Sekur Travelcard - Auslandskrankenversicherung
Allgemeine Leistungen:
Ambulante Heilbehandlung einschliesslich Hilfsmittel: von Arzt und Facharzt, Aufwendung für ärztlich verordnete Arznei-, Heil- und Verbandsmittel, Aufwendung für Hilfsmittel/Gehhilfen, Zahnbehandlungen.
Stationäre Heilbehandlung: Behandlung, Verpflegung und Unterkunft im Krankenhaus.
Transporte: Aufwendung für den Transport in das nächste Krankenhaus oder Notfallarzt, Rückführungskosten; Bestattungs- und Überführungskosten bis zu 10.000 €;
Selbstbeteiligung: kein Selbstbehalt
Begriffsbestimmungen
Für den Auslandsreisekranken-Schutz gelten zusätzlich die nachfolgenden Begriffsbestimmungen:
Ausland sind alle Länder mit Ausnahme der Bundesrepublik Deutschland bzw. der Republik Österreich,wenn der Versicherungsnehmer oder die weiteren Versicherten Personen dort bei Antragstellung ihre Anschrift angegeben hatten sowie des Landes in dem der Versicherungsnehmer oder die weiteren Versicherten Personen ihren Hauptwohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben.
Krankheitsfall ist die medizinisch notwendige Heilbehandlung einer Versicherten Person wegen einer unvorhergesehen eintretenden Krankheit oder der Folgen eines Unfalls, die eine Versicherte Person innerhalb des vereinbarten Räumlichen Geltungsbereichs der Versicherung erleidet. Der Krankheitsfall beginnt mit der Heilbehandlung, er endet, wenn nach medizinischem Befund Behandlungsbedürftigkeit nicht mehr besteht. Soweit in § 2 Leistungen dafür ausdrücklich vorgesehen sind, gelten als Krankheitsfälleauch (a) der im Verlauf der Heilbehandlung medizinisch notwendige und ärztlich verordneteKrankenrücktransport, (b) die Untersuchung und medizinisch notwendige Behandlung wegen Schwangerschaftbei einem akuten regelwidrigen Schwangerschaftsverlauf und die regelwidrig verlaufendeEntbindung, (c) der Tod.
Unfall ist jede Gesundheitsschädigung, die eine Versicherte Person durch ein plötzlich von außen auf ihren Körper wirkendes Ereignis unfreiwillig innerhalb des vereinbarten Räumlichen Geltungsbereichs der Versicherung erleidet. Als Unfall gilt auch, wenn durch eine erhöhte Kraftanstrengung an Gliedmaßen oder Wirbelsäule ein Gelenk verrenkt wird oder Muskeln, Sehnen, Bänder oder Kapseln gezerrt oder zerrissen werden.
Versicherte Personen sind ausschließlich der Versicherungsnehmer und bei Wahl des Familienschutzes die Mitversicherten Angehörigen (vgl. Ziffer 1.2 in Teil 1).
Räumlicher Geltungsbereich - Vertragsgebiet Versicherungsschutz im Rahmen des Auslandsreisekranken-Schutzes besteht weltweit.
Alle Leistungen und Einschränkungen finden Sie in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen.
STC Vita Single Health ![]()
STC Vita Family Health ![]()
STC Vita Single Senioren Health ![]()


