Reiserücktrittsversicherung
Mit der Reiserücktrittsversicherung zwar kein Urlaub, aber auch keine Sorgen ✔
Wenn Sie eine Reiserücktrittsversicherung abgeschlossen haben, können Sie im Versicherungsfall umso erleichterter sein, denn diese übernimmt die Kosten, die Ihnen für die Stornierung der Urlaubsreise vom Reiseveranstalter in Rechnung gestellt werden.
Mit unserem Vergleich der Reiserücktrittsversicherung finden Sie schnell und einfach eine günstige Reiserücktrittsversicherung für Ihre Bedürfnisse. Stornokostenversicherungen für Österreicher oder Reiserücktrittsversicherungen für Deutsche, die im Ausland leben, sind ebenfalls im Vergleich enthalten.
Online Vergleichsrechner
Reiserücktrittsversicherung: Aktuelle Informationen zur Corona Pandemie (COVID-19)
Zur aktuellen Lage in der Reiserücktrittsversicherung:
- Reisestornierungen aus Sorge um eine Infizierung
- Reisewarnung des Auswärtigen Amtes
- Reiseabsagen der Veranstalter
- Ein- und Ausreiseverbote
fallen nicht unter den Versicherungsschutz der Reiseversicherung.
Die Prämie für eine Reise-Rücktrittsversicherung wird bei Absage der Reise durch den Veranstalter bzw. durch das Nichtzustandekommen aufgrund eines Einreiseverbots in das Land nicht erstattet. Der Schutz durch die Reise-Rücktrittsversicherung greift bereits ab Buchung, so dass diese Leistung bereits erbracht wurde.
FAQ zur Reiserücktrittsversicherung und Corona
Liegt "keine" Reisewarnung vom Auswärtigen Amt für Ihr Reiseland vor, dann besteht auch bei diesen Anbietern Versicherungsschutz, wenn Sie an COVID-19 erkranken:
- Barmenia
- DRV24
- Europ Assistance
- Signal Iduna
- KAERA
Welcher Reiseversicherer bietet keinen Schutz bei einer COVID-19 Erkrankung?
Antwort:
- BD24
- ERGO
- LTA
- TravelProtect (nur in den Einmalversicherungen ist COVID-19 kein versichertes Ereignis)
- URV
Kann der Versicherungsschutz erweitert werden, sodass die Erkrankung an COVID-19 mitversichert ist?
Antwort: Ja, folgende Versicherer bieten einen Zusatzvertrag bei einer Erkrankung am COVID-19 Virus und bei einer behördlichen Anordnung einer persönlichen Quarantäne-Maßnahme an:
*Liegt "keine" Reisewarnung vom Auswärtigen Amt für Ihr Reiseland vor dann besteht Versicherungsschutz, nur mit dem Zusatzvertrag, wenn Sie an COVID-19 erkranken.
Ist eine Quarantäne in der Reiserücktrittsversicherung mitversichert?
Bei folgenden Versicherern ist eine persönliche Quarantäne-Maßnahme, die ärztlich oder behördlich angeordnet wurde, versichert:
- Coverwise
- Allianz Travel
- Europ Assistance (nur, wenn keine Reisewarnung durch das Auswärtige Amt für Ihr Zielgebiet vorliegt)
- TravelProtect (nur in den Jahresversicherungen inklusive)
- TravelCard (nur in den Jahresversicherungen inklusive)
Bei folgenden Versicherern kann durch einen Zusatzvertrag die behördlich oder ärztlich angeordnete Quarantänemaßnahme mitversichert werden:
- HanseMerkur Corona-Zusatzschutz
- MDT Travel Covid Home & Holiday
- TravelProtect Corona-Zusatzversicherung (in der Jahresversicherung der TravelProtect ist die Quarantäne mitversichert)
- TravelCard Zusatz Corona Schutz (in der Jahresversicherung der TravelCard ist die Quarantäne mitversichert)
- Würzburger Versicherung Reiseschutzbrief Corona
- ERGO Corona-Zusatzversicherung
- KAERA Corona Zusatzschutz*
- LTA Covid-19 Reiseschutz*
- URV COVID-19 Protect plus
*Liegt "keine" Reisewarnung vom Auswärtigen Amt für Ihr Reiseland vor, dann besteht Versicherungsschutz nur mit dem Zusatzvertrag, wenn Sie sich aufgrund einer behördlichen Maßnahme in häusliche Quarantäne begeben müssen.
Übersicht Reiserücktrittsversicherung
Reiserücktrittsversicherung nach Versicherungsschutz
Die Wahl des richtigen Reiseschutzes ist schnell getroffen. Wollen Sie eventuell anfallende Stornokosten im Falle eines Rücktritts der Reise abdecken, reicht Ihnen der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung. Soll der Reiseabbruch ebenfalls mitversichert werden oder sogar die Reisekrankenversicherung enthalten sein, wählen Sie den entsprechenden Reiseschutz oder das Reiseversicherungspaket einfach für sich aus. Eine Übersicht unserer Reiseversicherungen finden Sie in unserer Liste:
Reiserücktrittsversicherungen nach Personenkreis
Reiserücktrittsversicherungen können in der Regel für Einzelpersonen, Gruppen, Paare, Familien, aber auch Objekte abgeschlossen werden. Bei der maximalen Gruppengröße beträgt die Höchstgrenze in vielen Fällen 9 Personen. Ab 10 Personen, die in einer Gruppe verreisen, werden spezielle Gruppenreiseversicherungen angeboten
Reiserücktrittsversicherung nach Reiseart
Eine Reiserücktrittsversicherung kann sich in den versicherten Reisearten unterscheiden. So gibt es beispielsweise spezielle Tarife, die nur für ein gebuchtes Mietobjekt gelten oder nur den Flug abdecken. Für Reisen, die Sie individuell zusammengestellt haben, wählen Sie die Reiseart "Individualreise" aus. Die verschiedenen Reisearten finden Sie in unserer Übersicht.
