Reiserücktrittsversicherungen

Hier erhalten Sie Informationen zu den Reiserücktrittsversicherungen der Würzburger Versicherung
Hier erhalten Sie Informationen zu den Reiserücktrittsversicherungen der HanseMerkur

Sollten Sie ihre Urlaubsreise durch ein versichertes Ereignis z.B. durch eine unerwartet schwere Erkrankung oder durch einen Todesfall in der Familie stornieren müssen, ersetzt die Reiserücktrittsversicherungen die entstandenen Stornogebühren. Die Versicherungsschutz der Reiserücktrittsversicherungen beginnt mit dem Abbschluss des Vertrags und endet mit dem Antritt der Reise.

Deshalb sollte der Abschluss der Reiserücktrittsversicherungen im Idealfall kurzfristig nach der Reisebuchung erfolgen, um die Abschlussfristen der Reiserücktrittsversicherungen einzuhalten. Gleichzeitig wird das Risiko minimiert, dass unerwartete Erkrankungen die zwischen Reisebuchung und Abschluss der Versicherung eintreten vom Versicherungsschutz ausgeschlossen werden.

Bei mehreren Reisen im Jahr lohnt sich der Abschluss einer Jahresreiserücktrittsversicherung.

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Versicherte Stornierungsgründe der Reiserücktrittsversicherungen

Informationen zur Reiserücktrittsversicherung

Der Versicherungsschutz der Reiserücktrittsversicherungen ist sehr unterschiedlich, er umfasst z.B. bei der Union Reiserücktrittsversicherung folgende Stornogründe:

  • Tod, schwere Unfallverletzung, Feststellung einer Schwangerschaft nach Versicherungsbeginn oder Komplikationen einer bereits bei Versicherungsabschluss bestehenden Schwangerschaftund Impfunverträglichkeit.
  • unerwartet schwere Erkrankung
  • Bruch von Prothesen
  • erheblicher Schaden am Eigentum durch Feuer, Explosion, Sturm, Hagel, Blitzschlag, Hochwasser, Überschwemmung, Lawinen, Vulkanausbruch, Erdbeben, Erdrutsch oder vorsätzliche Straftat eines Dritten (z.B. Einbruchdiebstahl).
  • Verlust des Arbeitsplatzes der versicherten Person oder einer mitreisenden Risikoperson aufgrund einer unerwarteten betriebsbedingten Kündigung durch den Arbeitgeber
  • Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses oder eines 1-Euro-Jobs aus der Arbeitslosigkeit heraus, sofern die versicherte Person bei Buchung der Reise bei der Bundesagentur für Arbeit arbeitslos gemeldet war.
  • Arbeitsplatzwechsel, vorausgesetzt, die versicherte Reise wurde vor Kenntnis des Arbeitsplatzwechsels gebucht und die versicherte Reisezeit fällt in die Probezeit der neuen beruflichen Tätigkeit, maximal jedoch in die ersten sechs Monate der neuen beruflichen Tätigkeit
  • Wiederholung einer nicht bestandenen Prüfung der Schul-, Berufsschul- oder Hochschul-Ausbildung, um den Schul- /Studienabschluss zu erreichen. Voraussetzung ist, dass die versicherte Reise vor dem Termin der nicht bestandenen Prüfung gebucht wurde und der Termin für die Wiederholungsprüfung unerwartet in die versicherte Reisezeit oder bis zu 14 Tage nach Beendigung der Reise fällt
  • Nichtversetzung eines Schülers
  • Impfunverträglichkeit eines zur Reise angemeldeten Hundes einer
  • versicherten Person.
  • Einreichung der Scheidungsklage (bei einvernehmlicher Trennung der dementsprechende Antrag) beim zuständigen Gericht unmittelbar vor einer gemeinsamen Reise der betroffenen Ehepartner
  • Eintreffen einer unerwarteten gerichtlichen Vorladung der versicherten Person

 

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Welche Arten der Reiserücktrittsversicherungen gibt es?

Reiserücktrittsversicherung für das Ferienhaus
Reiserücktrittsversicherung für die Ferienwohnung
Reiserücktrittsversicherung für das Wohnmobil
Reiserücktrittsversicherung für die Kreuzfahrt
Reiserücktrittsversicherung für die Schiffsreise
Reiserücktrittsversicherung für den Segeltörn

Es gibt unterschiedliche Arten von Reiserücktrittsversicherungen

Die Varianten der Reiserücktrittsversicherung gelten für unterschiedliche Reisearten. Beachten Sie das die verschiedenen Reiserücktrittsversicherungen sich nicht nur im Preisunterscheiden, sondern auch in den versicherten Leistungen.

