Travel Protect Senioren 3000

Versicherungsleistungen

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 Sondertarif Travel Protect 3000 Senioren
 

Travel Protect Jahres Reiserücktrittsversicherung Senioren 3000 (Weltgeltung)

Jahresprämie je Familie: 70 €

Reiserücktrittskosten - Versicherung (inkl.  Reiseabbruchversicherung)
bis 3.000 € bei: Tod, Unfall, Erkrankungen, Impfunverträglichkeit, Schwangerschaft oder Schaden am Eigentum, Arbeitslosigkeit

  • Reiserücktrittsversicherung inkl. Abbruchversicherung bis 3.000 € Gesamtreisepreis je Reise
  • 1 Jahr gültig für beliebig viele Reisen max. 6 Wochen pro Reise
  • gültig für eine Person oder Ehepaar bzw. Lebenspartner in häuslicher Gemeinschaft
  • ab dem 65. Lebensjahr bis zur Vollendung des 80. Lebensjahres

 

Wichtige Anmerkung:

Die Versicherungssumme bezieht sich auf die jeweilige Einzelreise d.h. Sie können mehrmals im Jahr verreisen, ohne dass sich die Versicherungssumme verbraucht.

Nicht versicherbar sind Reiseleiter, Reiseveranstalter- oder Organisatoren und Personen mit Hauptwohnsitz außerhalb von Deutschland.

 


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Welche Fristen gelten für den Abschluss ?
Buchungsfrist der Versicherung

Der Abschluss ist nur innerhalb von 21 Tage nach Buchung und bis spätestens 14 Tage vor Reisebeginn möglich.

Buchungsfrist für Last-Minute Reisen

Der abschluss ist nur am Buchungstag möglich.

Für welche Reiseziele gilt der Versicherungsschutz ?
Wie ist die Selbstbeteiligung geregelt ?
Die Selbstbeteiligung ist wie folgt geregelt

Der Selbstbehalt beträgt 20 % des erstattungsfähigen Schadens, mindestens jedoch € 25,– je Person. Er entfällt bei stationärer Krankenhausbehandlung der versicherten Person während des geplanten Reisezeitraumes ,Tod, Arbeitslosigkeit und Schaden am Eigentum.

Welche Erweiterungen sind mitversichert ?
Reisekrankenversicherung

nicht versichert

Reiseunfallversicherung

nicht versichert

Reisegepäckversicherung

nicht versichert

Assistance- Leistungen

nicht versichert

Welche Personen sind bei Unfall, schwerer Erkrankung oder Tod abgesichert (Risikopersonen) ?
Angehörige der versicherten Person

 

 

ihres Ehegatten, ihres Lebenspartners, ihrer Eltern, ihrer Kinder, ihrer Geschwister, Großeltern, Enkel, Schwiegereltern, Schwiegerkinder, Stiefeltern, Stiefkinder, Adoptiveltern, Adoptivkinder, Pflegeeltern und -kinder (Personen, die durch ein familienähnliches, auf längere Dauer angelegtes Verhältnis wie Eltern und Kindern miteinander verbunden sind) oder, sofern die Reise für zwei oder mehrere Personen gemeinsam gebucht wurde, der weiteren Personen, vorausgesetzt, dass diese gleichfalls bei der BBV versichert sind

Personen außer der Angehörigen die gemeinsam mit der versicherten Person eine Reise gebucht und versichert haben

Sofern die Reise für zwei oder mehrere Personen gemeinsam gebucht wurde, der weiteren Personen, vorausgesetzt, dass diese gleichfalls bei der BBV versichert sind

Besonderheiten bei der Anzahl mehrerer Personen

keine

Die Personen die nicht mitreisende Minderjährige eigene Kinder oder pflegebedürftige Angehörige betreuen

Sofern die Personen zu den oben genannten Angehörigen gehören besteht Versicherungsschutz.

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