- Reiserücktrittsversicherung für die Pauschalreise
- Reiserücktrittsversicherung für die Individualreise
- Reiserücktrittskostenversicherung für die Ferienwohnung
- Stornokostenversicherung für den Flug
- Reiserücktrittskostenversicherung für das Ferienhaus
- Reiserücktrittsversicherung für die Schiffsreise oder Kreuzfahrt
- Geschäftsreiseversicherung
- Seminarversicherung
- Stornokostenversicherung für das Wohnmobil
- Stornokostenversicherung für das Hausboot
- Reiserücktrittskostenversicherung für das Mietobjekt
- Stornokostenversicherung für den Mietwagen
- Leihwagen Selbstbehalt-Ausschluss
Reiserücktrittsversicherungen nach Versicherer
Anbieter der Reiserücktrittsversicherung
Video zur Reiserücktrittsversicherung
In diesem Video zeigen wir Ihnen, wie einfach Sie sich im Tarifdschungel der Reiserücktrittsversicherung zurecht finden können und das für Ihre Bedürfnisse optimale Produkt ermitteln.
Unser Maskottchen Ansgar erklärt, wie unser vit24-Vergleichsrechner funktioniert, um Ihnen mit wenigen Klicks einen übersichtlichen und umfassenden Leistungsvergleich aller Reiseversicherungen zu ermöglichen.
Testsieger - Finanztest
Hier finden Sie Vergleichsergebnisse der neuesten Ergebnisse der Finanztest. Diese Ergebnisse basieren auf dem Test von Reiserücktrittsversicherungen in der Ausgabe 01/2024.
Reiserücktrittsversicherung: Schutz vor ungeplanten Ereignissen und hohen Kosten
Die Reise ist geplant, alles ist gebucht und die Vorfreude steigt. Doch wie das Leben so spielt, kann man den lang ersehnten Urlaub doch nicht antreten. Und jetzt?
Bleibt man auf den gesamten Stornierungskosten der Urlaubsreise sitzen? Was ist mit den Kosten für die Kinder? Viele Fragen, die sich ein Urlauber jetzt stellen muss. Dabei bringen oft schon die Gründe, die zu dem Nichtantreten des Urlaubs geführt haben, ihre eigenen Sorgen und Nöte mit sich.
Wie hoch sind die Stornokosten einer Reise?
So ein Reiserücktritt kommt öfter vor, als man vermutet. Eine Infratest-Umfrage hat ergeben, dass 20 % der Befragten mindestens einmal von einer Reise zurücktreten mussten. Aber nur knapp die Hälfte hatte eine Reiserücktrittsversicherung abgeschlossen und musste deshalb nicht auf den hohen Stornierungskosten der Reise (siehe Stornokostendiagramm) sitzenbleiben.
Jetzt stellen sich dem Reisenden viele Fragen: Lohnt sich eine Reiserücktrittsversicherung für mich und meine Familie? Sollte ich sie gleich bei der Buchung im Reisebüro abschließen oder auf unabhängigen Reiseversicherungsportalen vergleichen? Gut informiert lässt sich in jedem Fall die bessere Entscheidung treffen.
Finanzielle Absicherung bei Reiserücktritt
Wenn eine Reise aus den oben beschriebenen oder anderen Gründen unverhofft nicht angetreten werden kann, schützt eine Reiserücktrittsversicherung den Urlauber vor hohen Stornokosten, wenn ein versicherter Grund vorliegt.
Bei einer Reise, die nur wenige hundert Euro kostet, ist ein Reiserücktritt vielleicht noch zu verkraften. Bei Reisen, die mehrere tausend Euro kosten und nicht nur einen selbst betreffen, sondern die ganze Familie, kann das Nichtantreten ein erhebliches Loch in die Haushaltskasse reißen.
Die Veranstalter erheben, je nachdem, wie kurzfristig die Reise storniert werden muss, bis zu 90% der Reisekosten, teilweise sogar 95%. Natürlich: Je näher die Reise rückt, desto höher die anfallenden Kosten. Die Tabelle gibt Aufschluss über die vermeintlichen Kosten bei einer Stornierung.
(Quelle: Stiftung Warentest, Finanztest, Ausgabe 2/2014, Eigene Grafik)
Stornokostendiagramm
Aus der Tabelle links wird ersichtlich, dass eine kurzfristige Stornierung der Reise schnell sehr teuer werden kann. Die richtige Reiserücktrittsversicherung kann da helfen. Doch wie wähle ich den für mich passenden Tarif aus? Nutzen Sie unseren vit24 Vergleichsrechner
Im Vergleich der Reiserücktrittsversicherung finden Sie folgende Anbieter
Die preiswerte Würzburger Reiserücktrittskostenversicherung ist in den letzten Jahren mehrfach Testsieger geworden. In der Ausgabe 01/2024 der Finanztest wurde der Tarif mit "SEHR GUT" (Note: 1,5) bewertet.
