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Leistungen der Reiserücktrittsversicherung


Versicherungsleistungen

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 URV Gruppentarif
 

Unser Tip ! Finanztest Empfehlung 2002 - 2007

Reiserücktrittskostenversicherung - Empfohlen von Finanztest

Reiserücktritt / Abbruch Gruppentarif ohne Selbstbehalt

Die Gruppenversicherung (Reiserücktritt und Reiseabbruchversicherung ohne Selbstbeteiligung des Sondertarifes der URV gilt für alle Reisearten (inkl. Schiffsreisen / Kreuzfahrten).

  • Tod
  • schwere Unfallverletzung
  • unerwartende schwere Erkrankung
  • Impfunverträglichkeit
  • Schwangerschaft, Arbeitslosigkeit
  • Urlaubssperre infolge der Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses
  • Schaden am Eigentum

Der Versicherungsschutz gilt für Reise weltweit und leistet im Schadenfall 100%  der Stornogebühren.

 

Für Informationen zum Leistungsumfang klicken auf die entsprechenden Fragen zu den  Versicherungsleistungen!

  AVB
 Tarif berechnen und Antrag
Welche Fristen gelten für den Abschluss ?
Buchungsfrist der Versicherung

Der Abschluss ist bis 14 Tage nach Erhalt der Buchungsbestätigung möglich

Buchungsfrist für Last-Minute Reisen

Für Reisen die innerhalb von 14 Tagen nach Buchung angetreten werden, ist der Abschluss nur am Buchungstag, spätestens am folgenden Werktag möglich

Für welche Reiseziele gilt der Versicherungsschutz ?
Wie ist die Selbstbeteiligung geregelt ?
Welche Erweiterungen sind mitversichert ?
Reisekrankenversicherung

nicht versichert

Reiseunfallversicherung

nicht versichert

Reisegepäckversicherung

nicht versichert

Assistance- Leistungen

nicht versichert

Welche Personen sind bei Unfall, schwerer Erkrankung oder Tod abgesichert (Risikopersonen) ?
Angehörige der versicherten Person

Lebenspartner (gleiche Adresse), Ehepartner, Kinder, Eltern, Großeltern, Schwiegereltern, Schwiegersöhne und -töchter, Schwager und Schwägerin und Geschwister

Personen außer der Angehörigen die gemeinsam mit der versicherten Person eine Reise gebucht und versichert haben

nicht versichert

Besonderheiten bei der Anzahl mehrerer Personen

Haben mehr als 4 Personen gemeinsam eine Reise gebucht, gelten nur die jeweiligen Angehörigen, der Lebenspartner der versicherten Person und deren Betreuungspersonen als Risikopersonen

Die Personen die nicht mitreisende Minderjährige eigene Kinder oder pflegebedürftige Angehörige betreuen

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Information

Die Leistungsbeschreibung im Vergleich gibt die Versicherungsbedingungen auszugsweise wieder. Ausschlaggebend sind immer die dem Tarif zugrunde liegenden Bedingungen (AVB).

Die Auswahl und Darstellung der Kriterien erfolgte durch vit24 nach bestem Wissen und Gewissen.

Aufgrund der Tarifvielfalt und der Schnelllebigkeit des Marktes sind in Einzelfällen Abweichungen nicht ausgeschlossen. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit kann daher keine Haftung oder Gewähr übernommen werden. Es kann vorkommen, dass nicht alle Versicherungsgesellschaften im Vergleich aufgeführt sind.

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