Jahrespolice - TC 10000 Familie Premium

Versicherungsleistungen

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 TC 10000 Familie Premium inkl. Gepäck und Auslandskrankenversicherung
 

TC 10000 Familie Premium
Prämie: 333 €

Jahrespolice Reiserücktritt und Reiseabbruch bis 10.000 € Reisekrankenversicherung und Reisegepäckversicherung

  • Deckung bei Pandemie und Terror
  • Krankheit
  • Tod
  • Arbeitsplatzverlust
  • Arbeitsaufnahme nach Arbeitslosigkeit
  • Elementarschäden am Eigentum
  • Einberufung
  • Diebstahl von Reisepapieren
  • Ausschluss: Kuba, Afghanistan, Liberia und Sudan
  • Selbstbeteiligung bei Krankheit 20%, mindestens jedoch 50 Euro je Person

Auslandsreise-Krankenversicherung

  • Arztkosten im Ausland Hochstbetrag bis 5.000.000 € weltweit. 
  • Transport des Versicherten zum Krankenhaus
  • Bestattung im Ausland / Uberfuhrungskosten im Todesfall bis max. 30.000 €
  • Der Selbstbehalt je Versicherungsfall betragt pro versicherter Person 50 €

Gepäckversicherung

  • Verlust, Diebstahl oder Beschädigung von
    Gepäckstücken. Höchstbetrag pro Person: 2.000 €, Höchstbetrag pro Familie: 4.000 €
  • Höchstentschädigung für Wertgegenstände: 250 €
  • Selbstbeteiligung je Schadenfall: 50 €

Gültigkeit

  • Ehegatten oder Lebensgemeinschaft mit gemeinsame Wohnanschrift und bis max. 5 Kinder, Stiefkinder und Adoptivkinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres (des 25. Lebensjahres, sofern sich die Kinder in einer Berufsausbildung befinden)
  • Karte 1 Jahr gültig (Jahreskarten verlängern sich stillschweigend von Jahr zu Jahr, wenn nicht drei Monate vor dem jeweiligen Ablauf der anderen Partei eine schriftliche Kündigung zugegangen ist)
  • beliebig viele Reisen, max. 45 Tage Aufenthaltsdauer pro Reise
  • Weltgeltung (Ausschluss: Kuba, Afghanistan, Liberia und Sudan)
  • spätestens 21 Tage nach Buchung der Reise muss die Anmeldung zur Reiserücktrittsversicherung erfolgt sein
  • bei kurzfristigen Last Minute Reisen muss die Reiseversicherung direkt bei der Reisebuchung abgeschlossen werden
 
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 Für Informationen zum Leistungsumfang klicken auf die entsprechenden Fragen zu den Versicherungsleistungen.
Welche Fristen gelten für den Abschluss ?
Buchungsfrist der Versicherung

Der Abschluss ist jederzeit möglich. Reisen deren Buchung innerhalb von 21 Tagen vor Abschluss der Versicherung oder während der Laufzeit der Versicherung gebucht wurden sind versichert. Vorher gebuchte Reisen fallen nicht unter den Versicherungsschutz.

Buchungsfrist für Last-Minute Reisen

Bei Last Minute Reisen muß die Reiseversicherung direkt bei der Reisebuchung abgeschlossen werden.

Für welche Reiseziele gilt der Versicherungsschutz ?
Deutschland
Europa
Weltweit

Ausschluss: Kuba, Afghanistan, Liberia und Sudan

Welche Personen können die Police abschliessen ?
Der Abschluss bzw. die Versicherungsfähigkeit ist möglich bis zur Vollendung des

bis max. 65 Jahre

Familien und Lebenspartnerschaften

Ehegatten oder Lebensgemeinschaft mit gemeinsame Wohnanschrift und bis max. 5 Kinder, Stiefkinder und Adoptivkinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres (des 25. Lebensjahres, sofern sich die Kinder in einer Berufsausbildung befinden)

Single
Senioren

bis max. 65 Jahre

Gruppe bis zu 6 Personen

nein

Gruppe bis zu 9 Personen

nein

Gruppenversicherung ab 10 Personen

nein

Wie ist die Selbstbeteiligung geregelt ?
Die Selbstbeteiligung ist wie folgt geregelt

Selbstbeteiligung bei Krankheit 20%, mindestens jedoch 50 Euro je Person

Welche Erweiterungen sind mitversichert ?
Reisekrankenversicherung
Reiseunfallversicherung
Reisegepäckversicherung
Assistance- Leistungen
Welche Personen sind bei Unfall, schwerer Erkrankung oder Tod abgesichert (Risikopersonen) ?
Angehörige der versicherten Person

Ehegatte oder Lebenspartner, deren Kinder, Eltern, Geschwister, Großeltern, Enkel, Schwiegereltern, Schwiegerkinder und Personen, die gemeinsam mit dem Versicherungsnehmer / Versicherten eine Reise gebucht und versichert haben.

Personen außer der Angehörigen die gemeinsam mit der versicherten Person eine Reise gebucht und versichert haben
Besonderheiten bei der Anzahl mehrerer Personen

keine

Die Personen die nicht mitreisende Minderjährige eigene Kinder oder pflegebedürftige Angehörige betreuen

Versicherungsschutz besteht sofern es sich um oben genannte Angehörige der Reisenden handelt

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