Der Reiseschutz der Würzburger wir unter der Marke Travel Secure angeboten und kann von Einzelpersonen, Paaren, Familien und Gruppen gebucht werden. Der Reiseschutz für eine Reise kann mit oder ohne Selbstbeteiligung bis zu einen Reisepreis von 15.000 Euro pro Person abgeschlossen werden.
Die Jahresreiseversicherung der Würzburger wurde von Finanztest 01/2024 ebenfalls mit der Note "SEHR GUT" (1,5) bewertet.
Barmenia Reiserücktrittsversicherung:
Die Barmenia bietet Versicherungsschutz bei Rücktritt und Abbruch für eine Reise bis maximal 365 Tage Reisedauer. Die Barmenia Reiserücktrittskostenversicherung mit Reiseabbruchversicherung gilt für alle Reisearten und kann bis spätestens 30 Tage vor Reisebeginn abgeschlossen werden.
Wahlweise kann der Reiseschutz auch als Reiseschutzpaket mit Reise-Gepäckversicherung, Reise-Unfallversicherung, Reise-Haftpflichtversicherung und Auslandsreisekrankenversicherung kombiniert werden.
TP (TravelProtect) Reiserücktrittsversicherung:
TravelProtect bietet mit dem TP Reiseschutz für Einzelpersonen, Paare, Familien oder Gruppen bis 4 Personen.
Der preiswerte Reiseschutz der TravelProtect beinhaltet stets eine Reiserücktrittskostenversicherung und eine Reiseabbruchversicherung und wird sowohl mit als auch ohne Selbstbeteiligung angeboten. Die Reiseversicherung für die einmalige Reise gilt für Reisen weltweit.
DRV Reiserücktrittsversicherung:
Die DRV bietet Ihnen ein faires Preis-Leistungsverhältnis. Der Reiseschutz der Deutschen Reiseversicherung (DRV) ist in Zusammenarbeit der Europ Assistance und der Dr. Walter GmbH entwickelt worden.
Die DRV Reiserücktrittskostenversicherung ist grundsätzlich ohne Selbstbeteiligung und gilt für alle Reisearten, auch für Kreuzfahrten und Schiffsreisen.
Der DRV Reiseschutz umfasst einen breiten Bereich, was die versicherten Ereignisse betrifft.
Europ Assistance Reiserücktrittsversicherung mit Terrorschutz:
Die Europ Assistance Reiserücktrittsversicherung wurde vom Finanztest (01/2024) mit "SEHR GUT" (Note 1,4) als Einmalpolice und in der Jahrespolice als Testsieger mit "SEHR GUT" (Note 1,2) bewertet. Der Versicherer bietet Ihnen den Reiseschutz für eine Reise als Reiserücktrittsversicherung und als Paket mit Reisekrankenversicherung oder Reisegepäckversicherung.
Der Reiseschutz umfasst auch den Baustein "Terror-Schutz". Das bedeutet, dass Sie die Reise stornieren können, wenn sich in einem der in der Reisebuchung genannten Urlaubsgebiete ein Terroranschlag ereignet hat. Als Urlaubsgebiet definiert die Europ Assistance einen Umkreis von 200 km von einer gebuchten Unterkunft. Dies gilt ab 14 Tagen vor Reisebeginn bis 31 Tage nach Reisebeginn.
HanseMerkur Reiserücktrittsversicherung ohne Selbstbeteiligung:
Der Tarif vit24 HanseMerkur ist ein exklusiver Sondertarif, der in Zusammenarbeit mit der HanseMerkur entwickelt wurde.
Neben der Reiserücktrittskostenversicherung plus Urlaubsgarantie, die von der Finanztest Ausgabe 01/2024 mit der Note "GUT" (1,6) für Single und (1,7) für Familien beurteilt wurde, werden von der HanseMerkur auch eine Reisekrankenversicherung oder Pakete mit Reisegepäckversicherung angeboten. Der Reiseschutz kann für Reisen bis zu einem Reisepreis von 15.000 Euro gebucht werden und gilt für alle Reisearten (Pauschalreise, Ferienhaus oder Ferienwohnungen, Schiffsreisen und Kreuzfahrten).
Die Jahresversicherung der HanseMerkur wurde in der Finanztest Ausgabe 01/2024 ebenfalls mit der Note "GUT" (1,6) im Single- und "GUT" (1,7) im Familien-Tarif bewertet.
MDT Reiserücktrittsversicherung mit Allgefahrendeckung:
Die MDT bietet durch ihre unterschiedlichen Produktlinien vom günstigen Basisschutz bis zur Allgefahrendeckung im Exzellent-Tarif für jeden den passenden Reiseschutz.
Die preiswerte MDT Reiserücktrittsversicherung "Gut und Günstig": Der "Premium"-Schutz bietet umfassenden Versicherungsschutz für den sicherheitsbewussten Kunden, der "Exzellent"-Schutz mit der Allgefahren Reiserücktrittsversicherung für höchste Ansprüche an den Versicherungsumfang.
ERGO Reiserücktrittskostenversicherung:
Die ERGO Reiseversicherung AG bietet als Marktführer viele unterschiedliche Reiseversicherungen an.
Die ERGO Reiserücktrittsversicherung mit Reiseabbruchversicherung bietet Schutz vor Stornokosten bei Reiserücktritt und vor Mehraufwendungen bei Abbruch einer Reise aus einem versicherten Grund. Der Versicherungsschutz ist für Reisen weltweit gültig.
Das Reiseversicherungspaket, der ERGO Rundum Sorglos Schutz, ist wahlweise für Reisen in Europa oder als ERGO Rundum Sorglos Schutz Welt zu buchen.
