Würzburger - Auslandskrankenversicherung
Auslandskrankenversicherung mit Assistance-Leistungen
Reisekrankenversicherung für Privat- und Geschäftsreisen bis 56 Tagen. Auch für privat Krankenversicherte ist eine Auslandskrankenversicherung sinnvoll. Denn nicht in jedem Versicherungsvertrag ist der medizinisch sinnvolle Rücktransport vom Urlaubsort nach Hause im Krankheitsfall eingeschlossen.
Auslandskrankenversicherung online abschliessen ![]()
Leistungen Auslandskrankenversicherung - Würzburger
Die Reisekrankenversicherung von TravelSecure® bietet folgenden Schutz:
- weltweit gültig
- für beliebig viele Reisen innerhalb eines Jahres bei Privat- und Geschäftsreisen bis 56 Tage
- kein Selbstbehalt
- freie Arzt- und Krankenhauswahl am Urlaubsort
- Kostenübernahme für ärztlich verordnete Arznei-, Verband- und Heilmittel und Behandlungen (ambulant und stationär)
- für ärztlich verordnete Massagen, med. Packungen und Inhalationen bis 300 EUR je Versicherungsjahr
- für ärztlich verordnete Strahlen-, Licht- und sonstige physikalische Behandlungen
- Kostenübernahme für ärztlich verordnete Hilfsmittel infolge eines Unfalles
- schmerzstillende Zahnbehandlungen und Zahnfüllungen in einfacher Ausführung sowie Reparaturen von Zahnersatz
- Transport zur stationären Behandlung in das nächsterreichbare Krankenhaus und zur Erstversorung
- Rooming-In bei Kindern bis 12 Jahren
- Betreuung eines minderjährigen Kindes
- Anschaffung von Herzschrittmachern und Prothesen (für Gewährleistung der Transportfähigkeit)
- medizinisch sinnvoller Rücktransport nach Hause oder in ein Krankenhaus in der Nähe Ihres Wohnortes
- medizinischer Rücktransport bei voraussichtlicher Behandlungsdauer von mehr als 14 Tagen
- Kostenübernahme für eine versicherte Begleitperson (sofern medizinisch notwendig)
- vielfältige Assistance-Leistungen wie Vermittlung ärztlicher Betreuung
- Auskünfte zu Impfvorschriften
- Organisation der medizinischen Hilfeleistungen u.v.m.
- Rückerstattung der Telefonkosten für die Kontaktaufnahme mit der Notrufzentrale bis 25 EUR
- Notfall-Service - 24-Stunden-Hotline
Bitte beachten Sie:
- keine Gesundheitsprüfung
- Versicherungsschutz besteht ab Beginn bis zum Ende der Reise
- kann als Einzel- oder Familienversicherung abgeschlossen werden. Als Familienangehörige zählen Ihr Partner und die ständig im gemeinsamen Haushalt lebenden unterhaltsberechtigten Kinder bis zum Ende der Ausbildung, längstens bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres. Als Familie gelten ebenso Paare. Lebens- oder Ehepartner die in häuslicher Gemeinschaft leben.
Definition Paar/Familie
Als Paare gelten Lebens- oder Ehepartner in häuslicher Gemeinschaft.
Als Familie gelten maximal 2 Erwachsene (Ehepartner/Lebensgefährte) und mindestens ein, maximal jedoch bis zu 4 unterhaltsberechtigte Kinder. Die unterhaltsberechtigten Kinder sind bis zum Ende der Ausbildung, längstens bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres mitversichert.
Die genauen Leistungen und zusätzliche Informationen entnehmen Sie bitte den detaillierten Allgemeinen Bedingungen zur Auslandsreisekrankenversicherung.
Auslandskrankenversicherung online abschliessen ![]()


