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Reise-Krankenversicherung - für Aufenthalte bis zu 365 Tagen
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Reisedaten

Wann soll Ihr Versicherungsschutz beginnen?

Der Versicherungsschutz ist vor Reisebeginn für die gesamte Dauer des Auslandsaufenthaltes abzuschließen. Die Reise beginnt mit der Ausreise aus Deutschland und endet mit der Wiedereinreise nach Deutschland. Wenn Sie sich bereits im Ausland befinden, ist der Abschluss der Auslandsreise-Krankenversicherung nicht mehr möglich. Sollte ein anderweitiger (Vor-) Versicherungsschutz bestehen, nehmen Sie vor Antragstellung Kontakt mit unserem Kundenservice auf.

Wer wird versichert?

Wer kann sich versichern?
Alle Personen mit Wohnsitz in Deutschland – ohne Altersbegrenzung.

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