Allianz Travel Reiserücktrittsversicherung:
Professionelle Unterstützung im Versicherungsfall gewährt Ihnen die Allianz Travel Reiserücktrittskostenversicherung.
Der Allianz Travel Reiserücktritt Basisschutz sichert Sie gegen die Stornogebühren im Falle eines Reiserücktritts ab. Der Allianz Travel Reiserücktritt Vollschutz bietet ihnen zusätzlich die Reiseabbruchversicherung. Der Allianz Travel Komplettschutz ist ein Reiseversicherungspaket mit Reisekrankenversicherung und Reisegepäckversicherung.
URV Reiserücktrittsversicherung:
Die Union Reiseversicherung ist Partner der Sparkassen-Finanzgruppe und bietet unterschiedliche Reiseversicherungsprodukte an.
Die URV Reiserücktrittsversicherung Travel Basis, die URV Reiserücktrittsversicherung mit Reiseabbruchversicherung Travel Standard oder das URV Travel Premium Paket mit der Auslandskranken- und Reisegepäckversicherung.
Nutzen Sie die Auswahl der oben genannten Produkte, um den perfekten Reiseschutz zur Absicherung Ihrer Bedürfnisse zu finden.
SIGNAL IDUNA Reiseschutz:
Die Signal Iduna Reiserücktrittsversicherung mit Reiseabbruchversicherung kann für das Mietobjekt, die Pauschal- oder Individualreise und die Kreuzfahrt oder Schiffsreise gebucht werden.
Preiswerter Reiseschutz für Singles, Paare oder Familien wahlweise mit oder ohne Selbstbeteiligung.
Kosten, die bei einer Erkrankung im Ausland entstehen, können über die SIGNAL IDUNA Reisekrankenversicherung abgedeckt werden.
TAS Reiserücktrittsversicherung ohne Selbstbeteiligung:
Die TAS Touristik Assekuranz-Service GmbH - bietet verschiedene Reiseversicherungen zu einem hervorragenden Preis-Leistungsverhältnis an.
Die Leistungen der günstigen TAS Reiserücktrittskostenversicherung überzeugen durch umfassenden Versicherungsschutz im Bereich der versicherten Ereignisse.
TravelCard:
Mit der Travel Card Reiserücktrittsversicherung der TMG reisen Sie sicher in den Urlaub.
Sie können Ihre Reise mit dem Schutz vor den Kosten bei Reiserücktritt und Reiseabbruch absichern oder ein Reiseversicherungspaket mit zusätzlichem Reisekranken- und Reisegepäckschutz wählen.
Im Familientarif sind Kinder bis zum 21. Lebensjahr mitversichert.
Coverwise Reiseversicherung:
Coverwise hat die Produkte in Zusammenarbeit mit der AXA Travel Insurance entwickelt.
Coverwise bietet im Bereich der Reiseversicherung folgende Produkte an: Reiserücktritts-, Reiseabbruch-, Reisekranken- und Reisegepäckversicherung
Sie haben die Wahl zwischen dem Reiseschutz für eine Reise oder der Jahresversicherung. Die Coverwise Reiserücktrittsversicherung gilt sowohl für private Urlaubsreisen als auch für Geschäftsreisen.
LTA Reiseschutz:
Die Lifecard Travel Assistance GmbH bietet Ihnen mit dem Produkt LTA Basic eine Reiserücktrittskostenversicherung mit Reiseabbruchversicherung. Im Versicherungs-Paket LTA Basic Travel ist zusätzlich eine Auslandskranken- und Reisegepäckversicherung mitversichert.
Die LTA bietet maßgeschneiderte Reiseschutzprodukte, die auf Ihre persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind.
KAERA Reisereiserücktrittsversicherung:
Die KAERA bietet Ihnen die Stornokostenversicherung KAERA Basis für eine Reise oder als Jahresvertrag.
Der Tarif KAERA Comfort bietet Schutz vor Kosten bei Reiserücktritt und Reiseabbruch.
Das Reiseversicherungspaket KAERA Komplettschutz Europa bietet zusätzlich Schutz mit einer Reisegepäckversicherung (bis 2.000 € Gepäckwert) und einer Auslandsreisekrankenversicherung.
Nicht die Katze im Sack kaufen – ein Vergleich lohnt sich!
Grundsätzlich lässt sich sagen, dass der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung direkt nach Buchung der Reise zu empfehlen ist. Die Versicherungsprämie ist dadurch nicht höher, der versicherte Zeitraum jedoch länger.
Die meisten Reiseveranstalter bieten allerdings nur sogenannte "Standard Reiserücktrittsversicherungen" an. Hier kann es schnell passieren, dass die Versicherung Fälle abdeckt, die einen gar nicht betreffen.
Also zahlen Sie z.B. für eine Reiseversicherung, die eine Schifffahrt mit einkalkuliert hat, obwohl Sie während Ihrer Reise nicht einen Fuß auf ein Schiff setzen. Oder Sie setzen voraus, dass eine Schwangerschaft bzw. spezielle Komplikationen, die diese betreffen, mit versichert sind. So lohnt es sich allemal eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen, die den individuellen Bedürfnissen und Anforderungen entspricht.
Nicht jeder Grund für die Stornierung einer Reise wird von den Reiserücktrittsversicherungen akzeptiert. Dennoch lohnt sich ein Vergleich der versicherten Gründe, denn diese unterscheiden sich bei den Versicherern erheblich. Viele Versicherer bieten umfassenden Versicherungsschutz, der Ihre persönlichen Anforderungen abdeckt.
