Schadenfall melden und Schadenformulare Reiseversicherungen
Die nötigen Kontaktadresse und Formulare finden Sie duch einen Klick auf den jeweiligen Versicherer
Verhalten Im Schadenfall
So verhalten Sie sich bei einem Versicherungsfall Reiserücktrittsversicherung, Reiseabbruchversicherung Reisekrankenversicherung oder Reisegepäckversicherung
Unser Ziel ist es Schäden schnell und zuverlässig zu regulieren. Nachstehend finden Sie die wichtigsten Informationen, wie Sie Ihre Schadensregulierung beschleunigen können:
Versicherungsnachweis
- Sie sollten Ihre Versicherungs-Nummer (auf Ihrer Prämienrechnung oder Ihrem Versicherungsnachweis immer parat haben und auch auf der Reise mitführen.
Schadenfall umgehend melden
- Melden Sie den Schaden so schnell wie möglich, spätestens jedoch sobald Sie wieder zu Hause sind. Reichen Sie Ihre Schadensmeldung in jedem Falle schriftlich ein. Verwenden Sie hierzu bitte die Original-Formulare, die Sie bequem und einfach online als PDF-Download ausdrucken können
Eine vollständige Schadenmeldung besteht abhängig vom Versicherer aus folgenden Unterlagen - Diese bitte unbedingt bei jeder Schadensmeldung beifügen:
- Schadensmeldung des jeweiligen Versicherers
- Original-Buchungsbestätigung
Original-Stornokostenrechnung des Reiseveranstalters
Nachweise zum Grund der Stornierung, wie z.B. Attest, Sterbeurkunde, Nachweis bei Schaden am Eigentum.
Unterlagen vollständig ausfüllen und unterschreiben
Reiserücktrittsversicherung Schadenfall (Stornierung vor Reiseantritt)
- Original-Buchungsbestätigung des Veranstalters
- Original-Stornokostenrechnung des Veranstalters
- Nachweise zum Grund der Stornierung, wie z.B. Attest, Sterbeurkunde, Nachweis bei Schaden am Eigentum
Reiseabbruchversicherung Schadenfall (Abbruch der Reise)
- Buchungsbestätigung des Veranstalters
- Aufstellung der zusätzlichen Rückreisekosten mit Originalbelegen
- Nachweise für den Grund und für den Zeitpunkt des Reiseabbruchs
Reisegepäckversicherung Schadenfall
- Original Anschaffungsbelege
- Original Nachweise über Beschädigung / Verlust des Reisegepäcks
- Ggf. Reparaturkostenrechnungen
Reisekrankenversicherung - Auslandsreisekrankenversicherung Schadenfall
- Kopie der Kundenkarte oder der Buchungsbestätigung
- Originalbehandlungsrechnung mit einer Aufstellung der Kosten
- Anschrift der Krankenkasse im Inland



