INTER - Auslandskrankenversicherung

Inter Versicherungsgruppe Reiseversicherung

Endlich mal raus. Lange freut man sich auf den wohlverdienten Urlaub oder auf die Dienstreise, die Abwechslung vom Arbeitsalltag verspricht und dann passiert es: Eine Unverträglichkeit der fremden Lebensmittel oder gar ein Unfall und eine stationäre oder ambulante Heilbehandlung wird notwendig.

Die Kosten hierfür werden von der gesetzlichen Krankenkasse je nach Reiseland nur teilweise oder gar nicht übernommen.

Der Tarif der Inter Auslandskrankenversicherung wurde vom Finanztest 05/2024

 

  • für Singles mit der Note "GUT" (1,8)
  • und für Familien mit der Note "GUT" (2,0) bewertet.

Mit der INTER Auslandskrankenversicherung sind Sie weltweit auf allen Auslandsreisen bis zu einer Reisedauer bis zu 56 Tagen (pro Reise) abgesichert. Dabei sind gleichermaßen private Urlaubsreisen wie auch Auslandsaufenthalte während Geschäftsreisen oder Dienstreisen eingeschlossen.

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Beiträge Auslandskrankenversicherung INTER für Single und Familie

Eintrittsalter Einzelperson
pro Person
Familie
pro Familie
Online-Abschluss
SSL-verschlüsselt
bis 65 Jahre 9,00 € 23,40 € online buchen
ab 66 Jahre 36,00 € 52,20 €
(Ältester Erwachsener ab 66 Jahre)
online buchen
ab 66 Jahre 72,00 €
(Beide Erwachsenen ab 66 Jahre)
online buchen

Tarifdetails für die INTER Auslandskrankenversicherung 

Wo habe ich Versicherungsschutz?

Weltweit (ausgenommen das Heimatland der versicherten Person)

Wann beginnt mein Versicherungsschutz?

Der Versicherungsvertrag muss vor Beginn des Auslandsaufenthaltes abgeschlossen werden. Er kommt mit der Annahme des Antrags durch den Versicherer oder z.B. bei Verwendung des Policenheftes oder bei Online-Abschluss mit Zugang der vollständig ausgefüllten Vertragsabschlusserklärung beim Versicherer zustande.

Wie lange habe ich Versicherungsschutz?

Ihr Versicherungsschutz gilt für alle Reisen innerhalb eines Jahres bis zu einer maximalen Reisedauer von 56 Tagen je Reise.

Welche Leistungen erhalte ich im Einzelnen?

  • Behandlung durch Ärzte, Heilpraktiker, Chirotherapeuten und Osteopathen
  • Schmerzstillende zahnärztliche Behandlungen, akut notwendige Reparaturen von Zahnersatz und Provisorien zur Wiederherstellung der Kaufähigkeit
  • Arznei- und Verbandmittel
  • Heilmittel
  • Hilfsmittel (Grundversorgung bei akutem Bedarf)
  • Stationäre Heilbehandlung und Operationen (einschließlich Unterkunft, Verpflegung, Krankentransport)
  • Personenbergung/Rettungsaktionen (bis 10.000 €)
  • Medizinisch sinnvoller und wirtschaftlich vertretbarer Krankenrücktransport aus dem Ausland *
  • Kosten für Überführung oder Bestattung im Todesfall


WICHTIG
* Vor Durchführung des Rücktransports ist beim medizinischen Dienst der INTER (Tel. 0621 427 427) eine Leistungszusage einzuholen. Der medizinische Dienst trifft die Entscheidung über einen solchen Rücktransport und die Mitnahme einer Begleitperson im Einvernehmen mit dem am Ort behandelnden Arzt und veranlasst den Rücktransport. Anderenfalls sind die erstattungsfähigen Kosten auf 5.120 EUR bei Rücktransport aus dem europäischen Ausland und 10.230 EUR bei Rücktransport aus dem außereuropäischen Ausland begrenzt.

Zusätzliche Leistungen

  • Erkrankt eine versicherte Person im Ausland oder verletzt sie sich und muss deshalb von einem Rettungsdienst gesucht, gerettet oder geborgen werden, sind die Kosten dieser Aktion bis 10.000 EUR erstattungsfähig.
  • Möglichkeit einer Direktabrechnung mit dem Krankenhaus von Kosten, die unter den Versicherungsschutz fallen. Voraussetzung ist, dass der medizinische Dienst der INTER Versicherungen eingeschaltet wird.
  • Organisation eines Rücktransportes, einer Überführung aus dem Ausland, von Such-, Bergungs- und Rettungsmaßen nach einem Unfall.