Generell sind folgende Gründe in der Reiserücktrittsversicherung versichert:
- Tod oder schwere Krankheit des Versicherten oder einer Risikoperson (z.B. Angehörige und Mitreisende)
- Schwerer Schaden am Eigentum (z.B. durch einen Hausbrand oder einen Einbruch)
- Impfunverträglichkeit
- defekte Prothese
- Verlust des Arbeitsplatzes (betriebsbedingte Kündigung durch den Arbeitgeber)
- Vorladung vor Gericht als Zeuge
Neben diesen versicherten Gründen gibt es Ereignisse, die, je nach gewählter Reiserücktrittsversicherung, ebenfalls abgedeckt sind. Hier lohnt es sich für den Urlauber genauer hinzuschauen und die Reiserrücktrittsversicherungen genau zu vergleichen, um das persönliche Risiko optimal zu berücksichtigen.
- Schwangerschaft (Hinweis: eine Schwangerschaft reicht meistens nicht aus, um von der Reise versichert zurücktreten zu können. Anders verhält es sich im Fall von Komplikationen während der Schwangerschaft.)
- Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses (Person muss bei Buchung arbeitslos gemeldet gewesen sein und das Arbeitsamt muss dem Urlaub zugestimmt haben)
- Arbeitsplatzwechsel bzw. Stellenangebot für einen neuen Job
- Wiederholung einer nicht bestandenen Prüfung in der Schule oder Universität
- Trennung (Nachweise sind hier Pflicht!)
- Tod, Erkrankung oder schwerer Unfall eines zur Reise angemeldeten Tieres
Auch diese Liste ist noch erweiterbar. So bieten manche Reiserücktrittsversicherungen an, dass z.B. ein verlegtes Fußballderby für Dauerkartenbesitzer, die Verpflichtung, als Trauzeuge an einer Hochzeit teilzunehmen oder spezielle Ereignisse für Selbstständige mit eingeschlossen sind.
Individuelle Tarife sind die bessere Wahl
Die meisten Reiseveranstalter bieten bei der Buchung eine Reiserücktrittsversicherung automatisch mit an. Doch wie schon Stiftung Warentest festgestellt hat, ist eine direkte Buchung der Reiserücktrittsversicherung nicht zu empfehlen. Denn so individuell wie jeder Reisende seinen Urlaub plant, so individuell kann auch die entsprechende Reiserücktrittsversicherung abgeschlossen werden.
Die Individualität fängt bei der gewünschten Vertragsart an. Es können Einzelpolice, aber auch Jahrespolicen abgeschlossen werden. Je nachdem, wie oft Sie im Jahr verreisen, lohnt es sich eventuell eine Jahrespolice abzuschließen. Denn Jahresverträge versichern alle Reisen, die innerhalb des Versicherungsjahres angetreten werden. Dabei wird für jede Einzelreise eine Obergrenze mit der Versicherung vereinbart. Wenn z.B. ein Versicherungstarif für eine Summe von 2.000 Euro versichert wird, kann der Versicherte beliebig viele Reisen für jeweils einen Reisepreis bis maximal 2.000 Euro im Jahr antreten. Meistens rentieren sich Jahrespolicen bereits ab der 2. Reise innerhalb eines Jahres und sind deutlich günstiger, als jede Reise einzeln abzusichern.
Im Test von Reiserücktrittsversicherungen, der von der Stiftung Warentest durchgeführt worden ist, wurde bestätigt, dass ein Jahresvertrag durchaus lohnend sein kann. So wurde ein Beispiel aufgezeigt, dass bei einer Reise im Wert von 6.000 Euro, die Versicherung der Einzelreise für eine Familie eine Prämie in Höhe von 270 Euro verursachen würde. Ein Jahresvertrag würde in diesem speziellen Fall nur 187 Euro kosten.
Viele Versicherungen bieten zur Reiserücktrittsversicherung gleich eine Reiseabbruchversicherung mit an. Mit diesen sogenannten Kombiverträgen ist der Urlauber zusätzlich vor Mehrkosten bei einer unplanmäßigen Rückreise geschützt.
Die Mehrkosten für eine solche Reiseabbruchversicherung liegen im Durchschnitt bei 20%, was sich sehr schnell lohnen kann, wenn die Versicherung für zusätzliche Reisekosten bei einer verfrühten oder verspäteten Abreise einspringt.
Reiserücktrittsversicherung mit oder ohne Selbstbeteiligung?
Eine weitere Frage, die sich Urlauber stellen sollten, ist, ob sie die Reiserücktrittsversicherung mit oder ohne Selbstbeteiligung bzw. Selbstbehalt abschließen sollten.
Eine Reiserücktrittsversicherung ohne Selbstbeteiligung ist zwar teurer, bietet aber ein gewisses „Sorglos-Paket“. D.h. im Falle einer Stornierung braucht der Urlauber keine weiteren Kosten zu befürchten. In Ausnahmefällen verlangen Versicherungen auch bei einer Reiserücktrittsversicherung ohne Selbstbeteiligung einen gewissen Eigenanteil. So verlangt der ADAC z.B. bei der ambulanten Behandlung einer schweren Erkrankung eine Selbstbeteiligung von 20 %.
Generell belaufen sich die Kosten für eine Versicherung mit Selbstbeteiligung auf 20 % der Stornogebühren des Reiseveranstalters (mindestens aber 25 Euro).
