TP 2000 Familie ohne Selbstbehalt
Versicherungsleistungen
Alle Leistungen auf einen Blick
Alle Leistungen zuklappen| Buchungsfrist der Versicherung | Der Abschluss ist bis 30 Tage nach Erhalt der Buchungsbestätigung möglich | |
| Buchungsfrist für Last-Minute Reisen | Für Reisen die innerhalb von 14 Tagen nach Buchung angetreten werden, ist der Abschluss nur am Buchungstag möglich. |
| Der Abschluss bzw. die Versicherungsfähigkeit ist möglich bis zur Vollendung des | 64. Lebensjahres | |
| Familien und Lebenspartnerschaften | Familien und Lebenspartnerschaften (gleiche Adresse) eigene Kinder bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres | |
| Single | nein | |
| Senioren | nein | |
| Gruppe bis zu 6 Personen | nein | |
| Gruppe bis zu 9 Personen | nein | |
| Gruppenversicherung ab 10 Personen | nein |
| Die Selbstbeteiligung ist wie folgt geregelt | kein Selbstbehalt |
| Reisekrankenversicherung | nicht versichert | |
| Reiseunfallversicherung | nicht versichert | |
| Reisegepäckversicherung | nicht versichert | |
| Assistance- Leistungen | nicht versichert |
| Angehörige der versicherten Person | ihres Ehegatten, ihres Lebenspartners, ihrer Eltern, ihrer Kinder, ihrer Geschwister, Großeltern, Enkel, Schwiegereltern, Schwiegerkinder, Stiefeltern, Stiefkinder, Adoptiveltern, Adoptivkinder, Pflegeeltern und -kinder (Personen, die durch ein familienähnliches, auf längere Dauer angelegtes Verhältnis wie Eltern und Kindern miteinander verbunden sind) oder, sofern die Reise für zwei oder mehrere Personen gemeinsam gebucht wurde, der weiteren Personen, vorausgesetzt, dass diese gleichfalls bei der BBV versichert sind | |
| Personen außer der Angehörigen die gemeinsam mit der versicherten Person eine Reise gebucht und versichert haben | ||
| Besonderheiten bei der Anzahl mehrerer Personen | Sofern die Reise für zwei oder mehrere Personen gemeinsam gebucht wurde, der weiteren Personen, vorausgesetzt, dass diese gleichfalls bei der BBV versichert sind | |
| Die Personen die nicht mitreisende Minderjährige eigene Kinder oder pflegebedürftige Angehörige betreuen |