Reiserücktrittsversicherungen mit und ohne Selbstbehalt

  • Die Reiserücktrittsversicherung erstattet Ihnen die anfallenden Stornokosten oder den Reisepreis abzüglich dem vereinbarten Selbstbehalt.

  • Bei der Reiserücktrittsversicherung ohne Selbstbehalt erstattet der Versicherer die gesamten Stornokosten die bei Nichtantritt der Reise anfallen.

Reiserücktrittsversicherungen und Reiseabbruchversicherung

  • Der Versicherungsschutz der Reiserücktrittsversicherung ohne Reiseabbruch gilt bis zum Antritt der Reise (z. B Einchecken am Flughafen)

  • Der Versicherungschutz der Reiseversicherung gilt bis zur Beendingung der Reise. Er erstattet die Stornokosten bei Nichtantreten der Reise. Nach Antritt der Reise erstattet die Abbruchversicherung die Mehrkosten der Rückreise bzw. die nicht in Anspruch genommenen Leistungen.

Reiserücktrittsversicherungen für Mietobjekte

Bei Mietobjekten wird der Gesamtpreis des Mietobjektes versichert. Als Mietobjekt gelten im allgemeinen das Ferienhaus, die Ferienwohnung, das Hausboot, das Wohnmobil oder die Finca in Spanien.  Bitte beachten Sie dabei das ausschließlich der Objektpreis ohne Anreise und Verpflegung versichert ist.

Reiserücktrittsversicherungen für Schiffsreisen

Bei Schiffsreisen und Kreuzfahrten werden oft sehr hohe Stornogebühren berechnet. Deshalb sind die Reiserücktrittsversicherungen für Schiffsreisen oft teuer. Wichtig: Segeltörns und Yachtcharter sind oft nicht mitversichert.

Reiserücktrittsversicherungen für Segel oder Yachtcharter

Segeltörns und Yachtcharter sind ein spezielles Risiko bei den Reiserückttrittsversicherungen und sind deshalb in den vielen Policen ausgeschlossen.

Skipperrisiko

Wenn Sie das Boot nicht selber fahren dürfen oder können und sollte durch den Ausfall des Skippers der gesamte Schiffscharter abgesagt werden, muss der Skipper zusätzlich den gesamten Reisepreis versichern.

Beispiel : 2000 € Mietpreis

4 Teilnehmer + Skipper

Jeder Teilnehmer muss seinen Anteil von 500 € absichern, der Skipper nochmal den Gesamtmietpreis.

Reiserücktrittsversicherungen als Einmalpolice

Bei der Reiserücktrittsversicherung als Einmalpolice ist nur die im Versicherungsschein angegebene Reise versichert. Die Police muss für jede Reise einzeln gebucht werden.

Reiserücktrittsversicherungen als Jahresreiserücktrittsversicherungen

Die Jahresreiserücktrittsversicherungen gelten für alle Reisen innerhalb eines Jahres und deckt die Reisen jeweils bis zur vereinbarten Versicherungssumme ab. Die Jahresreiserücktrittsversicherung lohnt sich meist schon für Personen die 2 mal im Jahr verreisen."Oft kann die auch günstiger sein als die Einmalpolice. Sie wird einmal abgeschlossen und verlängert sicch von Jahr zu Jahr.

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Reiserücktrittsversicherungen FINANZtest Testsieger 01/2012


Die FINANZtest Testsieger 01/2012 in der Rubrik Reiserücktrittsversicherungen für Single. Testsieger mit der Bestnote 1,1 wurde die Würzburger - TravelSecure mit ihrem Tarif - Topschutz ohne Selbstbehalt. Ebenfalls Testsieger in dieser Rubrik wurde die HanseMerkur mit den Reiserücktrittsversicherungen inkl. Urlaubsgarantie.

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In unserem Vergleichsrechner finden Sie Angebote der unten aufgeführten Reiseversicherungen, die Sie direkt online buchen können.


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Unser Tipp zu den Reiserücktrittsversicherungen

Reiserücktrittsversicherung der HanseMerkur ohne Selbstbehalt


Der Sondertarif der HanseMerkur ohne Selbstbehalt. Durch die rabattierten Beiträge können wir Ihnen die Reiserücktrittsversicherungen inkl. Abbruchversicherung schon ab 9 Euro anbieten.

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Sollten Sie im Jahr mehrmals verreisen, lohnt sich meist der Abschluss einer Jahresreiserücktrittsversicherung.

Unser Tipp zur Jahresreiserücktrittsversicherung: Der Sondertarif Reisekarte4You - Single Basis ohne Selbstbehalt gilt für Reisen weltweit und beinhaltet die Reiserücktrittsversicherung sowie die Reiseabbruchversicherung. Ab 57 Euro im Jahr für Single und ab 99 Euro für die ganze Familie.

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