Ob ein Urlauber eine Selbstbeteiligung ein- oder ausschließen möchte, sollte individuell nach Reisekosten und den persönliche Anforderungen entschieden werden.
Des Weiteren sollte darauf geachtet werden, ob die Reisedauer beschränkt ist. Einige Versicherer begrenzen ihre Reisedauer auf z.B. 30 Tage. Sollte also ein Urlauber eine längere Reise planen, lohnt sich der genaue Vergleich, um das beste Angebot zu finden.
Auch der Stornierungszeitpunkt kann wichtig werden. So z.B. bei der Verschlechterung einer bestehenden Erkrankung. Hier empfiehlt es sich vor der Buchung seinen Arzt zu Rate zu ziehen, um sich bestätigen zu lassen, dass zum Buchungszeitpunkt der Gesundheitszustand als unbedenklich galt. Sollte sich wider Erwarten der eigene Gesundheitszustand vor dem Antritt der Reise verschlechtern, kann das bei der Versicherung geltend gemacht werden.
Reiserücktrittsversicherungen für Einzelpersonen, Paare, Familien, Gruppen oder Objekte?
Die Bedingungen und Kosten für eine Reiserücktrittsversicherung richten sich auch nach den Personen, die in die Reiserücktrittskostenversicherung eingeschlossen sind bzw. speziell mit berücksichtigt werden müssen.
Unter „Mietobjekt“ kann man z.B. die Ferienwohnung, das Ferienhaus, das Hausboot oder ein Wohnmobil in der Reiserücktrittsversicherung berücksichtigen
Als Paare werden Lebens- oder Ehepartner in einer häuslichen Gemeinschaft definiert. Es gibt einige Versicherer bei denen keine häusliche Gemeinschaft für einen Paar oder Familientarif erforderlich ist.
Bei Familien werden üblicherweise 2 Erwachsene und mindestens ein, aber maximal bis zu 5 unterhaltsberechtigte Kinder und ggf. zwei weitere mitreisende minderjährige Kinder mitversichert (gemeinsame Buchung vorausgesetzt). Bis zu welchem Alter die Kinder mitversichert sind, kann sich von Versicherung zu Versicherung unterscheiden. Meistens werden Kinder bis zum Ende der Ausbildung, aber längstens bis zur Vollendung eines bestimmten Lebensjahres (z.B. bis sie 25 Jahre alt sind) mitversichert.
Diese Definitionen sind als beispielhafte Rahmenwerte zu sehen. Die Versicherungen unterscheiden sich oftmals an kleinen Stellschrauben. Auch hier lohnt sich der Vergleich.
FAQ zur Reiserücktrittsversicherung
Inhaltsverzeichnis:
- Was bedeutet Reiserücktrittsversicherung?
- Stornokosten der Reise - Was bedeutet das?
- Was bedeutet Risikoperson?
- Wer ist in der Reiserücktrittsversicherung abgesichert?
- Was bedeutet der versicherte Zeitraum der Reiserücktrittsversicherung?
- Was kostet eine Reiserücktrittsversicherung?
- Wie ist die Abschlussfrist für die Reiserücktrittsversicherung?
- Wie hoch muss die Versicherungssumme der Reiserücktrittsversicherung gewählt werden?
- Welche Folgen hat es, wenn Sie bei der Reiserücktrittsversicherung eine zu niedrige Versicherungssumme wählen?
- Wann leistet die Reiseabbruchversicherung?
- Wovor schützt die Reiseabbruchversicherung?
- Was bedeutet der versicherte Zeitraum der Reiseabbruchversicherung
- Wie ist die Abschlussfrist der Reiseabbruchversicherung
- Wie verhalte ich mich bei Reiseabbruch oder Reiseunterbrechung?
Was bedeutet Reiserücktrittsversicherung?
Umgangssprachlich gibt es viele Begriffe für die Reiserücktrittsversicherung:
- Reiserücktrittskostenversicherung
- Reiserücktrittversicherung
- Reisekostenrücktrittsversicherung
- Rücktrittsversicherung
- Stornoversicherung
- Stornokostenversicherung
Egal wie Sie es nennen. Im Prinzip sprechen wir von derselben Absicherung, nämlich der Erstattung der vertraglich anfallenden Stornokosten, wenn die versicherte Reise aus folgenden Gründen nicht angetreten werden kann:
- Tod, schwerer Unfall oder unerwartet schwere Erkrankung
- Vorerkrankungen! (Definition bei wenigen Anbietern)
- Unerwartete schwere Ersterkrankung sowie die Verschlechterung einer Vorerkrankung, sofern in den letzten sechs Monaten vor Versicherungsabschluss keine ärztliche Behandlung erfolgte.
- Verlust des Arbeitsplatzes aufgrund betriebsbedingter Kündigung.
- Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses
- Arbeitsplatzwechsel
- Unerwartete Impfunverträglichkeit
- Schwangerschaft
- Schaden am Eigentum
- Unerwarteter Beginn des Bundesfreiwilligendienstes (BFD) oder des freiwilligen sozialen Jahres (FSJ)
- Wiederholung von nicht bestandenen Prüfungen
- Nichtversetzung eines Schülers, wenn es sich um eine Schul- oder Klassenreise handelt oder der Schüler scheidet aus dem Klassenverband aus
- Bruch von Prothesen, bzw. unerwartete Lockerung von implantierten Gelenken
- Unerwartet schwere Erkrankung, schwerer Unfall oder Impfunverträglichkeit eines zur Reise angemeldeten Hundes
- Einreichung der Scheidungsklage
- Unerwartete gerichtliche Ladung
- Konjunkturbedingte Kurzarbeit
- Unerwarteter Termin zur Spende von Organen oder Geweben (z.B. Knochenmark)
- Erheblicher Schaden am Eigentum durch Feuer, Wasserrohrbruch und Elementarereignisse.
