Care Travel Auslandskrankenversicherung bis 1 Jahr Reisedauer

Wohin gehen Sie auf Reisen? Ziemlich beliebt bei den Deutschen ist Urlaub im eigenen Land. Für alle anderen Lieblings-Reiseländer, wie die Türkei, Spanien oder Fernreiseziele wie Thailand und die USA, empfehlen wir den Abschluss einer Auslandskrankenversicherung.

Die Auslandskrankenversicherung Care Travel ist zugeschnitten auf die Bedürfnisse von Geschäftsreisenden und Privatreisenden aus Deutschland und Österreich, die sich zwischen 1 und 365 Tagen in den Schengen-Staaten und weltweit aufhalten. Die Auslandsversicherung Care Travel kann dabei für Urlaubsreisen, zum Besuch der Familie oder auch für Geschäftsreisen verwendet werden. Auch ein Praktikum außerhalb der Ausbildung, die Teilnahme an Working Holiday oder Work & Travel Programmen kann über die Auslandsversicherung Care Travel versichert werden.

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Care Travel Allgemeine Versicherungsbedingungen

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Geltungsbereich der Care Travel

Die Auslandskrankenversicherung Care Travel hat einen weltweiten Geltungsbereich exclusive der NAFTA Länder USA, Mexiko und Kanada. Eine Ausnahme bildet das Land, dessen Nationalität die versicherte Person besitzt.

Sollten Sie eine Auslandskrankenversicherung mit Versicherungsschutz für die NAFTA-Länder benötigen, wählen Sie bitte den Tarif Care Travel NAFTA

Prämienübersicht Care Travel

Alter

Geltungsbereich
Prämie pro Tag

bis 60 Jahre

weltweit ohne NAFTA
1,91 € / Tag

bis 60 Jahre

weltweit inkl. NAFTA
3,82 € / Tag

ab 61 Jahre

weltweit ohne NAFTA
8,07 € / Tag

ab 61 Jahre

weltweit inkl. NAFTA
16,14 € / Tag

Die Mindestprämie beträgt pro Person 9,50 €.

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Care Travel - Alle Leistungen auf einen Blick

Versichert sind folgende Leistungen:

  • ambulante Heilbehandlung bei Ärzten und Fachärzten
  • ärztlich verordnete Arznei-, Verband- und Heilmittel
  • Transport zur stationären Behandlung in das nächsterreichbare geeignete Krankenhaus
  • stationäre Behandlung im Krankenhaus Ihrer Wahl
  • schmerzstillende Zahnbehandlung, inkl. einfacher Zahnfüllungen und Reparatur von Zahnersatz
  • Kosten eines medizinisch notwendigen Rücktransportes ins Heimatland
  • Überführung bei Tod in das Heimatland bzw. Bestattungskosten im Ausland sind mitversichert
  • Nachhaftung bei Transportunfähigkeit bis zur Wiederherstellung der Transportfähigkeit
  • Keine Selbstbeteilung im Geltungsbereich OHNE NAFTA
  • Selbstbeteiligung in der Tarifvariante mit dem Geltungsbereich NAFTA 50,– €
  • Mitversicherung von Vorerkrankungen mit Ausnahme der Krankheiten und Unfallfolgen, zu deren Behandlung die Auslandsreise erfolgt ist, sowie für Behandlungen, bei denen bei Reiseantritt feststand, dass sie bei planmäßiger Durchführung der Reise stattfinden mussten
  • Kosten für ambulante oder stationäre psychoanalytische und psychotherapeutische Behandlung durch Ärzte bis 500,– EUR einmalig

Wichtiger Hinweis:

Beachten Sie bitte, dass für Reisen in die USA, die eine Dauer von 3 Monaten überschreiten, ein gültiges USA-Visum Voraussetzung ist. Eine Aufstellung der verschiedenen Visa für befristete Aufenthalte in den USA finden Sie hier.