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Leistungen der Reiserücktrittsversicherung
Versicherungsleistungen
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Unser Tip ! Finanztest Empfehlung 2002 - 2007
Reiserücktritt / Abbruch Gruppentarif ohne Selbstbehalt Die Gruppenversicherung (Reiserücktritt und Reiseabbruchversicherung ohne Selbstbeteiligung des Sondertarifes der URV gilt für alle Reisearten (inkl. Schiffsreisen / Kreuzfahrten).
Der Versicherungsschutz gilt für Reise weltweit und leistet im Schadenfall 100% der Stornogebühren. | |
Für Informationen zum Leistungsumfang klicken auf die entsprechenden Fragen zu den Versicherungsleistungen! | |
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| Buchungsfrist der Versicherung | Der Abschluss ist bis 14 Tage nach Erhalt der Buchungsbestätigung möglich | |
| Buchungsfrist für Last-Minute Reisen | Für Reisen die innerhalb von 14 Tagen nach Buchung angetreten werden, ist der Abschluss nur am Buchungstag, spätestens am folgenden Werktag möglich |
| Private Urlaubsreise | ||
| Geschäftsreise / Dienstreise | nicht versichert | |
| Flugreise | ||
| Schiffsreise | bis max. 2000 € Reisepreis je Person | |
| Yacht und Bootscharter | bis max. 2000 € Mietpreis | |
| Segelboot | bis max. 2000 € Mietpreis | |
| Busreise | ||
| Bahnreise | ||
| Mietobjekt (reine Objektkosten) | ||
| Kombinationen aus mehreren Bausteinen ohne Schiffsreise | ||
| Kombinationen aus mehreren Bausteinen inkl. Schiffsreise |
| Die Selbstbeteiligung ist wie folgt geregelt | ohne Selbstbeteiligung |
| Reisekrankenversicherung | nicht versichert | |
| Reiseunfallversicherung | nicht versichert | |
| Reisegepäckversicherung | nicht versichert | |
| Assistance- Leistungen | nicht versichert |
| Angehörige der versicherten Person | Lebenspartner (gleiche Adresse), Ehepartner, Kinder, Eltern, Großeltern, Schwiegereltern, Schwiegersöhne und -töchter, Schwager und Schwägerin und Geschwister | |
| Personen außer der Angehörigen die gemeinsam mit der versicherten Person eine Reise gebucht und versichert haben | nicht versichert | |
| Besonderheiten bei der Anzahl mehrerer Personen | Haben mehr als 4 Personen gemeinsam eine Reise gebucht, gelten nur die jeweiligen Angehörigen, der Lebenspartner der versicherten Person und deren Betreuungspersonen als Risikopersonen | |
| Die Personen die nicht mitreisende Minderjährige eigene Kinder oder pflegebedürftige Angehörige betreuen |
Information
Die Leistungsbeschreibung im Vergleich gibt die Versicherungsbedingungen auszugsweise wieder. Ausschlaggebend sind immer die dem Tarif zugrunde liegenden Bedingungen (AVB).
Die Auswahl und Darstellung der Kriterien erfolgte durch vit24 nach bestem Wissen und Gewissen.
Aufgrund der Tarifvielfalt und der Schnelllebigkeit des Marktes sind in Einzelfällen Abweichungen nicht ausgeschlossen. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit kann daher keine Haftung oder Gewähr übernommen werden. Es kann vorkommen, dass nicht alle Versicherungsgesellschaften im Vergleich aufgeführt sind.
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