Wichtig!
Das ist eine beispielhafte Aufzählung der versicherten Risiken, die jedoch bei jedem Reiseversicherer unterschiedlich sind. Nutzen Sie deshalb den Vergleichsrechner und schauen Sie in den Versicherungsbedingungen nach, welche der Punkte bei jeweiligen Anbieter versichert sind.
Stornokosten der Reise - Was bedeutet das?
Die Stornokosten bzw. Stornierungskosten der Reise stellt der Reiseveranstalter in Rechnung.
Es gilt: Je näher die Reise rückt, desto höher sind die Kosten bei einem Rücktritt.
Ab zwei Wochen vor dem geplanten Reisetermin wird es dann richtig teuer: So ist nach der Rechtsprechung des OLG Frankfurt eine Entschädigung von 40 Prozent des Reisepreises angemessen; bei Rücktritt innerhalb der letzten sechs Tage sogar 50 – 80 Prozent.
Was bedeutet Risikoperson?
Die Definition der Risikopersonen unterscheidet sich von Versicherer zu Versicherer. Hier finden Sie Beispiele, wer als Risikoperson oder Angehöriger gilt. Die genaue Definition entnehmen Sie den Versicherungsbedingungen des gewählten Tarifes.
Risikopersonen sind:
- die Angehörigen der versicherten Person
- Betreuungspersonen
- die Mitreisenden sowie deren Angehörige und Betreuungspersonen, sofern nicht mehr als vier Personen und ggf. zwei weitere mitreisende minderjährige Kinder die Reise gemeinsam gebucht haben.
- Mitreisende Angehörige gelten immer als Risikoperson.
Als Angehörige gelten:
- Ehe- bzw. Lebenspartner,
- der Lebensgefährte in einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft
- Eltern
- Kinder
- Adoptivkinder
- Adoptiveltern
- Stiefkinder
- Stiefeltern
- Großeltern
- Geschwister
- Enkel
- Tanten
- Onkel
- Nichten
- Neffen
- Schwiegereltern
- Schwiegerkinder
- Schwäger
der versicherten Person.
Wer ist in der Reiserücktrittsversicherung abgesichert?
Bei vielen Reiseversicherungen sind bis zu vier Personen, die gemeinsam eine Reise gebucht und versichert haben, untereinander versichert. Es gibt einige Ausnahmen, die bis zu 6 Personen abdecken.
Wenn einer dieses Personenkreises unerwartet krank wird, übernimmt die Reiserücktrittsversicherung die Stornokosten für alle untereinander versicherten Personen.
Was bedeutet der versicherte Zeitraum der Reiserücktrittsversicherung?
Der versicherte Zeitraum der Reiserücktrittsversicherung beginnt logischerweise erst nach Abschluss der Reiserücktrittsversicherung und endet mit dem Reiseantritt( einchecken am Flughafen, der Bahn...)
Wichtig: Alle Ereignisse, die vor Abschluss der Reiserücktrittsversicherung eintreten und zum Rücktritt führen sollten, sind nicht versichert.
Aus diesem Grund empfehlen wir, den Abschluss der Versicherung direkt nach Buchung der Reise vorzunehmen.
Was kostet eine Reiserücktrittsversicherung?
Die Prämienhöhe einer Reiserücktrittsversicherung hängt von unterschiedlichen Faktoren ab. Die Preise beginnen bei 5 Euro, sind aber abhängig vom Reisepreis, der Art Ihrer Reise (Pauschalreise, Schiffsreise o.ä.) sowie dem zu versichernden Personenkreis. Für einen Vergleich nutzen Sie bitte unseren Vergleichsrechner.
Wie ist die Abschlussfrist für die Reiserücktrittsversicherung?
Wir empfehlen den Abschluss der Reiseversicherung kurz nach Buchung der Reise vorzunehmen, um den Versicherungszeitraum nicht unnötig zu verkürzen. Siehe Bild weiter unten.
Die Anbieter haben unterschiedliche "Abschlussfristen bzw. Buchungsfristen" der Reiserücktrittsversicherungen für eine Reise und der Jahresreiseversicherungen. Diese liegen zwischen 14 - 30 Tagen nach Reisebuchung, teilweise ist der Abschluss des Reiseschutzes bis 30 Tage vor Abreise möglich. Die Buchungsfristen für Last Minute Reisen finden Sie ebenfalls in der Übersicht.
Für Fragen zu den Fristen oder Sonderregelungen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung:
Telefon: 05139 97280-0
Wie hoch muss die Versicherungssumme der Reiserücktrittsversicherung gewählt werden?
Die Versicherungssumme pro versicherter Reise muss Ihrem vollen vereinbarten Reisepreis entsprechen.
Welche Folgen hat es, wenn Sie bei der Reiserücktrittsversicherung eine zu niedrige Versicherungssumme wählen?
Ist bei Eintritt des Versicherungsfalles die Versicherungssumme niedriger als der Versicherungswert, liegt eine Unterversicherung vor. Sie erhalten vom Versicherer nur eine anteilige Entschädigung. Dieser haftet nach dem Verhältnis der Versicherungssumme zum Versicherungswert.
Wann leistet die Reiseabbruchversicherung?
