besteht im Rahmen dieser Bedingungen Leistungspflicht (einschl. eines dann evtl. notwendig werdenden Rücktransportes) bis zur Wiederherstellung der Transportfähigkeit

- kein Selbstbehalt

 

 

Zusätzliche Leistungen Leistungen der Auslandskrankenversicherung - Reisekrankenversicherung

- Werden alle im Ausland anfallenden Heilbehandlungskosten vor Inanspruchnahme der HanseMerkur einem anderen Leistungsträger eingereicht, der sich an der Kostenerstattung beteiligt, zahlt die HanseMerkur über die Kostenerstattung hinaus

- bei stationärer Behandlung ein Krankenhaustagegeld von 50,- EUR - maximal für 14 Tage

- bei ambulanter Behandlung einen Pauschalbetrag von 25,- EUR

 

- Ist eine Rückreise der versicherten Person aufgrund einer Transportunfähigkeit nicht möglich, leistet die HanseMerkur über das vertraglich vereinbarte Ende des Versicherungsschutzes hinaus bis zur Wiederherstellung der Transportfähigkeit

Die Leistungsausschlüsse entnehmen Sie bitte den vollständigen Versicherungsbedingungen § 6 der VB-KV 2009 (RK 365).

 

Wichtige Hinweise zur Reisekrankenversicherung

*Als Familie gelten max. zwei Erwachsene und Kinder bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres mit Wohnsitz in Deutschland, die in einem gemeinsamen Haushalt leben. Die Familienprämie ergibt sich aus der Altersstufe des älteren Erwachsenen. Für mitversicherte Kinder, die allein reisen, besteht ebenfalls Versicherungsschutz.

Der Versicherungsvertrag wird vor Antritt der Reise für die Dauer eines Jahres abgeschlossen. Bei einem Abschluss des Versicherungsvertrages nach Reisebeginn besteht Versicherungsschutz nur für die folgenden Reisen und nicht für die bereits begonnene Reise.

Der Versicherungsschutz verlängert sich stillschweigend jeweils um ein weiteres Jahr, wenn er nicht durch den Versicherungsnehmer mit einer Frist von drei Monaten vor Ablauf schriftlich gekündigt wird oder sonstige Beendigungsgründe vorliegen.

Reisekrankenversicherung für Reisen über 56 Tage - Test 5/2010 "GUT"

Reisekrankenversicherung jetzt buchen

Für Urlaubsreisen bis zu 8 Wochen Dauer hilft Ihnen die Auslandsreise - Krankenversicherung der Barmenia.

Eine Verlängerung des Versicherungsschutztes ist bei dem Tarif auf Anfrage per Telefon oder Mail möglich. 

 

 

Reisekrankenversicherung nach Tarif RS (Beitrag pro Jahr und je Person)

 

Alters-
gruppe

 

Urlaubsreise

 

Urlaubsreise und beruflich bedingte Reisen im Ausland

 

  0 - 17*

 

  6,00 EUR

 

  9,00 EUR

 

18 - 59*

 

  9,00 EUR

 

13,80 EUR

 

60 - 69

 

21,60 EUR

 

32,40 EUR

 

70 -

 

32,40 EUR

 

32,40 EUR

* Der Beitrag gilt bis zum Ende des Versicherungsjahres, in dem das 18. bzw. 60. Lebensjahr vollendet wird; danach ist jeweils der Beitrag der nächsthöheren Altersgruppe zu entrichten.

 

 

Leistungen der Reisekrankenversicherung bei Krankheit im Ausland

Leistungen

Höhe

Details

ambulante und stationäre Heilbehandlung

100 %

Die Kosten für notwendige ambulante und stationäre Heilbehandlung.

Arznei- und Verbandmittel

100 %

 

Krankenhaustagegeld

15 EUR

Bei stationärem Krankenhausaufenthalt.

 

30 EUR

Bei stationärer Krankenhausbehandlung wahlweise an Stelle der Kostenerstattung.

30 EUR

Für Kinder (bis 14 Jahren) bei stationärer Krankenhausbehandlung das doppelte Krankenhaustagegeld, wenn ein Elternteil als Begleitperson im Krankenhaus mitaufgenommen wird.

Leistungsdauer

 

Solange, bis die Rückreise ohne Gefährdung der Gesundheit der versicherten Person angetreten werden kann, wenn die Rückreise aus medizinischen Gründen bis zum Ende des Versicherungsschutzes nicht möglich ist.

Rettungsflug

100 %

Bei lebensgefährdenden Erkrankungen die zusätzlichen Kosten für einen medizinisch notwendigen Rettungsflug im Ambulanzflugzeug.

Rücktransport/ Überführung

100 %

Die zusätzlichen Kosten für einen sonstigen medizinisch notwendigen Rücktransport oder die Kosten für die Überführung eines Verstorbenen jeweils bis zum fünffachen Preis eines Linienfluges 1. Klasse.

 

 

Leistungen der Reisekrankenversicherung bei Krankheit in der Bundesrepublik Deutschland

Leistungen

Höhe

Details

Krankenhaustagegeld

30 EUR

Bei stationärer Krankenhausbehandlung, wenn das Krankenhaus mehr als 50 km vom ständigen Wohnsitz entfernt ist.

Transportkosten

bis 600 EUR

Bei stationärer Krankenhausbehandlung, wenn das Krankenhaus mehr als 50 km vom ständigen Wohnsitz entfernt ist, die Transportkosten für die Verlegung in ein Krankenhaus am ständigen Wohnsitz.

Überführungskosten

bis 600 EUR

Die Überführungskosten für einen Verstorbenen an seinen Wohnsitz.

 

Wichtige Hinweise zur Reisekrankenversicherung

  • Nähere Einzelheiten zu den Leistungen der Reisekrankenversicherung erfahren Sie aus § 4 und § 4 a (Umfang der Leistungspflicht) der Allgemeinen Versicherungsbedingungen für den Jahres-Reiseschutzbrief (AVB/RS) auf den Seiten des Online-Abschlusses unter Reisekrankenversicherung. Was nicht in der Reisekrankenversicherung versichert ist, steht in § 5 Abs. 1 und 2 (Einschränkung der Leistungspflicht).
  • Für Geschäftsreisen im Ausland kann der Versicherungsschutz gegen Mehrbeitrag ausgedehnt werden.
  • Der Versicherungsschutz der Reisekrankenversicherung gilt für alle Urlaubsreisen bis zu acht Wochen. Bei Reisen, die ausschließlich in der Bundesrepublik Deutschland unternommen werden, jedoch nur für Urlaub mit mindestens zwei Übernachtungen.