Versicherte Gründe sind:
- Unerwartete schwere Erkrankung
- Schwere Unfallverletzung
- Schwangerschaft
- Tod
- Erheblicher Schaden am Eigentum durch Feuer, Wasserrohrbruch oder Elementarereignisse
Wovor schützt die Reiseabbruchversicherung?
Die Reiseabbruchversicherung schützt Sie, falls Sie die Reise aus einem versicherten Grund vorzeitig unterbrechen bzw. beenden müssen.
Die Leistungen der Reiseabbruchversicherung:
- Erstattung von Kosten bei nicht planmäßiger Beendigung der Reise
- Besonderheit bei einigen Anbietern: Bei Reiseabbruch innerhalb der ersten acht Reisetage erhalten Sie den kompletten Reisepreis erstattet. Ab dem neunten Reisetag erhalten Sie die durch den Abbruch nicht in Anspruch genommenen Reiseleistungen rückvergütet. Voraussetzung hierfür ist, dass der Reiseabbruch aus einem versicherten Grund erfolgt.
- Erstattung von zusätzlichen Rückreisekosten und Mehrkosten
- Erstattung von Aufwendungen für nicht in Anspruch genommene Leistungen (sofern versichert)
- Erstattung von anfallenden Nachreisekosten bei Reiseunterbrechung einer gebuchten Rundreise oder Kreuzfahrt
- Erstattung der Kosten bei einer zwingend notwendigen Aufenthaltsverlängerung wegen einer Naturkatastrophe oder eines Elementarereignisses
- Erstattung der Kosten bei einer zwingend notwendigen Aufenthaltsverlängerung bei Tod, unerwartet schwerer Erkrankung oder schwerem Unfall (Mehrkosten, Rückreisekosten)
- Erstattung von Mehrkosten infolge einer Verspätung eines öffentlichen Verkehrsmittels. Es werden auch die nachgewiesenen Aufwendungen für notwendige und angemessene Verpflegung und Unterkunft übernommen
- Erstattung der Mehrkosten für die versicherte Person bei Aufenthaltsverlängerung wegen Transportunfähigkeit einer mitreisenden Risikoperson
Was bedeutet der versicherte Zeitraum der Reiseabbruchversicherung?
Der versicherte Zeitraum der Reiseabbruchversicherung erstreckt sich vom Antritt bis zur Beendigung der Reise.
Wenn auf der Reise ein versicherter Grund eintritt, die Reise vorzeitig abzubrechen, besteht Versicherungsschutz über die Reiseabbruchversicherung, sofern die gebucht wurde.
Wie ist die Buchungsfrist der Reiseabbruchversicherung
Bei einer Kombination aus Reiserücktrittsversicherung und Reiseabbruchversicherung gilt die Abschlussfrist der Reiserücktrittsversicherung. Sollte nur eine Reiseabbruchversicherung gebucht werden, ist das bis zum Abreisetag möglich.
Wie verhalte ich mich bei Reiseabbruch oder Reiseunterbrechung?
So verhalten Sie sich im Schadenfall bei der Reiseabbruchversicherung oder einer Reiseunterbrechung richtig:
Um eine schnelle und zuverlässige Regulierung Ihres Schadens zu ermöglichen, sollten Sie die nachstehenden Informationen berücksichtigen.
Versicherungsnachweis
- Sie sollten Ihre Versicherungsnummer und Telefonnummer der Schadenhotline immer zur Hand haben und auch auf der Reise mitführen. Diese finden Sie auf Ihrem Versicherungsschein oder Versicherungszertifikat
Schadenfall Reiseabbruch/Reiseunterbrechung umgehend melden
- Melden Sie den Schaden so schnell wie möglich und rufen Sie die entsprechende Hotline des Versicherer an, um das weitere Vorgehen abzustimmen
- Reichen Sie Ihre Schadensmeldung nach Ihrer Rückkehr in jedem Fall schriftlich ein.
- Verwenden Sie hierzu bitte die Original-Formulare, die Sie bequem und einfach online als PDF-Download ausdrucken können
Eine vollständige Schadenmeldung besteht abhängig vom Versicherer aus folgenden Unterlagen - diese bitte unbedingt bei jeder Schadensmeldung beifügen:
- Schadensmeldung des jeweiligen Versicherers
- Original-Buchungsbestätigung
- Original-Stornokostenrechnung des Reiseveranstalters
- Nachweise zum Grund der Stornierung, wie z.B. Attest, Sterbeurkunde, Nachweis bei Schaden am Eigentum
- Nachweise der zusätzlich entstandenen Kosten (Flug, Unterkunft ...)
Unterlagen vollständig ausfüllen, unterschreiben und postalisch an den Versicherer versenden!
Immer auf Nummer sicher gehen
Wenn sich die Reisenden bezüglich der Formalitäten unsicher sind oder Fragen zur Abwicklung haben, bieten unabhängige Vergleichsportale, aber auch die Versicherungen selbst „Beratungstelefone“ an. Generell gilt, dass alle Gründe, die zu einem Reiserücktritt führen, schriftlich bestätigt und unverzüglich eingereicht werden müssen. So kann man den reibungslosen Rücktritt von seinem langersehnten Urlaub am besten gewährleisten.
Mit dem durch die Reiserücktrittsversicherung gespartem Geld kann man dann mit etwas Verzögerung vielleicht doch noch seinen wohlverdienten Urlaub antreten. Denn bekanntlich ist die Vorfreude die schönste Freude – und mit einer beruhigenden Sicherheit umso mehr.